Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Einen Schufa Eintrag löschen lassen
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa genannt, speichert alle Daten über unser finanzielles Leben, wie Girokonto, Dispo, Kredite und auch Einkäufe über Versandhäuser etc. Somit kann sich jeder, mit dem wir ein Geschäft eingehen wollen, beispielsweise auch Vermieter, eine Auskunft unserer Kreditwürdigkeit, sprich Bonität, einholen.Neben den positiven Eintragungen in das Schufa Register, wie beispielsweise die Abzahlung eines Kredites zur vollsten Zufriedenheit des Kreditgeber, gibt es leider auch die negativen Eintragungen, die uns das Leben manchmal schwer machen. Leider kommt es auch immer häufiger vor, das negative Eintragungen vorhanden sind, die sich schon lange für uns erledigt haben und die wir bereits aus unserem Gedächtnis gestrichen haben. Nur leider hat unser Gläubiger auch vergessen, der Schufa mitzuteilen, das die Forderung erledigt ist.
Die Schufa ist an gesetzliche Fristen für die Aufbewahrung von Personen bezogener Daten gebunden. In den meisten Fällen wird ein Schufaeintrag erst 3 Jahre nach Erledigung der Angelegenheit gelöscht. Beispielsweise gehören dazu Girokonten- und Kreditkartenauflösungen, Kredite nach Ablauf der Rückzahlung oder auch Insolvenzmerkmale.
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 3 Jahren, in diesen genannten Fällen, löscht die Schufa, sofern Sie von unserem Vertragspartner ordentlich informiert wurde, beispielsweise von unserer Bank nach Abzahlung des Kredites, womit dann, wenn die Schufa diese Kenntnis erhalten hat, die Frist zu laufen beginnt, die Einträge von sich aus kostenlos. Manchmal ist es jedoch ratsam, um seine Schufaeinträge zu kontrollieren, eine Eigenauskunft bei der Schufa einzuholen. Dies kann man gegen eine geringe Gebühr bei der Schufa per Post oder Online beantragen.
Stehen in der Schufa fehlerhafte Einträge, muss man der Schufa schriftlich und am besten anhand von Kopien über Quittungen, Löschungsbescheiden etc. mitteilen, dass sich diese Forderung erledigt hat. Fehlerhafte Einträge löscht die Schufa kostenos. Möchte man vor Abauf der 3 Jahres Frist eine Löschung aus dem Schufa Register, braucht man hierfür vom Amtsgericht eine sogenannte Löschungsurkunde. Diese bescheinigt, dass man aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht wurde und kann dann bei der Schufa eingereicht werden.
Die Gerichtskosten für eine Löschungsurkunde erheben sich nach dem Gerichtskostengesetz und sind abhängig von der Höhe des Gegenstandswertes, sprich der Forderung in Euro. Daher gibt es hier keine Pauschalbeträge für solche Urkunden.
Alle anderen Forderungen, die nicht auf dem Eintrag in das Schuldnerverzeichnis einhergehen, werden leider erst nach Ablauf der 3 Jahres-Frist gelöscht, so sieht es das Gesetz vor. Hier kann man leider gar nichts machen, außer abwarten.
Die Schufa ist an gesetzliche Fristen für die Aufbewahrung von Personen bezogener Daten gebunden. In den meisten Fällen wird ein Schufaeintrag erst 3 Jahre nach Erledigung der Angelegenheit gelöscht. Beispielsweise gehören dazu Girokonten- und Kreditkartenauflösungen, Kredite nach Ablauf der Rückzahlung oder auch Insolvenzmerkmale.
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 3 Jahren, in diesen genannten Fällen, löscht die Schufa, sofern Sie von unserem Vertragspartner ordentlich informiert wurde, beispielsweise von unserer Bank nach Abzahlung des Kredites, womit dann, wenn die Schufa diese Kenntnis erhalten hat, die Frist zu laufen beginnt, die Einträge von sich aus kostenlos. Manchmal ist es jedoch ratsam, um seine Schufaeinträge zu kontrollieren, eine Eigenauskunft bei der Schufa einzuholen. Dies kann man gegen eine geringe Gebühr bei der Schufa per Post oder Online beantragen.
Stehen in der Schufa fehlerhafte Einträge, muss man der Schufa schriftlich und am besten anhand von Kopien über Quittungen, Löschungsbescheiden etc. mitteilen, dass sich diese Forderung erledigt hat. Fehlerhafte Einträge löscht die Schufa kostenos. Möchte man vor Abauf der 3 Jahres Frist eine Löschung aus dem Schufa Register, braucht man hierfür vom Amtsgericht eine sogenannte Löschungsurkunde. Diese bescheinigt, dass man aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht wurde und kann dann bei der Schufa eingereicht werden.
Die Gerichtskosten für eine Löschungsurkunde erheben sich nach dem Gerichtskostengesetz und sind abhängig von der Höhe des Gegenstandswertes, sprich der Forderung in Euro. Daher gibt es hier keine Pauschalbeträge für solche Urkunden.
Alle anderen Forderungen, die nicht auf dem Eintrag in das Schuldnerverzeichnis einhergehen, werden leider erst nach Ablauf der 3 Jahres-Frist gelöscht, so sieht es das Gesetz vor. Hier kann man leider gar nichts machen, außer abwarten.
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