Samstag, 5. Oktober 2024
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Informationen zur Zahlung von Krankengeld
Das Krankengeld ist in Deutschland eine umfassende Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die einem jeden gesetzlich Versicherten zusteht. Dabei wird das Krankengeld in der Regel jedoch erst ab dem Zeitpunkt gezahlt, ab dem die Pflicht zur Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber weg fällt. Dieser Zeitraum beträgt üblicherweise sechs Wochen. Der Arbeitnehmer wird dabei jedoch keine Verluste erleiden, da er ja innerhalb dieser Frist für 6 Wochen sein regelmäßiges Gehalt weiter gezahlt bekommt. Nur Überstundenzuschläge und Nachtschichtzuschläge entfallen eventuell dabei.Das Krankengeld selbst wird dann direkt von der zuständigen Krankenkasse, also der Kasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist, bezahlt. Es bemisst sich in seiner Höhe nach der Höhe des Bruttoentgelts innerhalb der letzten drei Monate vor der Zahlung des Krankengelds. Zu beachten ist: Das Krankengeld ist auch sozialversicherungspflichtig, wobei die Anteile des Arbeitgebers die Krankenkasse (allerdings nur zu 80 %) übernimmt und diese auf direktem Weg an die zuständigen Versorgungsträger weiter leitet. Dadurch ergibt sich letztendlich das Nettokrankengeld, welches etwa bei 75 % des vorher bezogenen Einkommens liegt.
Ebenfalls haben Arbeitslose Anspruch auf Krankengeld. Allerdings gilt dies nur für Empfänger von Arbeitslosengeld I. Deren Krankengeld wird hier in voller Höhe des Arbeitslosengeldes I gezahlt. Sozialhilfeempfänger und auch Empfänger von Arbeitslosengeld II hingegen haben generell keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie erhalten allerdings das normale Arbeitslosengeld II weiterhin in voller Höhe.
Das Krankengeld selbst wird für die gleiche Krankheit maximal über eine Dauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Das heißt, tritt eine Krankheit innerhalb von drei Jahren mehrfach auf, so erhält man das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung für höchstens 78 Wochen. Tritt innerhalb dieser drei Jahre eine weitere Krankheit auf, so wird hier ein neuer Anspruch auf Krankengeld erworben, der wiederum bis zu 78 Wochen betragen kann.
Selbstständige und Freiberufler hingegen versichern sich meist privat. Hier wird kein Krankengeld im eigentlichen Sinne gezahlt. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Zahlung eines Krankentagegeldes zu vereinbaren. Dieses ist in seiner Höhe frei wählbar, wobei die Versicherung im Ernstfall prüft, dass der Selbstständige nicht durch Zahlung von Krankengeld bevorteilt wird.
Das heißt, das Krankengeld darf nicht zu einem höheren Einkommen als das übliche Einkommen ist, führen. Zudem kann der Versicherte hier wählen, ab wann er Krankentagegeld bezieht. Dies ist sowohl vom ersten Tag der Krankheit bis hin zu mehreren Wochen nach deren Ausbruch möglich. Je früher die Zahlung des Krankentagegelds im Vertrag vereinbart wird, desto höher wird auch der hierfür zu zahlende Beitrag. Allerdings gilt: Dieses Krankentagegeld aus der privaten Krankenversicherung wird unbefristet bezahlt beziehungsweise bis zum Eintritt einer Berufsunfähigkeit im bisher ausgeübten Beruf.
Ebenfalls haben Arbeitslose Anspruch auf Krankengeld. Allerdings gilt dies nur für Empfänger von Arbeitslosengeld I. Deren Krankengeld wird hier in voller Höhe des Arbeitslosengeldes I gezahlt. Sozialhilfeempfänger und auch Empfänger von Arbeitslosengeld II hingegen haben generell keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie erhalten allerdings das normale Arbeitslosengeld II weiterhin in voller Höhe.
Das Krankengeld selbst wird für die gleiche Krankheit maximal über eine Dauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Das heißt, tritt eine Krankheit innerhalb von drei Jahren mehrfach auf, so erhält man das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung für höchstens 78 Wochen. Tritt innerhalb dieser drei Jahre eine weitere Krankheit auf, so wird hier ein neuer Anspruch auf Krankengeld erworben, der wiederum bis zu 78 Wochen betragen kann.
Selbstständige und Freiberufler hingegen versichern sich meist privat. Hier wird kein Krankengeld im eigentlichen Sinne gezahlt. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Zahlung eines Krankentagegeldes zu vereinbaren. Dieses ist in seiner Höhe frei wählbar, wobei die Versicherung im Ernstfall prüft, dass der Selbstständige nicht durch Zahlung von Krankengeld bevorteilt wird.
Das heißt, das Krankengeld darf nicht zu einem höheren Einkommen als das übliche Einkommen ist, führen. Zudem kann der Versicherte hier wählen, ab wann er Krankentagegeld bezieht. Dies ist sowohl vom ersten Tag der Krankheit bis hin zu mehreren Wochen nach deren Ausbruch möglich. Je früher die Zahlung des Krankentagegelds im Vertrag vereinbart wird, desto höher wird auch der hierfür zu zahlende Beitrag. Allerdings gilt: Dieses Krankentagegeld aus der privaten Krankenversicherung wird unbefristet bezahlt beziehungsweise bis zum Eintritt einer Berufsunfähigkeit im bisher ausgeübten Beruf.
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