Samstag, 26. April 2025
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Grundlagen der Darlehen finden sich im BGB
Das BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch, umfasst eine große Anzahl unterschiedlicher Paragrafen zu den einzelnen Rechtsgebieten. Auch das Darlehen ist im BGB festgehalten worden, genauer in den § 488 ff für alle Gelddarlehen und § 607 ff für alle Sachdarlehen. Des Weiteren finden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Darlehen zwischen einem Unternehmer, also der Bank, und einem Verbraucher im § 491 ff BGB. Dennoch reichen die hier angestellten Aussagen alleine nicht aus, um ein Darlehen zu erhalten.Denn grundsätzlich wird über ein solches Darlehen ein gesonderter Vertrag geschlossen, der der Vertragsfreiheit unterliegt. Allgemein besagt ein Darlehen nach BGB also, dass es sich um eine Einigung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber handelt. Dabei wird vom Darlehensgeber eine bestimmte Sache oder ein bestimmter Geldbetrag dem Darlehensnehmer zur Verfügung gestellt. Dieser kann für einen begrenzten Zeitraum, der im Darlehensvertrag geregelt wird, über den Betrag oder die Sache verfügen. Zum Ablauf der Laufzeit ist die Sache bzw. eine gleichwertige Sache zurück zu geben oder der Geldbetrag zurück zu zahlen. Zusätzlich ist ein Darlehensvertrag ein kostenpflichtiger Vertrag.
Das heißt, neben der eigentlich zur Verfügung gestellten Sache oder dem Geld, müssen noch Zinsen gezahlt werden. Diese sind laut BGB nach Ablauf eines Jahres fällig. Bei kürzeren Laufzeiten hingegen werden die Zinsen bereits mit Ablauf des Darlehens fällig. In der Praxis finden diese Regelungen jedoch nur selten Anwendung. Hier wird meist nur ein Darlehensvertrag über einen bestimmten Geldbetrag abgeschlossen. Dabei handelt es sich in aller Regel um Annuitätendarlehen. Das wiederum bedeutet, dass jeden Monat ein bestimmter Teilbetrag, die monatliche Rate, an den Darlehensgeber zurück gezahlt werden muss. Diese Rate setzt sich aus einem Teil Zinsen und einem Teil Tilgung dar und bleibt über die gesamte Laufzeit gleich hoch.
Da mit jeder Rate jedoch auch die Schuld sinkt, verändern sich die Anteile von Zins und Tilgung im Laufe der Zeit, der Zinsanteil sinkt, der Tilgungsanteil steigt hingegen. Die Annuitätendarlehen bieten vor allen Dingen den Vorteil, dass die monatlich zu entrichtende Rate über die gesamte Laufzeit die gleiche Höhe behält, dadurch also eine bessere Finanzplanung des Darlehensnehmers gewährleistet werden kann.
Das heißt, neben der eigentlich zur Verfügung gestellten Sache oder dem Geld, müssen noch Zinsen gezahlt werden. Diese sind laut BGB nach Ablauf eines Jahres fällig. Bei kürzeren Laufzeiten hingegen werden die Zinsen bereits mit Ablauf des Darlehens fällig. In der Praxis finden diese Regelungen jedoch nur selten Anwendung. Hier wird meist nur ein Darlehensvertrag über einen bestimmten Geldbetrag abgeschlossen. Dabei handelt es sich in aller Regel um Annuitätendarlehen. Das wiederum bedeutet, dass jeden Monat ein bestimmter Teilbetrag, die monatliche Rate, an den Darlehensgeber zurück gezahlt werden muss. Diese Rate setzt sich aus einem Teil Zinsen und einem Teil Tilgung dar und bleibt über die gesamte Laufzeit gleich hoch.
Da mit jeder Rate jedoch auch die Schuld sinkt, verändern sich die Anteile von Zins und Tilgung im Laufe der Zeit, der Zinsanteil sinkt, der Tilgungsanteil steigt hingegen. Die Annuitätendarlehen bieten vor allen Dingen den Vorteil, dass die monatlich zu entrichtende Rate über die gesamte Laufzeit die gleiche Höhe behält, dadurch also eine bessere Finanzplanung des Darlehensnehmers gewährleistet werden kann.
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