Samstag, 5. Oktober 2024
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Kindergeld Zahlung erhalten
Kindergeld bekommen Eltern, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und deren Kind unter 18 Jahren alt ist oder in der Ausbildung steht (Höchstaltersgrenze dann 25 Jahre). Weiterhin haben auch Eltern Anspruch, deren Kind keinen Beruf oder Ausbildungsplatz hat (auch hier gilt die Höchstgrenze von 25 Jahren) sowie Eltern von behinderten Kindern, die sich nicht selbst versorgen können (in diesem Falle ohne Altershöchstgrenze). Hat das Kind einen Arbeitsplatz und verdient weniger als 7680 Euro jährlich, besteht auch hier Kindergeldanspruch bis max. 25 Jahre.Was muss man tun, um Kindergeld zu bekommen?
Das Kindergeld wird mittels Antragsformular bei der zuständigen Familienkasse (meist in den Arbeitsämtern zu finden) beantragt. Beamte und öffentlich Bedienstete beantragen das Kindergeld bei der für Ihren Arbeitgeber zuständigen Stelle für die Bezügefestsetzung.
Wer bekommt das Kindergeld?
Es bekommt immer nur eine Person Kindergeld für ein Kind - in der Regel das Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt. Im Einzelfall können aber auch Großeltern, sowie Stief- oder Pflegeeltern Kindergeld erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass diese für den Unterhalt des Kindes aufkommen.
Wie viel Kindergeld bekommt man?
Für ein bis drei Kinder gibt es jeweils 154 Euro im Monat, danach für jedes weitere Kind 179 Euro je Monat. Bei Hartz IV Empfängern wird das Kindergeld in voller Höhe auf die Einkünfte angerechnet - beim Arbeitslosengeld 1 hingegen nicht. Wann und wie genau das Geld überwiesen wird, teilt einem die Familienkasse nach Prüfung des Anspruches in einem gesonderten Bescheid mit.
Im Zusammenhang mit dem Kindergeld steht der sog. Kinderfreibetrag
Statt Kindergeld kann auch ein Steuerfreibetrag beansprucht werden (152 Euro je Monat und Elternteil, bei Zusammenveranlagung 304 Euro je Monat). Dies ist in der Regel für einkommensstarke Eltern von Vorteil. Hier sinkt die steuerliche Belastung durch die Berücksichtigung des Freibetrages so stark, dass sich die Gutschrift des Kindergeldes nicht lohnt. Unter bestimmten Bedingungen kann der volle Freibetrag auch einem Elternteil zugerechnet werden (zum Beispiel bei Alleinerziehenden). Das Finanzamt prüft bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung, welche Variante günstiger ist und berücksichtigt diese entsprechend automatisch.
Wo kann man weitere verbindliche Informationen erhalten?
Fordern Sie das kostenlose Merkblatt "Kindergeld" von der Familienkasse an. Dieses steht auch im Internet zum Download bereit.
Das Kindergeld wird mittels Antragsformular bei der zuständigen Familienkasse (meist in den Arbeitsämtern zu finden) beantragt. Beamte und öffentlich Bedienstete beantragen das Kindergeld bei der für Ihren Arbeitgeber zuständigen Stelle für die Bezügefestsetzung.
Wer bekommt das Kindergeld?
Es bekommt immer nur eine Person Kindergeld für ein Kind - in der Regel das Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt. Im Einzelfall können aber auch Großeltern, sowie Stief- oder Pflegeeltern Kindergeld erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass diese für den Unterhalt des Kindes aufkommen.
Wie viel Kindergeld bekommt man?
Für ein bis drei Kinder gibt es jeweils 154 Euro im Monat, danach für jedes weitere Kind 179 Euro je Monat. Bei Hartz IV Empfängern wird das Kindergeld in voller Höhe auf die Einkünfte angerechnet - beim Arbeitslosengeld 1 hingegen nicht. Wann und wie genau das Geld überwiesen wird, teilt einem die Familienkasse nach Prüfung des Anspruches in einem gesonderten Bescheid mit.
Im Zusammenhang mit dem Kindergeld steht der sog. Kinderfreibetrag
Statt Kindergeld kann auch ein Steuerfreibetrag beansprucht werden (152 Euro je Monat und Elternteil, bei Zusammenveranlagung 304 Euro je Monat). Dies ist in der Regel für einkommensstarke Eltern von Vorteil. Hier sinkt die steuerliche Belastung durch die Berücksichtigung des Freibetrages so stark, dass sich die Gutschrift des Kindergeldes nicht lohnt. Unter bestimmten Bedingungen kann der volle Freibetrag auch einem Elternteil zugerechnet werden (zum Beispiel bei Alleinerziehenden). Das Finanzamt prüft bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung, welche Variante günstiger ist und berücksichtigt diese entsprechend automatisch.
Wo kann man weitere verbindliche Informationen erhalten?
Fordern Sie das kostenlose Merkblatt "Kindergeld" von der Familienkasse an. Dieses steht auch im Internet zum Download bereit.
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