Freitag, 29. März 2024

Für das Darlehen Hypothek aufnehmen

Insbesondere beim Hausbau oder -kauf handelt es sich um eine sehr hohe Investition, in der Regel die größte finanzielle Belastung, die man in seinem Leben aufnimmt. Deshalb muss ein solches Darlehen auch besonders gut abgesichert werden, meist mit Hilfe der Hypothek oder Grundschuld. Dadurch wird die Bank als Gläubiger im Grundbuch eingetragen. Das wiederum bedeutet, kommt der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehen nicht nach, so muss er davon ausgehen, dass die Bank sein Haus oder Grundstück entsprechend verkaufen kann.

Die Hypothek ist in aller Regel die Grundlage für die Auszahlung des Darlehens, da sich die Bank nur auf diese Art und Weise entsprechend gegen einen Forderungsausfall absichern kann. Weiterhin ist zu beachten, dass man bei einer solchen Hypothek oder besser gesagt bei der Grundschuld, die die häufigere Form in der Praxis darstellt, zwischen erst- und nachrangigen Grundschulden unterscheidet. Die erstrangige Grundschuld ist meist der Hausbank vorbehalten, die mit ihrem Darlehen den größten Anteil an der Hausfinanzierung ausmacht. Sollte der Schuldner nun seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, kann das Haus im Zuge einer Zwangsversteigerung versteigert werden.

Die Erlöse reichen bekanntlich nicht für alle Gläubiger aus, allerdings wird der Gläubiger, der eine erstrangige Grundschuld eintragen konnte, auch als erstes bedient. Deshalb bestehen Banken grundsätzlich bei der Vergabe von Darlehen auf einer erstrangigen Grundschuld, um sich selbst entsprechend absichern zu können. Da aber die erstrangige Grundschuld oder Hypothek nur bis zu einem Beleihungswert von 60 Prozent möglich ist, werden alle Darlehen, die in ihrer Summe höher liegen, zusätzlich im zweiten Rang abgesichert. Dadurch entsteht für die Banken ein erhöhtes Risiko, welches durch höhere Zinsen ausgeglichen werden muss.

Durch die Hypothek oder die Grundschuld, die Voraussetzung für ein Darlehen in solchen Größenordnungen ist, erhält also die Bank ein Pfandrecht. Die Eintragung im Grundbuch muss über einen Notar vorgenommen werden, durch den ebenso Gebühren entstehen, wie durch das Grundbuchamt selbst.
 
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