Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Bei einer Scheidung - wie wird das Geld verteilt?
Wer heiratet denkt sicherlich nicht an Scheidung, Fakt ist jedoch, dass jede zweite Ehe vor dem Scheidungsanwalt endet. Eine Scheidung bedeutet nicht nur das Aus einer Ehe, sondern auch eine hohe finanzielle Belastung.In vielen Ehen sind Kinder entstanden, hierfür muss im Falle einer Scheidung Unterhalt gezahlt werden, dies bleibt in den meisten Fällen an dem Mann hängen, da die Frau die Kinder betreut und oft nicht arbeiten gehen kann, der Mann also Alleinverdiener war oder ist. Wie viel Unterhalt an die Kinder aus entstandener Ehe gezahlt werden muss, wird anhand der Düsseldorfer Tabelle errechnet: Hierbei spielt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter der Kinder eine entscheidende Rolle.
Auch die Ehefrau kann Unterhalt verlangen, je nach finanzieller Situation, hierbei entscheidet man zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Trennungsunterhalt, auch Trennungsgeld genannt, wird für die Zeit der Trennungsphase gezahlt, heißt so lange noch kein Scheidungsurteil erzielt worden ist. Ob nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss entscheidet das Gericht, dabei spielt das jeweilige Gehalt des Unterhaltspflichtigen eine Rolle bei der Berechnung und Zustimmung. Je mehr der Mann verdient umso mehr Unterhalt geht an die Frau, denn hier gilt, dass keiner der beiden weniger Geld zur Verfügung hat, als während der Ehe, obwohl die Wirklichkeit für den Mann oftmals anders aussieht.
Als einfache Rechnung für Ehegattenunterhalt gilt, dass das Gehalt des Unterhaltspflichtigen geteilt wird, so dass die Ehefrau noch genug zum Leben hat wenn sie nicht arbeiten gehen kann, allerdings muss diesem immer noch ein Selbstbehalt zur Verfügung bleiben, der gesetzlich geregelt ist. Wer immer die Kinder umsorgt hat, daher nicht arbeiten gehen konnte oder immer noch nicht kann, dem steht Unterhalt des geschiedenen Ehepartners zu, jedoch immer nur soviel wie es der Selbstbehalt zulässt.
Unterhaltsforderungen und auch Vermögensaufteilung muss nicht immer vor Gericht geklärt werden wer sich hier gütlich einigen kann, kann darauf verzichten und eventuell Scheidungskosten einsparen. Wer eine Scheidung möchte, benötigt in jedem Fall einen Anwalt; wenn eine gütliche, freundschaftliche Einigung stattfindet, kann auch nur eine Person einen Anwalt nehmen, so werden Anwaltskosten gespart.
Bei der Scheidung entstehen Anwaltskosten und Gerichtskosten, diese sind unterschiedlich hoch, es kommt immer auf den Streitfall an. Faktoren wie Vermögensaufteilung, Unterhaltsforderungen, die gerichtlich geregelt werden müssen, machen den so genannten Streitwert aus; je höher dieser ist umso teurer wird die Scheidung. In einigen Fällen kann aufgrund der hohen Kosten eine Prozesskostenhilfe vorab beantragt werden, wenn diese unter bestimmten Vorausetzungen gewährt wird, werden die Gerichtskosten und teilweise die Anwaltskosten vom Staat übernommen. Die Scheidungskosten gesamt werden durch beide Parteien geteilt, wobei hier auch das jeweilige Einkommen berücksichtigt wird.
Auch die Ehefrau kann Unterhalt verlangen, je nach finanzieller Situation, hierbei entscheidet man zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Trennungsunterhalt, auch Trennungsgeld genannt, wird für die Zeit der Trennungsphase gezahlt, heißt so lange noch kein Scheidungsurteil erzielt worden ist. Ob nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss entscheidet das Gericht, dabei spielt das jeweilige Gehalt des Unterhaltspflichtigen eine Rolle bei der Berechnung und Zustimmung. Je mehr der Mann verdient umso mehr Unterhalt geht an die Frau, denn hier gilt, dass keiner der beiden weniger Geld zur Verfügung hat, als während der Ehe, obwohl die Wirklichkeit für den Mann oftmals anders aussieht.
Als einfache Rechnung für Ehegattenunterhalt gilt, dass das Gehalt des Unterhaltspflichtigen geteilt wird, so dass die Ehefrau noch genug zum Leben hat wenn sie nicht arbeiten gehen kann, allerdings muss diesem immer noch ein Selbstbehalt zur Verfügung bleiben, der gesetzlich geregelt ist. Wer immer die Kinder umsorgt hat, daher nicht arbeiten gehen konnte oder immer noch nicht kann, dem steht Unterhalt des geschiedenen Ehepartners zu, jedoch immer nur soviel wie es der Selbstbehalt zulässt.
Unterhaltsforderungen und auch Vermögensaufteilung muss nicht immer vor Gericht geklärt werden wer sich hier gütlich einigen kann, kann darauf verzichten und eventuell Scheidungskosten einsparen. Wer eine Scheidung möchte, benötigt in jedem Fall einen Anwalt; wenn eine gütliche, freundschaftliche Einigung stattfindet, kann auch nur eine Person einen Anwalt nehmen, so werden Anwaltskosten gespart.
Bei der Scheidung entstehen Anwaltskosten und Gerichtskosten, diese sind unterschiedlich hoch, es kommt immer auf den Streitfall an. Faktoren wie Vermögensaufteilung, Unterhaltsforderungen, die gerichtlich geregelt werden müssen, machen den so genannten Streitwert aus; je höher dieser ist umso teurer wird die Scheidung. In einigen Fällen kann aufgrund der hohen Kosten eine Prozesskostenhilfe vorab beantragt werden, wenn diese unter bestimmten Vorausetzungen gewährt wird, werden die Gerichtskosten und teilweise die Anwaltskosten vom Staat übernommen. Die Scheidungskosten gesamt werden durch beide Parteien geteilt, wobei hier auch das jeweilige Einkommen berücksichtigt wird.
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