Mittwoch, 6. November 2024
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In eine Schweizer Geldanlage investieren
Die Schweiz gilt international als eines der sichersten Länder der Welt. Dieses vergleichsweise kleine und mit rund 7,5 Millionen Einwohnern landschaftlich sehr reizvolle Land in der Mitte Europas, hat seit mehr als 200 Jahren den Franken als Währung. Abgekürzt wird dieser mit SFr oder CHF. Vor allem sicherheitsorientierte Anleger sind an einer Geldanlage in der von Kriegen und politischen Veränderungen der letzten Jahrhunderte verschonten Schweiz interessiert.Der Schweizer Franken schwankt eigentlich nicht sehr stark zum Euro. Anleger die ihr Geld in den Schweizer Franken investieren möchten, haben die Möglichkeit in Deutschland direkt in die Schweizer Währung mit der Eröffnung eines Fremdwährungskontos zu investieren. Verschiedene Banken bieten diese Möglichkeit an. Am einfachsten informiert man sich darüber, welche Bank diesen Service anbietet über eine Internetsuchmaschine wie beispielsweise "Google". Leider ist die Verzinsung bei diesen Konten sehr gering. Sie beträgt nur 0,0 bis 0,125 % pro Jahr. Diese Art der Anlage ist also nur für Leute geeignet, die vom Euro nichts halten oder den Franken als unterbewertet ansehen.
Neben ihrer soliden Währung, ist die Schweiz vor allem für ihr Bankgeheimnis bekannt. Diese gilt als eines der strengsten der Welt. Mitarbeiter von Banken machen sich sogar strafbar, wenn sie ohne Einwilligung des Anlegers und ohne richterliche Anordnung Informationen an Dritte weitergeben.
Es ist für Ausländer nicht einfach, ein Konto direkt bei einer Schweizer Bank zu eröffnen. Viele Banken verlangen Nachweise über Einkommen, das in der Schweiz erwirtschaftet wurde. Die Verzinsung ist auch hier gering und dürfte die 1 % Stelle im Jahr wohl nicht überschreiten. Oft erheben Banken auch noch Gebühren für die Kontoführung. Gemäß des Zinsabkommens zwischen der EU und der Schweiz, müssen die Banken seit 2005, erst beginnend mit 15 % und dann steigend bis 2011 auf 35 % von den jährlichen Zinseinkünften der EU-Bürger abziehen. Es ist nicht möglich, ein anonymes Konto zu eröffnen. Legitimation durch Pass erfolgt immer. Selbst bei dem so bekannten Nummernkonto, ist die Identität des Anlegers bekannt. Wenn auch nur einem kleinen Personenkreis.
Es ist nicht verboten in der Schweiz in Konto zu führen. Sie machen sich aber dann strafbar, wenn Sie auf diesen Konten erhaltenen Zinsen in Ihrer Steuererklärung nicht angeben. Das gilt auch für alle anderen Erträge, etwa Dividenden und ähnliches die evtl. bei Aktienbesitz anfallen und die auf Schweizer Wertpapierkonten gelagert werden. Genauso ist es verboten und mit Strafe belegt, vorhandene Konten bei Anfragen der Sozialbehörden, etwa weil Arbeitslosengeld2 beantragt werden muss oder Unterhaltsforderungen gestellt werden, nicht anzugeben.
Neben ihrer soliden Währung, ist die Schweiz vor allem für ihr Bankgeheimnis bekannt. Diese gilt als eines der strengsten der Welt. Mitarbeiter von Banken machen sich sogar strafbar, wenn sie ohne Einwilligung des Anlegers und ohne richterliche Anordnung Informationen an Dritte weitergeben.
Es ist für Ausländer nicht einfach, ein Konto direkt bei einer Schweizer Bank zu eröffnen. Viele Banken verlangen Nachweise über Einkommen, das in der Schweiz erwirtschaftet wurde. Die Verzinsung ist auch hier gering und dürfte die 1 % Stelle im Jahr wohl nicht überschreiten. Oft erheben Banken auch noch Gebühren für die Kontoführung. Gemäß des Zinsabkommens zwischen der EU und der Schweiz, müssen die Banken seit 2005, erst beginnend mit 15 % und dann steigend bis 2011 auf 35 % von den jährlichen Zinseinkünften der EU-Bürger abziehen. Es ist nicht möglich, ein anonymes Konto zu eröffnen. Legitimation durch Pass erfolgt immer. Selbst bei dem so bekannten Nummernkonto, ist die Identität des Anlegers bekannt. Wenn auch nur einem kleinen Personenkreis.
Es ist nicht verboten in der Schweiz in Konto zu führen. Sie machen sich aber dann strafbar, wenn Sie auf diesen Konten erhaltenen Zinsen in Ihrer Steuererklärung nicht angeben. Das gilt auch für alle anderen Erträge, etwa Dividenden und ähnliches die evtl. bei Aktienbesitz anfallen und die auf Schweizer Wertpapierkonten gelagert werden. Genauso ist es verboten und mit Strafe belegt, vorhandene Konten bei Anfragen der Sozialbehörden, etwa weil Arbeitslosengeld2 beantragt werden muss oder Unterhaltsforderungen gestellt werden, nicht anzugeben.
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