Dienstag, 19. März 2024

Eintrag aus der Schufa löschen

Die Schufa Holding AG ist die Schutzvereinigung für das allgemeine Kreditwesen. Hier werden Daten sowohl von privaten als auch von juristischen Personen (Unternehmen) gespeichert, wobei die Schufa sich an den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes orientiert. 93 % der Einträge sind positiv, gespeichert werden Angaben von Vertragspartnern der Schufa wie Kreditinstitute, Telekommunikationsunternehmen und der Versandhandel, um nur einige zu nennen.

Beantragt ein Bankkunde die Eröffnung eines Girokontos, eine Kreditkarte oder möchte er gar einen Kredit aufnehmen, holt die Bank eine Schufa-Auskunft ein, welcher der Kunde mit der Genehmigung der Schufa-Klausel zustimmen muss. Der Auskunftseinholende entrichtet dafür eine Gebühr. Erfragt werden z. B. Auskünfte über das Zahlungsverhalten des Kunden und über laufende Kredite, ein abgelehnter Kredit kann dabei ein Hinweis auf das nicht korrekte Zahlungsverhalten einer Person sein.

Bei der Auskunft wird differenziert, ob es sich z. B. um einen Ratenkauf bei einem Versandhandel, hier würden nur Informationen über Zahlungsstörungen gegeben, oder um einen größeren Kredit handelt, bei dem detailliertere Angaben notwendig wären. Insolvenzverfahren jeglicher Art werden bei der Schufa erfasst, gerichtlich eingeleitete Mahnverfahren, und nur diese, führen zu einem negativen Eintrag in die Schufa. Der negative Schufa-Eintrag bleibt auf jeden Fall solange registriert, bis die Schuld endgültig getilgt ist und danach noch für weitere 3 Jahre.

Alle Einträge werden ansonsten nach Ablauf der Frist automatisch gelöscht; wobei es dem Gläubiger obliegt, die restlose Tilgung der Schulden der Schufa zu melden und so die Löschung zu beantragen. Lediglich Anfragen zu Krediten, Kreditkarten, Eröffnung von Girokonten, bleiben nur für die Dauer von 12 Monaten bei der Schufa gespeichert. Eine Auskunft dazu wird aber nur bis zu 10 Tagen danach erteilt.

Wenn ein Kredit vollständig getilgt ist und auch keine Unregelmäßigkeiten bei der Tilgung aufgetreten sind, kann eine vorzeitige Löschung des Schufa-Eintrags vor Ablauf der 3-Jahres-Frist durch eine Löschungsbewilligung beim Amtsgericht, wo das Schuldnerregister geführt wird, beantragt werden. Das Amtsgericht beantragt dann die Löschung des Schufa-Eintrags.

Auch ein Haftbefehl zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung kann durch Mitteilung durch das Amtsgericht vorzeitig, Tilgungen von Forderungen unter 1000 € bereits nach einem Monat gelöscht werden.

Negative Einträge, wie nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften, können nicht zur Löschung beantragt werden. Sie bleiben auch noch nach Begleichung der Forderung 3 Jahre bei der Schufa gespeichert. Die Löschung unrichtiger Daten kann kostenlos beantragt werden. Sollten Gläubiger es versäumen, nach Begleichung der Forderungen den Schufa-Eintrag löschen zu lassen, kann man dies auch unter Vorlage aller dazu notwendigen Unterlagen selbst beantragen.
 
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