Mittwoch, 9. Oktober 2024
Kategorien
Werbung
Festgeld in der Schweiz lukrativer als in Deutschland?
Das Festgeld ist heute eine der beliebtesten Anlageformen überhaupt. Denn die Zinsen sind recht hoch und die Sicherheit dieser Geldanlage ist es ebenfalls. Aber viele Anleger scheuen sich davor, ihr Vermögen in Deutschland anzulegen. Festgeld in Deutschland kann auch von zahlreichen Behörden gefunden werden. Diese wissen dann sofort über das Vermögen des einzelnen Bürgers Bescheid. Damit aber genau dies nun nicht passiert, entscheiden sich viele Menschen, ihr Geld im Ausland, beispielsweise in der Schweiz anzulegen. Hierbei kommt das Festgeld besonders häufig zum Tragen, einfach aus dem Grunde weil man eine längerfristige Anlage mit fester Verzinsung sucht.Doch ist das Festgeld in der Schweiz nun lukrativer als in Deutschland? Rein zinstechnisch gesehen, kann man dies nicht behaupten. Denn in der Schweiz werden für das Festgeld doch deutlich geringere Zinsen geboten. Es hat den Anschein, als ließen sich die Schweizer Banken auf diese Art und Weise ihre besondere Verschwiegenheit bezahlen. Dabei ist es wichtig, dass man gründlich kalkuliert, ob die Zinsen ausreichend sind, nur weil man sich sicher sein kann, dass die deutschen Behörden nichts von diesen Geldern erfahren werden.
Grundsätzlich ist es so, dass der deutsche Fiskus einen Antrag auf Amtshilfe im Ausland stellen muss, will er Einblick in die ausländischen Konten deutscher Bürger erhalten. Diese Amtshilfe wird jedoch vom Ausland nur in seltenen Fällen gewährt. Grundvoraussetzung dafür ist in jedem Fall ein Verdacht auf eine Straftat. Diese muss dann aber auch im jeweiligen Ausland als Straftat gelten. Verdächtigt der Fiskus den Bürger beispielsweise der Steuerhinterziehung und kommt mit dieser Begründung auf die Schweiz mit einem Antrag auf Amtshilfe zu, so wird er diese nicht erhalten. Denn die Steuerhinterziehung wird in der Schweiz nicht als Straftat angesehen.
Deutsche haben deshalb einen besonderen Schutz durch die Schweizer Banken zu erwarten, weil diese einen Einblick in die Konten eben nicht gewähren. Das heißt aber auch, dass man hierbei davon ausgehen muss, dass die Schweizer sich die Verschwiegenheit eben mit deutlich geringeren Zinsen bezahlen lassen.
Grundsätzlich begeht man auch nicht zwangsweise Steuerhinterziehung, nur weil man Gelder in der Schweiz anlegt. Vielmehr ist es hierbei so, dass man auch in der Schweiz die normale Kapitalertragssteuer zahlt. Diese wird gar nicht erst ausgezahlt, sondern von den Banken einbehalten und an den deutschen Fiskus weiter geleitet. Dabei werden allerdings keine Namen der Kontoinhaber genannt, weshalb das Ganze immer noch anonym bleibt. Erst wenn die in der Schweiz einbehaltene und weiter geleitete Kapitalertragssteuer in der deutschen Steuererklärung angegeben wird, erfährt auch das deutsche Finanzamt von dem Vermögen in der Schweiz.
Grundsätzlich ist es so, dass der deutsche Fiskus einen Antrag auf Amtshilfe im Ausland stellen muss, will er Einblick in die ausländischen Konten deutscher Bürger erhalten. Diese Amtshilfe wird jedoch vom Ausland nur in seltenen Fällen gewährt. Grundvoraussetzung dafür ist in jedem Fall ein Verdacht auf eine Straftat. Diese muss dann aber auch im jeweiligen Ausland als Straftat gelten. Verdächtigt der Fiskus den Bürger beispielsweise der Steuerhinterziehung und kommt mit dieser Begründung auf die Schweiz mit einem Antrag auf Amtshilfe zu, so wird er diese nicht erhalten. Denn die Steuerhinterziehung wird in der Schweiz nicht als Straftat angesehen.
Deutsche haben deshalb einen besonderen Schutz durch die Schweizer Banken zu erwarten, weil diese einen Einblick in die Konten eben nicht gewähren. Das heißt aber auch, dass man hierbei davon ausgehen muss, dass die Schweizer sich die Verschwiegenheit eben mit deutlich geringeren Zinsen bezahlen lassen.
Grundsätzlich begeht man auch nicht zwangsweise Steuerhinterziehung, nur weil man Gelder in der Schweiz anlegt. Vielmehr ist es hierbei so, dass man auch in der Schweiz die normale Kapitalertragssteuer zahlt. Diese wird gar nicht erst ausgezahlt, sondern von den Banken einbehalten und an den deutschen Fiskus weiter geleitet. Dabei werden allerdings keine Namen der Kontoinhaber genannt, weshalb das Ganze immer noch anonym bleibt. Erst wenn die in der Schweiz einbehaltene und weiter geleitete Kapitalertragssteuer in der deutschen Steuererklärung angegeben wird, erfährt auch das deutsche Finanzamt von dem Vermögen in der Schweiz.
Gesamtnote 1.8 von insgesamt 4 Bewertungen.
Weiteres in Kategorie Geldanlage
Webtipp
Diskutieren rund um Finanzen und Geld bei Thema-Finanzen.de Die neuesten Beiträge im Forum.
Die neuesten Artikel in Kategorie Geldanlage
- Tipps zum Aktienkauf für Anfänger und Einsteiger
- Bonuszertifikate bieten risikobewussten Anlegern
- Vergleich renditestarker Indexfonds zur Altersvor
- Garantierter Zinssatz und feste Laufzeit bei Spar
- Geldanlagen mit täglicher Verfügbarkeit und deren
Am besten bewertete Artikel in Kategorie Geldanlage
- Geldanlage Beratungsprotokoll und seine Tücken
- Kosten und Risiken der Anlagevermittlung
- Die Grand Slam Geldanlage
- Entwicklung der Festgeld Zinsen
- Geldanlage für 10 Jahre
- Eine krisensichere Geldanlage finden
- Die beste Geldanlage für 100.000 Euro
- Durch Geldanlage hohe Zinsen erwirtschaften
- Risikofreie Geldanlage in Dubai
- Die Geldanlage Sparbrief - sinnvoll?
- An der Börse spekulieren und Geld verdienen
- Lohnt es sich indische Aktien zu kaufen?
- Die beste Geldanlage für 50.000 Euro
- Das Sparbuch als Geldanlage - sinnvoll oder nicht
- Vergleich von Bundesschatzbrief Typ A und Typ B
Werbung
^