Montag, 24. März 2025

Finanzierung für Modernisierung

Immobilien sind nicht nur eine sinnvolle Geldanlage, sondern auch eine ideale Altersvorsorge. Sobald man sich für den Kauf oder Bau eines eigenen Hauses entscheidet, die passende Finanzierung hierfür aufnimmt, ist der Traum vom Eigenheim endlich in Erfüllung gegangen. Daran, dass eines Tages aber auch einmal Modernisierungen notwendig sein können, möchte man gerade beim Neubau eines Hauses natürlich nicht denken. Dennoch wird man von Zeit zu Zeit einige Dinge am Haus selbst erneuern können. Diese können über verschiedene Banken, teilweise sogar mit Hilfe staatlich geförderter Darlehen von der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben werden.

Dabei unterscheidet man zwischen verschiedenen Maßnahmen, die dem Werterhalt oder der Wertsteigerung der Immobilie dienen können, aber auch der Steigerung des Wohnkomforts und natürlich der Energieeinsparung. Die Banken unterscheiden zusätzlich noch zwischen den Renovierungs- und den Modernisierungsmaßnahmen. Bei ersteren handelt es sich lediglich um Maßnahmen, die den Wert der Immobilie erhalten sollen, wie etwa Tapezier- und Streicharbeiten. Bei letzterem hingegen muss man damit rechnen, verschiedene Dinge zu erneuern, wie etwa die Fenster oder die alte Heizung auszutauschen. Dies sind dann echte Maßnahmen zur Modernisierung.

Die Finanzierungen, die für diese angeboten werden sind vielfältig. Das Problem besteht allerdings meist in der Besicherung der Darlehen. Denn die Banken verlangen in der Regel auch bei Finanzierungen für die Modernisierung die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Sollte die eigentliche Hausfinanzierung aber noch nicht abgeschlossen sein, so ist die Grundschuld nur als nachrangige Grundschuld einzutragen, worauf sich wohl die wenigsten Banken einlassen. Der Grund dafür: Die nachrangig eingetragenen Gläubiger werden im Zuge einer Zwangsversteigerung auch erst nachrangig bedient. Selbst wenn man ein KfW Darlehen in Anspruch nehmen möchte, verlangen die Banken oft eine Absicherung über die Grundschuld.

Sollte eine solche Finanzierung aufgrund der noch laufenden Hausfinanzierung nicht möglich sein, sollte man sich deshalb nach Alternativen umschauen. Hierbei gilt, dass ein Ratendarlehen oder ein Blankodarlehen der Bausparkasse genutzt werden kann. Dadurch können allerdings in der Regel nur kleinere Finanzierungen übernommen werden. Bei größeren Anschaffungen, wie dem Einbau der neuen Heizungsanlage oder der Fenster wird es schon schwieriger. Man sollte also bereits bei der Hausfinanzierung daran denken, dass mit der Zeit auch einige Modernisierungsmaßnahmen auf den Bauherrn zukommen werden, die ebenfalls entsprechend finanziert werden müssen. Insofern sollte man sich hier auch die passende Beratung vom Fachmann holen, der genau erklären kann, welche Konditionen möglich sind und wie man die Finanzierung für die Modernisierung der Immobilien umsetzen kann.
 
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