Samstag, 5. Oktober 2024
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Insolvenzverfahren im Elsass anmelden
Für alle Privaten Personen (Juristische Person) die in der finanziellen Schulden falle stecken gibt es zur Deutschen Insolvenzverfahren die Alternative im EU Ausland. Bliebt bei vielen Deutschen ist das Elsass-Lothringen, da dort das Insolvenzverfahren kürzer ist als in Deutschland. In Deutschland dauert ein Insolvenzverfahren in der Regel zwischen 6-9 Jahre, wobei der Antragsteller in dieser Zeit knapp über den Existenzminimum lebt (Wohlverhaltensphase). Die kürzere Verfahrenslaufzeit ist eines der Hauptgründe warum das Verfahren in Elsass-Lothringen angestrebt wird.Die Vorteile gegen über dem Deutschen Insolvenzrecht liegen darin das Juristische und natürlichen Personen gleich behandelt werden vor dem Gericht. Ist eine Zahlungsunfähigkeit eingetroffen kann das Insolvenzverfahren über einen ortsansässigen Anwalt beantragt werden und ein Vollstreckungsverbot durch das Gericht eingeleitet werden. Die Restschuldbefreiung ist mit dem ende des Verfahrens durch das Gericht bestätigt und wirksam.
Voraussetzung und Grundlage für die Wirksamkeit in Deutschland ist das Urteil des BGH (Bundesgerichtshofes) vom 18.09.2001 Verordnung des Rates der Europäischen Union Nr. 1346/2000 vom 29.05.2000. Weiterhin muss der Antragsteller einen dauerhaften Wohnsitz in Elsass haben ggf. muss diese dem Gericht im Zweifelsfall nachgewiesen werden. Die Prüfung durch das Gericht dauert in der Regel 3-4 Monate nach Einreichung der Unterlagen über die Eröffnung des Verfahrens. Mit einreichen der Unterlagen ist der Antragsteller verpflichtet seine kompletten persönlichen Daten und die Vollständige Aufstellung der Schulden und Gläubiger und das Einkommen aufzulisten.
Die Dauer des Verfahrens kann zwischen 9-18 Monate liegen und hängt von der Gesamtverschuldung und Vermögen des Antragstellers ab. Das durch das Gericht einberufenen Verwalter stellt eine Auflistung über das Vermögen und Schulden des Antragsteller auf und wickelt soweit die Schulden und Guthaben ab. Das Verfahren wird auf Grundlage des Berichtes des Verwalters abgeschlossen. Mit Abschluss des Verfahrens wird vom Gericht die Restschuldenerlass ausgesprochen womit es auch in Deutschland Gültigkeit hat. Es ist nicht immer garantiert dass das Gericht für den Antragsteller stimmt, wenn es ein Missbrauch feststellt.
Die Kosten für das Insolvenzverfahren setzen sich zusammen aus den verschieden Bereichen und somit kann keine genauer Betrag genannt werden. Die verschiedenen Bereiche setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten für das Verfahren, die kosten die für den Verwalter angefallen sind und die Kosten für die Mitglieder des Gläubigerausschusses.
Voraussetzung und Grundlage für die Wirksamkeit in Deutschland ist das Urteil des BGH (Bundesgerichtshofes) vom 18.09.2001 Verordnung des Rates der Europäischen Union Nr. 1346/2000 vom 29.05.2000. Weiterhin muss der Antragsteller einen dauerhaften Wohnsitz in Elsass haben ggf. muss diese dem Gericht im Zweifelsfall nachgewiesen werden. Die Prüfung durch das Gericht dauert in der Regel 3-4 Monate nach Einreichung der Unterlagen über die Eröffnung des Verfahrens. Mit einreichen der Unterlagen ist der Antragsteller verpflichtet seine kompletten persönlichen Daten und die Vollständige Aufstellung der Schulden und Gläubiger und das Einkommen aufzulisten.
Die Dauer des Verfahrens kann zwischen 9-18 Monate liegen und hängt von der Gesamtverschuldung und Vermögen des Antragstellers ab. Das durch das Gericht einberufenen Verwalter stellt eine Auflistung über das Vermögen und Schulden des Antragsteller auf und wickelt soweit die Schulden und Guthaben ab. Das Verfahren wird auf Grundlage des Berichtes des Verwalters abgeschlossen. Mit Abschluss des Verfahrens wird vom Gericht die Restschuldenerlass ausgesprochen womit es auch in Deutschland Gültigkeit hat. Es ist nicht immer garantiert dass das Gericht für den Antragsteller stimmt, wenn es ein Missbrauch feststellt.
Die Kosten für das Insolvenzverfahren setzen sich zusammen aus den verschieden Bereichen und somit kann keine genauer Betrag genannt werden. Die verschiedenen Bereiche setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten für das Verfahren, die kosten die für den Verwalter angefallen sind und die Kosten für die Mitglieder des Gläubigerausschusses.
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