Freitag, 25. April 2025
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Firmen Insolvenz beantragen
Die Insolvenz sollte beantragt werden, wenn eine Firma den Verpflichtungen ihren Gläubigern gegenüber voraussichtlich dauerhaft überhaupt nicht mehr oder nur teilweise nachkommen kann. Es ist ganz wichtig, dass der Insolvenzantrag rechtzeitig, wenn solche Probleme an der Geschäftssituation zu erkennen sind, eingereicht wird. Wird das nicht gemacht, kann der Geschäftsinhaber bzw. Geschäftsführer eventuell strafrechtlich belangt werden, wegen "Insolvenzverschleppung“.An sich nutzen Firmen wenn sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können die Regelinsolvenz. Die Regelinsolvenz ist nicht nur die Art des Insolvenzverfahrens für Firmen, sondern auch für Selbstständige, ehemals Selbstständige und Freiberufler. Früher war es der Fall, dass Selbstständige und Freiberufler nach dem Einreichen der Insolvenz wieder ins Berufsleben zurück mussten, weil sie ein Gewerbeverbot bekamen. Heute ist das nicht mehr der Fall, sie dürfen ihr Gewerbe weiter ausführen, da die Chance für die Gläubiger höher ist doch noch ihre Forderungen beglichen zu bekommen.
Die Regelinsolvenz kann nicht nur von dem insolventen Unternehmen beantragt werden, sondern das können auch deren Gläubiger. Für die Beantragung benötigt die Firma nicht unbedingt einen Anwalt. Der Antrag für die Insolvenz wird vom Insolvenzgericht an das Unternehmen gesendet, welches diesen ausfüllen muss. In diesen Papieren ist es die Pflicht sämtliche Vermögensgegenstände, z. B. Produktionsmaschinen, Gebäude, Grundstücke usw. wie auch Firmenfahrzeuge und Firmenkapital aufzuführen. Im Insolvenzantrag sollte die Firma auch die Gründe für die Insolvenz angeben und ob die Firma weitergeführt werden soll. Genauso wird eine detaillierte Aufstellung aller Gläubiger mit Adresse und Höhe der finanziellen Verpflichtungen gefordert. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich die Firma den zukünftigen Insolvenzverwalter selber aussuchen kann.
Hat die Firma den Insolvenzantrag ordnungsgemäß ausgefüllt, muss sie diesen an das Insolvenzgericht zurück schicken. Nach etwa zwei Wochen bekommt die Firma einen Brief, dass die Insolvenz eingereicht ist und die Firma nicht mehr per Gerichtsvollzieher gepfändet werden kann. Nach einer weiteren Wartezeit von ca. zwei Wochen muss die Firma zu einem Gutachter, der beurteilen soll ob irgendwelche Vermögensgegenstände in der Firma vorhanden sind, die verkauft werden können um die Bedürfnisse der Gläubiger zu befriedigen. Außerdem schreibt er die Gläubiger an, dass sie ihre Forderungen bei dem Insolvenzverfahren anmelden. Dieser Gutachter, wird später meist auch der Insolvenzverwalter für diese Firma. Er hat meist ca. zwei Monate Zeit dieses Gutachten zu erstellen.
Nach dem das Gutachten bei Gericht eingegangen ist, wird ein Termin für das Verfahren festgelegt. Die Firma bzw. ist nicht verpflichtet bei diesem Termin zu erscheinen, außer wenn es sich um deliktische Forderungen handelt. Deliktische Forderungen, sind Forderungen die durch eine Straftat z. B. Betrug entstanden sind und können nicht mit in das Insolvenzverfahren.
Ist keine deliktische Forderung vorhanden, befindet sich die Firma sechs Jahre in der Wohlverhaltensphase und muss das zurück bezahlen was sie kann. Es gibt die Möglichkeit, dass die Firma von einem Insolvenzverwalter oder sich selbst verwalten kann. Jede Änderung, was die Firma betrifft muss dem Gericht mitgeteilt werden, da sonst das Verfahren platzen kann. Nach Sechs Jahren stellt die Firma den Antrag der Restschuldbefreiung und ist Schulden frei. Die Gerichtskosten bei einem Insolvenzverfahren sind 2500 €, welche der Insolvenzverwalter ein behält und den Rest des Geldes verteilt prozentual an die Gläubiger. Es gibt aber auch die Möglichkeit der Befreiung von den Gerichtskosten. Dafür muss ein Antrag gestellt werden, nach den sechs Jahren, wird ein Jahr noch geprüft ob die Kosten gezahlt werden können. Ist das nicht der Fall, fallen auch keine Gerichtskosten an.
Die Regelinsolvenz kann nicht nur von dem insolventen Unternehmen beantragt werden, sondern das können auch deren Gläubiger. Für die Beantragung benötigt die Firma nicht unbedingt einen Anwalt. Der Antrag für die Insolvenz wird vom Insolvenzgericht an das Unternehmen gesendet, welches diesen ausfüllen muss. In diesen Papieren ist es die Pflicht sämtliche Vermögensgegenstände, z. B. Produktionsmaschinen, Gebäude, Grundstücke usw. wie auch Firmenfahrzeuge und Firmenkapital aufzuführen. Im Insolvenzantrag sollte die Firma auch die Gründe für die Insolvenz angeben und ob die Firma weitergeführt werden soll. Genauso wird eine detaillierte Aufstellung aller Gläubiger mit Adresse und Höhe der finanziellen Verpflichtungen gefordert. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich die Firma den zukünftigen Insolvenzverwalter selber aussuchen kann.
Hat die Firma den Insolvenzantrag ordnungsgemäß ausgefüllt, muss sie diesen an das Insolvenzgericht zurück schicken. Nach etwa zwei Wochen bekommt die Firma einen Brief, dass die Insolvenz eingereicht ist und die Firma nicht mehr per Gerichtsvollzieher gepfändet werden kann. Nach einer weiteren Wartezeit von ca. zwei Wochen muss die Firma zu einem Gutachter, der beurteilen soll ob irgendwelche Vermögensgegenstände in der Firma vorhanden sind, die verkauft werden können um die Bedürfnisse der Gläubiger zu befriedigen. Außerdem schreibt er die Gläubiger an, dass sie ihre Forderungen bei dem Insolvenzverfahren anmelden. Dieser Gutachter, wird später meist auch der Insolvenzverwalter für diese Firma. Er hat meist ca. zwei Monate Zeit dieses Gutachten zu erstellen.
Nach dem das Gutachten bei Gericht eingegangen ist, wird ein Termin für das Verfahren festgelegt. Die Firma bzw. ist nicht verpflichtet bei diesem Termin zu erscheinen, außer wenn es sich um deliktische Forderungen handelt. Deliktische Forderungen, sind Forderungen die durch eine Straftat z. B. Betrug entstanden sind und können nicht mit in das Insolvenzverfahren.
Ist keine deliktische Forderung vorhanden, befindet sich die Firma sechs Jahre in der Wohlverhaltensphase und muss das zurück bezahlen was sie kann. Es gibt die Möglichkeit, dass die Firma von einem Insolvenzverwalter oder sich selbst verwalten kann. Jede Änderung, was die Firma betrifft muss dem Gericht mitgeteilt werden, da sonst das Verfahren platzen kann. Nach Sechs Jahren stellt die Firma den Antrag der Restschuldbefreiung und ist Schulden frei. Die Gerichtskosten bei einem Insolvenzverfahren sind 2500 €, welche der Insolvenzverwalter ein behält und den Rest des Geldes verteilt prozentual an die Gläubiger. Es gibt aber auch die Möglichkeit der Befreiung von den Gerichtskosten. Dafür muss ein Antrag gestellt werden, nach den sechs Jahren, wird ein Jahr noch geprüft ob die Kosten gezahlt werden können. Ist das nicht der Fall, fallen auch keine Gerichtskosten an.
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