Samstag, 26. April 2025
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Geldanlage in Luxemburg
Die Geldanlage im Ausland wird seit einigen Jahren von immer mehr Deutschen in Anspruch genommen, seit die deutschen Finanzämter dazu übergegangen sind, jegliche Konten der Bundesbürger nach dem eigenen Willen zu durchleuchten. Die Geldanlage in Luxemburg eignet sich somit dazu, um das vorhandene Geld vor neugierigen Blicken zu schützen.Dabei sollte jeder Anleger darauf achten, dass alle erzielten Gewinne im Ausland, in Deutschland versteuert werden müssen. Insbesondere die Quellensteuer ist dabei zu beachten, die für Zinseinkünfte anfällt welche in den jeweiligen Ländern, wie zum Beispiel Luxemburg, erwirtschaftet worden sind. Die Quellensteuer wird dabei nicht auf alle Investments berechnet, denn bis Ende 2010 sind zum Beispiel alle Zinsen auf Anleihen noch steuerfrei, wenn diese noch vor dem 01.03.2001 abgeschlossen wurden und seit dem 01.03.2002 nicht weiter aufgestockt wurden.
Zertifikate sind ebenfalls von der Quellensteuer befreit, wenn dem Anleger keine Kapitalgarantie gewährt wird. Neben den Zertifikaten gibt es zudem im Bereich der Fonds einige Ausnahmen, bei denen keine Quellensteuer anfällt. Werden Gelder nur in rund 40 % Anleihen investiert und die daraus resultierenden Zinserträge im Anschluss in Fonds angelegt, entfällt die Quellensteuer. Sollte der Fonds die Zinserträge ausschütten, dann muss der Anleger keine Quellensteuer zahlen, wenn alle anfallenden Anteile an Rentenpapieren und Renten einen Anteil von 15 % nicht überschreiten. Fonds, welche die Zinserträge in Aktien oder Anleihen investieren, ersparen dem Anleger ebenfalls die Zahlung der Steuer.
Vor allem in Luxemburg werden Aktiendepots gerne in Lebensversicherungen umgewandelt, denn in diesem bestimmten Fall sind auf alle anfallenden Zinsen keine Quellensteuern zu zahlen. Alle anderen Anlagen unterliegen im Ausland seit dem 01.07.2005 der Quellensteuer. Von den gesamten Beträgen erhalten die Heimatländer der Kunden 75 % der anfallenden Steuern, während rund 25% im Land Luxemburg verbleiben. Derzeit zahlen Anleger 15 % Quellensteuer, welche jedoch bis zum Jahr 2011 auf bis zu 35 % ansteigen soll.
Für jeden Anleger, der sein Geld in Luxemburg anlegen möchte, gilt somit, dass alle Kapitalerträge die im Ausland erwirtschaftet worden sind, in der deutschen Steuererklärung angegeben werden müssen, wobei alle im Ausland gezahlten Quellensteuern der Steuerschuld angerechnet werden. Bei Geldanlagen in Luxemburg sollte man allerdings auch darauf achten, dass bei einem begründetem Verdacht des Steuerbetruges, die luxemburgischen Behörden eng mit den deutschen Finanzämtern zusammenarbeiten.
Für jeden Anleger bietet sich somit in Luxemburg die Möglichkeit, sein Vermögen in Aktiendepots oder normalen Bankkonten, bzw. Festgeldkonten anzulegen. Solange die Zinserträge ordnungsgemäß versteuert werden, birgt die Anlage kein Risiko.
Zertifikate sind ebenfalls von der Quellensteuer befreit, wenn dem Anleger keine Kapitalgarantie gewährt wird. Neben den Zertifikaten gibt es zudem im Bereich der Fonds einige Ausnahmen, bei denen keine Quellensteuer anfällt. Werden Gelder nur in rund 40 % Anleihen investiert und die daraus resultierenden Zinserträge im Anschluss in Fonds angelegt, entfällt die Quellensteuer. Sollte der Fonds die Zinserträge ausschütten, dann muss der Anleger keine Quellensteuer zahlen, wenn alle anfallenden Anteile an Rentenpapieren und Renten einen Anteil von 15 % nicht überschreiten. Fonds, welche die Zinserträge in Aktien oder Anleihen investieren, ersparen dem Anleger ebenfalls die Zahlung der Steuer.
Vor allem in Luxemburg werden Aktiendepots gerne in Lebensversicherungen umgewandelt, denn in diesem bestimmten Fall sind auf alle anfallenden Zinsen keine Quellensteuern zu zahlen. Alle anderen Anlagen unterliegen im Ausland seit dem 01.07.2005 der Quellensteuer. Von den gesamten Beträgen erhalten die Heimatländer der Kunden 75 % der anfallenden Steuern, während rund 25% im Land Luxemburg verbleiben. Derzeit zahlen Anleger 15 % Quellensteuer, welche jedoch bis zum Jahr 2011 auf bis zu 35 % ansteigen soll.
Für jeden Anleger, der sein Geld in Luxemburg anlegen möchte, gilt somit, dass alle Kapitalerträge die im Ausland erwirtschaftet worden sind, in der deutschen Steuererklärung angegeben werden müssen, wobei alle im Ausland gezahlten Quellensteuern der Steuerschuld angerechnet werden. Bei Geldanlagen in Luxemburg sollte man allerdings auch darauf achten, dass bei einem begründetem Verdacht des Steuerbetruges, die luxemburgischen Behörden eng mit den deutschen Finanzämtern zusammenarbeiten.
Für jeden Anleger bietet sich somit in Luxemburg die Möglichkeit, sein Vermögen in Aktiendepots oder normalen Bankkonten, bzw. Festgeldkonten anzulegen. Solange die Zinserträge ordnungsgemäß versteuert werden, birgt die Anlage kein Risiko.
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