Samstag, 5. Oktober 2024

Eine Schufa Auskunft einholen

In der SCHUFA werden Daten über Personen gespeichert, die aussagen, wie das Zahlungsverhalten dieser ist. Dieses soll eine Art Vertrauensverhältnis aufbauen. Beispielsweise wird bei jedem Bankdarlehen vorher eine SCHUFA Auskunft über den Kreditnehmer eingeholt. Sollte in dieser Auskunft zum Beispiel ein negativer Eintrag vorhanden sein, wird selten der Kredit genehmigt.

Eine SCHUFA Auskunft einzuholen ist im Grunde sehr leicht. Auf der Internet Seite der SCHUFA kann man diese gleich online beantragen. Diese Auskunft kostet 7,80 Euro (inklusive 19% Mehrwertsteuer) und wird auf dem Postweg zugestellt. Mittlerweile gibt es hier auch die Möglichkeit einen Online Zugang anzulegen. Bei diesem Zugang hat man die Möglichkeit, eine Auskunft schon für 3,90 Euro (inklusive 19% Mehrwertsteuer) zu bekommen.

Zudem gibt es die Möglichkeit, einen unbefristeten Zugang zu meineSCHUFA zu erlangen, dieser kostet dann einmalig 15,60 Euro (inklusive 19% Mehrwertsteuer). Mit diesem hat man dann online sehr schnell und problemlos Auskünfte einholen. Man hat online die Möglichkeit, Fragen zu der Auskunft zu stellen und bekommt diese auch sehr schnell beantwortet.

Bei der SCHUFA Auskunft werden alle Daten angezeigt, wer eine Meldung bei der SCHUFA getätigt hat und auch, wann jemand eine SCHUFA Auskunft beantragt hat und auch wer diese Anfrage gestellt hat. Anders ist die Verbraucher Information. In dieser werden nur wenige Auskünfte gegeben. Gerade genug, um das Vertrauen der befragten Person und einer Bank oder einem Vermieter aufzubauen.

Außerdem hat jeder die Möglichkeit, eine Auskunft über sich selber anzufordern. Auch das wird in der SCHUFA vermerkt. Diese kann man online beantragen, für ein Entgelt von 7,80 Euro. Man bekommt sie dann per Post zugeschickt oder aber man beantragt diese auf schriftlichem Weg.

Die dritte Variante für Verbraucher ist, in einer SCHUFA Verbraucherservicestelle einen kostenlosen Einblick in die eigenen bei der SCHUFA gespeicherten Daten zu nehmen. Insgesamt sind hier etwa 64 Millionen Menschen in der SCHUFA gespeichert. Und über diese Personen rund 407 Millionen Einträge. 93 % der in der SCHUFA gespeicherten Personen haben ausschließlich positive Einträge. In der Regel werden Einträge in der SCHUFA ungefähr drei Jahre nach Erledigung wieder aus der SCHUFA gelöscht.

Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes können auch früher gelöscht werden, wenn dieses bei dem Amtsgericht der SCHUFA beantragt wird.
 
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