Mittwoch, 9. Oktober 2024

Eine Zahlung per Kreditkarte leisten

Die Kreditkarte ist durchaus positiv, doch durch ihren Missbrauch gerät sie zunehmend in Kritik. Wie der Name schon sagt, erwirbt man einen Kredit und dies darf bei der Benutzung nie vergessen werden. Beantragt man bei einer Bank eine Kreditkarte, so passiert Folgendes: Zum einen bekommt man eine Karte ausgehändigt, welche mit einer Nummer, einem Gültigkeitsdatum und dem Eigentümer versehen ist, zum anderen wird ein Kartenkonto eingerichtet, auf dem die Zahlungen während eines Monats verbucht werden.

Am Monatsende wird der Gesamtbetrag von einem Konto abgezogen, welches man als Abbuchungskonto angegeben hat. Meistens bieten Kreditkartenfirmen die Option auf Teilzahlung. Hierbei kann der Kreditbetrag in kleineren "Happen", jedoch mit einem Zinsaufschlag abgezahlt werden. Die maximale Betragshöhe, mit dem das Kartenkonto belastet werden kann wird individuell nach Bonität des Kontoführers eingerichtet. Das Minimum liegt hierbei bei 500 Euro pro Monat. Eine Maximalsumme, die pro Tag abgehoben werden kann wird außerdem festgelegt.

Sinnvoll ist die Benutzung in verschiedenen Fällen. Ist die Verzinsung des Girokontos etwa gering, bietet es sich an, sein Geld umzuschichten und wenig "griffbereit" zu haben. Damit jedoch die täglichen Einkäufe nach wie vor getätigt werden können, ist die Bezahlung mittels VISA oder MASTER Card ein möglicher Weg. Ebenso bei größeren Einkäufen kann das Bezahlen per Kreditkarte Sinn machen, wenn eine Einkaufsversicherung besteht, die bei Raub, Zerstörung o.ä. eintritt. Zudem sind Kontobewegungen versichert. Wird die Karte ausgespäht, also kopiert und durch unbefugte Abbuchung missbraucht, so ist dies bis auf eine geringe Selbstbeteiligung abgesichert.

Zur Zahlung selbst: Der Vorgang erinnert an die Zahlung mit der EC Karte. Wo Kreditkarten akzeptiert werden, wird an der Kasse die Karte durch ein Lesegerät gezogen. Im Anschluss daran schließt man die Zahlung ab, indem man auf dem Beleg, der beim Gewerbetreibenden bleibt eine Unterschrift leistet. Man selbst erhält eine Kopie des Belegs.

Die Zahlung im Internet funktioniert anders. Hier wird sowohl die Kartennummer abgefragt, als auch der Eigentümer, das Gültigkeitsdatum und die Sicherheitsnummer, welche auf der Rückseite der Karte kursiv zu finden ist (vierstellig). Die Angaben sollten nur auf Seiten mit verschlüsselter Übertragung stattfinden. Problematisch wird der Einsatz der Karte, wenn man damit Zahlungen tätigt, deren Höhe zum Zeitpunkt der Tilgungsfälligkeit nicht erbracht werden kann. Damit dies nicht geschieht sollte in festen Intervallen ein Beleg des Kartenkontos eingeholt werden, um den Überblick zu wahren und um Schäden finanzieller Art zu vermeiden.

Wie schon erwähnt besteht das Problem des Kartenphishings (Kartenduplizierung). Karten sollten deshalb nie aus den Augen gelassen werden.
 
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