Freitag, 25. April 2025
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Wichtige Regelungen im Darlehen Vertrag
Die Grundlage für jeden Kredit, jedes Darlehen ist der so genannte Darlehen Vertrag. Dieser regelt sämtliche Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien, also Darlehensnehmer und Darlehensgeber. Wichtig ist dabei vor allen Dingen, dass genaue Angaben zu den wichtigsten Punkten, die das Darlehen betreffen, erfolgen. Dazu gehören an erster Stelle die genaue Bezeichnung des Darlehensnehmers und Darlehensgebers, sowie deren Anschrift. Des Weiteren muss der Nominalbetrag, also der Betrag auf den das Darlehen läuft, genau aufgeschlüsselt werden.Dabei ist zu beachten, ob der vollständige Nominalbetrag ausgezahlt wird oder ein Disagio vereinbart wird. Dies ist in jedem Fall schriftlich im Darlehen Vertrag festzuhalten. Gleichermaßen müssen die vereinbarten Zinssätze hier festgehalten werden, ebenso wie eine evtl. abgesprochene Zinsbindungsfrist, die vorrangig bei der Hausfinanzierung zum Einsatz kommt. Sollte es sich um ein Darlehen mit variablem Zinssatz handeln, ist dies ebenfalls im Darlehen Vertrag anzugeben. Des Weiteren finden sich hier Sicherheiten, die für das Darlehen gewährt werden.
Als Sicherheiten werden die Abtretung der Lohn- und Gehaltsansprüche anerkannt, die Abtretung einer Lebensversicherung oder die Sicherungsübereignung bestimmter Sachen. So kann ein Auto als Sicherheit angegeben werden, bei der Hausfinanzierung wird das Grundstück als Pfand gewährt. Dabei muss eine Eintragung der Grundschuld im Grundbuch erfolgen. Zusätzlich können Bürgschaften verlangt werden.
Hierbei muss ein unbeteiligter Dritter für den Darlehensnehmer bürgen. Dieser muss eine gewisse Bonität aufweisen, die von den Darlehensgebern streng geprüft wird. Man unterscheidet dabei zwischen einer einfachen Bürgschaft und der selbstschuldnerischen Bürgschaft. Bei letzterer kann die Bank sofort an den Bürgen heran treten, wenn der eigentliche Darlehensnehmer mit seinen Zahlungen in Verzug gerät. Der Bürge verzichtet auf sein Recht zur Einrede auf Vorausklage und muss den Darlehensgeber sofort bedienen.
All diese Dinge werden schriftlich im Darlehen Vertrag festgehalten und ergeben die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. So wird man hier ebenfalls Angaben zum Auszahlungszeitpunkt des Darlehens finden. Die Auszahlung kann zu einem bestimmten Zeitpunkt in voller Höhe oder je nach Abruf in Teilbeträgen erfolgen.
Als Sicherheiten werden die Abtretung der Lohn- und Gehaltsansprüche anerkannt, die Abtretung einer Lebensversicherung oder die Sicherungsübereignung bestimmter Sachen. So kann ein Auto als Sicherheit angegeben werden, bei der Hausfinanzierung wird das Grundstück als Pfand gewährt. Dabei muss eine Eintragung der Grundschuld im Grundbuch erfolgen. Zusätzlich können Bürgschaften verlangt werden.
Hierbei muss ein unbeteiligter Dritter für den Darlehensnehmer bürgen. Dieser muss eine gewisse Bonität aufweisen, die von den Darlehensgebern streng geprüft wird. Man unterscheidet dabei zwischen einer einfachen Bürgschaft und der selbstschuldnerischen Bürgschaft. Bei letzterer kann die Bank sofort an den Bürgen heran treten, wenn der eigentliche Darlehensnehmer mit seinen Zahlungen in Verzug gerät. Der Bürge verzichtet auf sein Recht zur Einrede auf Vorausklage und muss den Darlehensgeber sofort bedienen.
All diese Dinge werden schriftlich im Darlehen Vertrag festgehalten und ergeben die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. So wird man hier ebenfalls Angaben zum Auszahlungszeitpunkt des Darlehens finden. Die Auszahlung kann zu einem bestimmten Zeitpunkt in voller Höhe oder je nach Abruf in Teilbeträgen erfolgen.
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