Samstag, 27. Juli 2024

Berechnung bei einem Dispokredit

Der Dispokredit ist heute wohl kaum noch aus unserem täglichen Leben wegzudenken. Er sorgt dafür, dass kurzfristige, finanzielle Probleme überbrückt werden können. Sollte sich der Eingang des Gehalts um einige, wenige Tage verzögern, während dieser Zeit aber andere Zahlungen fällig werden, so können diese dank dem Dispokredit noch geleistet werden. Denn der Dispokredit ermöglicht es dem Kontoinhaber, sein Konto kurzfristig im Minus zu führen.

Natürlich verlangen die Banken Zinsen für diese Überziehung, denn man arbeitet schließlich mit Geld, welches man nicht hat. Die Zinsen für einen Dispokredit sind dabei mit meist um die acht bis zu 20 Prozent veranschlagt. Das heißt, dass der Dispokredit deutlich teurer ist, als beispielsweise der normale Ratenkredit.

Die Zinsen für den Dispokredit werden dabei taggenau abgerechnet, allerdings gelten die oben genannten Zinsbeträge für das volle Jahr, sodass sie auf die Zeit der Inanspruchnahme des Dispokredits herunter gerechnet werden müssen. Je nachdem, wie stark die Inanspruchnahme des Dispokredits schwankt, ist auch die Berechnung der Dispo Zinsen recht kompliziert.

Die Höhe des Dispokredits, den die Banken gewähren, berechnet sich nach dem jeweiligen Geldeingang des Kontoinhabers. Je höher das regelmäßige Einkommen, desto höher ist auch der gewährte Dispo Kredit. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass der Dispokredit in Höhe des zwei- bis dreifachen monatlichen Einkommens gewährt wird.

Viele Banken lassen außerdem eine geduldete Überziehung zu. Diese liegt noch über dem eigentlich eingeräumten Limit des Dispokredits, wird aber nochmals deutlich höher verzinst. Außerdem gewähren die Banken einen Dispo Kredit nur dann, wenn man ein wirklich regelmäßiges Einkommen aufweist, das heißt, bei Arbeitnehmern und Angestellten ist der Dispo immer möglich. Bei Arbeitslosen hingegen wird der Dispo oft ersatzlos gestrichen.

Dies geschieht jedoch aus reiner Vorsicht der Bank, um kein Geld zu verlieren, sowie zum Schutz des Kontoinhabers. Denn dieser kann durch den gestrichenen Dispokredit vor der Überschuldung geschützt werden. Außerdem erfolgt die Gewährung des Dispokredits regelmäßig nur auf Antrag, ein Einräumen seitens der Bank ohne vorherige Anfrage des Kontoinhabers ist grundsätzlich nicht möglich.
 
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