Mittwoch, 6. November 2024
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Private Insolvenz eingeleitet - welche Einschränkungen muss man beachten?
Millionen Menschen sitzen in der Schuldenfalle, um hier irgendwann wieder heraus zu kommen hilft bei vielen nur noch die Einleitung der Privatinsolvenz. Wenn die Privatinsolvenz als letzter Ausweg eingeleitet wird, dann ist mit zahlreichen Einschränkungen zu rechnen, der Weg durch die Privatinsolvenz ist sehr steinig und keineswegs leicht. Wer sich an die Einschränkungen hält, der wird allerdings am Ende auch dafür belohnt: nach 6 Jahren kann eine Restschuldbefreiung beantragt werden und man ist alle seine Schulden los.Soll die Privatinsolvenz eingeleitet werden, so muss zuerst ein Schuldnerberater oder Rechtsanwalt aufgesucht werden, dieser nimmt dann alles in die Hand und leitet die Privatinsolvenz ein. Der Schuldnerberater versucht nun zuerst mit den Gläubigern zu einer gütlichen Einigung zu kommen, wenn dies scheitert geht das ganze ans Gericht, welches wiederum versucht noch einmal eine gütliche Einigung herzustellen, scheitert auch die, wird dem Antrag auf Privatinsolvenz statt gegeben und hier fängt dann der harte Kampf des Schuldners an.
Bei eingeleiteter Privatinsolvenz muss ein Teil abgegeben werden, was über der Pfändungsgrenze liegt, alle Einnahmen die darüber liegen und die daraus resultierenden Abführungen gehen an einen Treuhänder, der das Geld an die Gläubiger verteilt. Für arbeitslose Personen heißt dies, es muss jede Arbeit angenommen werden, egal welcher Art, Hauptsache man kann Einnahmen verzeichnen, Schwarzarbeit ist natürlich nicht erlaubt. Zu den weiteren Einschränkungen zählen das der Schuldner keine neuerlichen Kredite und keine neuen Schulden aufnehmen sollte, dazu zählen auch Versandhausbestellungen auf Raten. Generell sollten keine weiteren Käufe auf Rechnung oder anderweitige Verträge vom Schuldner neu abgeschlossen werden.
Wer sich nicht an diese Einschränkungen hält und weiterhin meint wie Gott in Frankreich leben zu müssen, heißt über seine Verhältnisse lebt, dem kann ein jähes Ende der Privatinsolvenz blühen. Wer wirklich aus der Schuldenfalle kommen möchte wird diesen harten Weg gut überleben, denn das Ziel lohnt sich: Endlich ein neues Leben ohne Schuldenberg anzufangen.
Zu einer weiteren Einschränkung kann es, lange nachdem das Insolvenzverfahren vielleicht schon abgeschlossen ist, kommen nämlich dann wenn hier neue Schulden gemacht werden und man wieder da ist wo man vor der Restschuldbefreiung schon mal stand: Die Privatinsolvenz kann nur ein einziges mal im Leben eingeleitet werden, danach muss man mit seinen Schulden leben und zwar bis zu 30 Jahre lang.
Bei eingeleiteter Privatinsolvenz muss ein Teil abgegeben werden, was über der Pfändungsgrenze liegt, alle Einnahmen die darüber liegen und die daraus resultierenden Abführungen gehen an einen Treuhänder, der das Geld an die Gläubiger verteilt. Für arbeitslose Personen heißt dies, es muss jede Arbeit angenommen werden, egal welcher Art, Hauptsache man kann Einnahmen verzeichnen, Schwarzarbeit ist natürlich nicht erlaubt. Zu den weiteren Einschränkungen zählen das der Schuldner keine neuerlichen Kredite und keine neuen Schulden aufnehmen sollte, dazu zählen auch Versandhausbestellungen auf Raten. Generell sollten keine weiteren Käufe auf Rechnung oder anderweitige Verträge vom Schuldner neu abgeschlossen werden.
Wer sich nicht an diese Einschränkungen hält und weiterhin meint wie Gott in Frankreich leben zu müssen, heißt über seine Verhältnisse lebt, dem kann ein jähes Ende der Privatinsolvenz blühen. Wer wirklich aus der Schuldenfalle kommen möchte wird diesen harten Weg gut überleben, denn das Ziel lohnt sich: Endlich ein neues Leben ohne Schuldenberg anzufangen.
Zu einer weiteren Einschränkung kann es, lange nachdem das Insolvenzverfahren vielleicht schon abgeschlossen ist, kommen nämlich dann wenn hier neue Schulden gemacht werden und man wieder da ist wo man vor der Restschuldbefreiung schon mal stand: Die Privatinsolvenz kann nur ein einziges mal im Leben eingeleitet werden, danach muss man mit seinen Schulden leben und zwar bis zu 30 Jahre lang.
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