Samstag, 5. Oktober 2024

Nicht rechtzeitig die Zahlung geleistet - und jetzt?

Oft kommt es vor, dass Menschen sich mit ihren Einkäufen übernehmen können. Da werden zahllose Dinge gekauft, die sie sich eigentlich gar nicht leisten können. Doch da die Händler immer häufiger Aktionen durchführen, bei denen Waren heute gekauft, aber erst viel später bezahlt werden müssen, verleitet dies natürlich schnell zur finanziellen Überbelastung.

Wurde die Zahlung nun nicht rechtzeitig geleistet, ist das eigentlich noch nicht weiter tragisch. Denn so etwas ist sicher einem jeden schon einmal passiert, weil man in der Hektik des Alltags einfach einmal die Rechnung übersehen hat. Der jeweilige Gläubiger wird dann meist mit einem freundlichen Schreiben an die vergessene Zahlung erinnern. Sobald man diese geleistet hat, ist dann alles in Ordnung.

Kann man seine Rechnung, aus welchen Gründen auch immer, nicht bezahlen, so sollte man schleunigst den Weg zum jeweiligen Gläubiger suchen. In diesen Fällen kann man nämlich durch ein persönliches Gespräch, in dem man auch die aktuelle Situation schildern sollte, noch einiges retten. Viele Menschen kommen unverschuldet in eine finanzielle Notsituation, etwa wenn der Arbeitgeber nicht zahlt oder aufgrund einer langfristigen Krankheit nur noch das Krankengeld zur Verfügung steht.

Handelt es sich bei der ausstehenden Zahlung um einen Kredit, so kann man mit der jeweiligen Bank verhandeln. Die Raten lassen sich hier meist ohne größere Probleme über einen Zeitraum von drei Monaten stunden. Bei Arbeitslosigkeit springt oft auch die Restschuldversicherung ein. Sollte es jedoch um eine offene Rechnung gehen, kann man den Gläubiger auch hier um einen Zahlungsaufschub bitten oder auch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit diesem treffen. Dabei muss der zu zahlende Betrag zwar verzinst werden, jedoch ist durch die monatliche Zahlung kleinerer Beträge der Gesamtbetrag auch eines Tages abgetragen.

Meldet man sich hingegen gar nicht und steckt den Sand einfach in den Kopf, so kennen die Gläubiger auch keine Gnade. Oft kommt nach der dritten Mahnung dann auch der schriftliche Mahnbescheid ins Haus geflattert und kurze Zeit später taucht der Gerichtsvollzieher auf. Dieser wird alle pfändbaren Gegenstände direkt verwerten oder auf einer Barzahlung der geschuldeten Summe bestehen. Sind die Gläubiger Behörden, so können diese auch eine Erzwingungshaft anordnen. Das heißt, der Schuldner muss für einen gewissen Zeitraum seine entsprechende Schuld im Gefängnis absitzen. Aber auch hier kann man oft mit ein wenig Verhandlungsgeschick und einer Ratenzahlung, die man natürlich auch einhalten muss, das Schlimmste verhindern.

Der wichtigste Schritt, wenn man nicht mehr zahlen kann, ist also der Gang zum Gläubiger, um mit diesem zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Sind einem die Schulden allzu sehr über den Kopf gewachsen, lohnt durchaus auch der Besuch einer Schuldnerberatungsstelle, die in jeder größeren Stadt zu finden ist.
 
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