Samstag, 20. April 2024

Für Waren Zoll bezahlen - was darf man über Grenzen mitnehmen?

Für die Einfuhr von Waren an den Grenzen ist der Zoll zuständig. Beim Zoll wird geprüft, ob man die Reisefreigrenzen einhält oder ob man Ware zu verzollen hat. Dies bedeutet die Anmeldung von Waren, die die Reisefreigrenzen überschreiten. Für diese Waren muss man einen bestimmten Abgabensatz entrichten.

Die Reisefreigrenzen für die EU beinhalten:
800 Stück Zigaretten
400 Stück zu je 3 g Zigarillos
200 Stück Zigarren
1 kg Rauchtabak
10 kg Kaffee
10 Liter Spirituosen
10 Liter Alkopops
20 Liter Likörwein
90 Liter Wein

Bei der Fahrt mit dem PKW gilt eine Tankfüllung des PKW und zusätzlich 20 Liter in Reservebehälter. Anzumelden beim Zoll sind Waffen, Kulturgüter, Gemälde, Antiquitäten und Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr.

Bei Reisemitbringsel dürfen die Mengen- und Wertgrenzen nicht überschritten werden. Liegen diese höher als vorgeschrieben, muss man die Ware mündlich beim Zollbeamten anmelden und entrichtet dafür so genannte Einfuhrabgaben. Diese Einfuhrabgaben richten sich nach der Beschaffenheit und nach dem Wert der Ware. Sinnvoll ist die Aufbewahrung des Kaufbeleges, da sonst eine Schätzung durchgeführt wird.

Oftmals wird hier ein pauschalisierter Abgabensatz in Höhe von 13,5% des Warenwertes berechnet. Dies geschieht jedoch nur unter den Vorraussetzungen, dass die Ware im persönlichen Gepäck des Reisenden befördert wird und zum persönlichen Gebrauch oder als Geschenk bestimmt ist. Der Warenwert je Reisenden darf 350 Euro nicht überschreiten.

Der Abgabensatz muss an Ort und Stelle entrichtet werden, ansonsten wird ein Zahlungsziel von 10 Tagen angesetzt. In dieser Zeitspanne bis zu Entrichtung der Gebühr wird die Warte vom Zoll einbehalten. Einfuhrabgaben unter 3 Euro müssen nicht entrichtet werden.

Andere Richtlinien gelten für die Einfuhr aus Drittländer oder der Insel Helgoland. Hier muss der Reisende mindestens 15 Jahre alt sein und darf einführen:
500 g Kaffee
50 g Parfum und 0,25 l Eau de Toilette
Arzneimittel für den persönlichen Bedarf der Reise
andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
Kraftstoff im Tank des PKW und zusätzlich 10 Liter im Reservekanister.

Die Reisefreigrenze kann nur einmal während einer Reise in Anspruch genommen werden. Als Reise beendet gilt, wenn der Reisende zurück im inländischen Wohnort ist.

Andere Freigrenzen gelten bei grenznahen Gemeinden (15 km bis zur Grenze), bei Grenzarbeitern oder bei Reisebegleitern, die mehr als einmal im Monat die Grenze überschreiten. Hier liegt der Warenwert bei 90 Euro, davon nicht mehr als 30 Euro für Lebensmittel. Dazu
40 Zigaretten
20 Zigarillos
10 Zigarren
50 g Kaffee, sowie keinen Alkohol.
 
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