Mittwoch, 9. Oktober 2024

Für das Kind einen Kindergeld Antrag stellen

Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die den Erziehungsberechtigten jeden Monat und für jedes Kind gezahlt wird. Dieses muss aber beantragt werden. Es wird nicht automatisch gezahlt. Das Kindergeld wird immer an nur einen gezahlt, in der Regel an denjenigen, in dessen Haushalt das Kind lebt. Dies ist insbesondere für getrennt lebende Erziehungsberechtigte wichtig. Sollte das Kind aus dem Haushalt der Eltern herausgenommen und in eine Pflegefamilie oder zu den Großeltern, etc. kommen, muss dies der Familienkasse schriftlich erklärt werden, damit das Kindergeld dann an den neuen oder auch vorübergehenden Erziehungsberechtigten gezahlt wird.

Die Höhe des Kindergeldes beträgt bei den ersten drei Kindern jeweils 154 Euro, bei jedem weiteren Kind 179 Euro. Ein Antrag auf Kindergeld muss immer schriftlich erfolgen. Ein vorgefertigtes Formular hierfür bekommen Sie auf der zuständigen Familienkasse. Diese ist meist auf der, für Ihre Gemeinde zuständige "Agentur für Arbeit". Alternativ können Sie sich einen Vordruck aber auch im Internet auf der Seite der "Agentur für Arbeit" ausdrucken und diesen dann dort ausgefüllt und unterschrieben einreichen. Sobald Sie den Antrag eingereicht haben und dieser bearbeitet wurde, was in der Regel sehr schnell geht, wird Ihnen das Kindergeld auf ihr Konto ausgezahlt. Es wird auch rückwirkend für die Monate ausgezahlt, in denen Sie bereits einen Anspruch auf Kindergeld hatten.

Das Kindergeld wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr monatlich gezahlt. Befindet sich ihr Kind danach noch in einer Ausbildung, oder verfügt über noch kein eigenes Einkommen, wird es auch noch weiterhin gezahlt. Maximal jedoch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Zusätzlich zum normalen Kindergeld können Sie je nach Einkommen noch einen Kinderzuschlag beantragen. Wenn Sie mit Ihrem Einkommen für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können, aber nicht für den Ihrer Kinder, können Sie bis zu 140 Euro zusätzlich im Monat erhalten.

Wenn Sie neben Ihrem normalen Einkommen noch auf Arbeitslosengeld II angewiesen wären, haben Sie ein Recht auf einen Kinderzuschlag, mit dem Sie dann den Lebensunterhalt Ihres Kindes bestreiten können. Der Kinderzuschlag wird für maximal 36 Monate bezahlt. Sobald sich Ihr Einkommen erhöht, wir der Kinderzuschlag dementsprechend angepasst. Auch der Kinderzuschlag muss auf der Familienkasse beantragt werden. Der Kinderzuschlag ist für die Eltern ein Anreiz, erwerbstätig zu sein, da er nur dann bezahlt wird.
 
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