Samstag, 20. April 2024

Geldanlage in der Schweiz

Die Globalisierung betrifft nicht nur den Waren-, sondern auch den Finanzverkehr. Beide Ströme sollten in der Theorie weltweit absolut frei sein. Dennoch legen gerade die jeweiligen Finanzbehörden der Länder, nicht zuletzt das deutsche Finanzministerium, viele Fesseln an den freien Finanzverkehr an. So ist es beispielsweise Schweizer Banken verboten, Werbung für ihre Geldinstitute in Deutschland zu publizieren. Einige Großbanken mit Sitz in der Schweiz sind jedoch mit Filialen in Deutschland vertreten. Dort kann auch ein deutscher Staatsbürger ohne Weiteres ein Konto anlegen. Allerdings verlangen viele dieser Großbanken eine hohe Mindesteinlage, um die Anzahl der Kunden überschaubar zu halten.

Doch auch so genannte Kleinanleger haben die Möglichkeit, ein Konto bei einer Schweizer Bank einzurichten. Generelle Informationen lassen sich über den Webauftritt des jeweiligen Geldinstituts anrufen, speziellere Fragen lassen sich auf dem Postweg klären. Gerade die kleineren Schweizer Regionalbanken bieten auch ausländischen Anlegern das Einrichten eines Kontos an, auch wenn die Anlagebeträge nicht so hoch sind. Das Einrichten des Kontos muss allerdings mit einer persönlichen Unterschrift des neuen Kontoinhabers vor Ort geschehen. Eine Reise in die Schweiz lässt sich dabei nicht umgehen.

Ein Ausländer kann in der Schweiz nicht jede Kontoform einrichten, aber es gibt vielfältige Sparkonten, für die sich ein Anleger entscheiden kann. Die Zinsen sind in der Schweiz nicht besonders hoch - ein Kontoinhaber muss sich für ein normales Sparkonto zurzeit mit einer Verzinsung von etwa 1 % begnügen. Von den Zinserträgen wird zum Jahresende grundsätzlich eine Verrechnungssteuer von 35 % abgezogen. Von dieser Verrechnungssteuer werden an den deutschen Fiskus 75 % überwiesen. Das ist quasi der Preis, den die Schweizer Banken bei bilateralen Verhandlungen zahlen mussten, um ihr Bankgeheimnis beibehalten zu dürfen.

Ein deutscher Staatsbürger, der ein Sparkonto in der Schweiz führt, darf sich allerdings nicht der Illusion hingeben, dass er mit dieser Verrechnungssteuer an den deutschen Fiskus allen Informationspflichten genüge geleistet hat. Gibt er die Zinserträge seines Schweizer Kontos in seiner Steuererklärung nicht an, macht er sich strafbar, obwohl er ja Steuern an die deutschen Finanzbehörden gezahlt hat. Ein Konto in der Schweiz zu führen ist also durchaus legal, aber nur dann, wenn es dem deutschen Finanzminister gemeldet wird.

Ein Anleger muss sich im Vorfeld unbedingt auch Gedanken darüber machen, wie er Transaktionen aus Deutschland auf sein Konto in der Schweiz vornehmen möchte. Eine normale Banküberweisung ist in der Regel mit nicht unerheblichen Gebühren verbunden. Nimmt er seinen Anlagebetrag bar mit in die Schweiz, muss der die Höchstgrenze von zurzeit 10.000 Euro unbedingt beachten, weil sonst das gesamte Geld vom Zoll konfisziert werden kann.

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