Samstag, 5. Oktober 2024
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Einen negativen Schufa Eintrag löschen lassen
Um diese Frage klären zu können, muss erst einmal verdeutlicht werden, wer oder was die Schufa überhaupt ist. Die Schufa Holding ist ein Unternehmen, welches mit Hilfe von Vertragspartnern Daten über das Zahlungsverhalten eines jeden Bürgers sammelt und für Bonitätsauskünfte für Vertragspartner bereithält.Die Eröffnung eines Girokontos, der Abschluss eines Handyvertrages und die Vergabe eines Kredites wird an die Schufa gemeldet. Auch wenn man eine Zahlungsverpflichtung mit einem Versandhaus eingeht, wird dies an die Schufa übermittelt. Diese Daten allein sind keine Negativmerkmale. Sie dienen nur der Information darüber, dass eben diese Verpflichtungen schon vorhanden sind. Wenn die geschlossenen Verträge alle ordnungsgemäß eingehalten werden und man seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird man auch keinen Negativeintrag bekommen. Erst wenn man mit Zahlungen in Verzug gerät und die Bank einem dann deshalb den Kredit kündigt, wird dies als Negativmerkmal an die Schufa übermittelt. Dasselbe gilt für Handyverträge etc.
Wer wiederholt sein Konto überzieht obwohl dies nicht vereinbart war, muß auch mit einer Kündigung seitens der Bank rechnen. Ebenso wenn man beispielsweise mit der Kreditkarte bezahlt, obwohl das Limit schon ausgeschöpft ist oder gar schon ein Nutzungsverbot ausgesprochen wurde. Dies fällt unter den Tatbestand des Kreditkartenmissbrauchs und wird in der Schufa noch schlechter bewertet als eine Handykündigung. Generell ist die Schufa verpflichtet, all diese Daten eine bestimmte Zeit lang zu speichern. Auch wenn Zahlungsverpflichtungen zwischenzeitlich doch bereinigt wurden und hinter dem Negativmerkmal steht, dass die Angelegenheit erledigt ist, bleibt der Vorgang noch volle drei Jahre lang gespeichert.
Es ist sehr schwierig, Negativdaten vor Ablauf der Speicherfrist zu löschen. Offene Beträge, die innerhalb eines Monats beglichen werden, werden sofort wieder gelöscht. Es gibt vereinzelt auch die Möglichkeit, sich mit dem Vertragspartner der Schufa auf eine vorzeitige Löschung zu einigen. Dies ist aber nur möglich, wenn der Saldo noch nicht tituliert wurde. Ein Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung bleibt so lange bestehen, bis dem Amtsgericht und der Schufa nachgewiesen wurde, dass der Gläubiger zufrieden gestellt wurde. Eine abgelegte Eidesstattliche Versicherung, auch unter dem Begriff „Offenbarungseid“ bleibt solange vermerkt, bis sich die wirtschaftlichen Verhältnisse nachweislich verbessert haben. Auch ein Insolvenzverfahren wird in der Schufa gespeichert und kann nicht gelöscht werden. Manche Unternehmen bieten eine so genannte „Schufabereinigung“ an. Diese kostet in der Regel viel Geld und es ist auch nicht gewährleistet, dass sie erfolgreich ist.
Wenn man Negativmerkmale in der Schufa hat, sollte man schnellstmöglich den offenen Saldo begleichen und dann eben schlimmstenfalls die drei Jahre warten, bis der Eintrag gelöscht wird, bevor man irgendeinem Dienstleister viel Geld bezahlt ohne die Sicherheit zu haben, dass auch wirklich eine Löschung der Negativdaten stattfindet
Wer wiederholt sein Konto überzieht obwohl dies nicht vereinbart war, muß auch mit einer Kündigung seitens der Bank rechnen. Ebenso wenn man beispielsweise mit der Kreditkarte bezahlt, obwohl das Limit schon ausgeschöpft ist oder gar schon ein Nutzungsverbot ausgesprochen wurde. Dies fällt unter den Tatbestand des Kreditkartenmissbrauchs und wird in der Schufa noch schlechter bewertet als eine Handykündigung. Generell ist die Schufa verpflichtet, all diese Daten eine bestimmte Zeit lang zu speichern. Auch wenn Zahlungsverpflichtungen zwischenzeitlich doch bereinigt wurden und hinter dem Negativmerkmal steht, dass die Angelegenheit erledigt ist, bleibt der Vorgang noch volle drei Jahre lang gespeichert.
Es ist sehr schwierig, Negativdaten vor Ablauf der Speicherfrist zu löschen. Offene Beträge, die innerhalb eines Monats beglichen werden, werden sofort wieder gelöscht. Es gibt vereinzelt auch die Möglichkeit, sich mit dem Vertragspartner der Schufa auf eine vorzeitige Löschung zu einigen. Dies ist aber nur möglich, wenn der Saldo noch nicht tituliert wurde. Ein Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung bleibt so lange bestehen, bis dem Amtsgericht und der Schufa nachgewiesen wurde, dass der Gläubiger zufrieden gestellt wurde. Eine abgelegte Eidesstattliche Versicherung, auch unter dem Begriff „Offenbarungseid“ bleibt solange vermerkt, bis sich die wirtschaftlichen Verhältnisse nachweislich verbessert haben. Auch ein Insolvenzverfahren wird in der Schufa gespeichert und kann nicht gelöscht werden. Manche Unternehmen bieten eine so genannte „Schufabereinigung“ an. Diese kostet in der Regel viel Geld und es ist auch nicht gewährleistet, dass sie erfolgreich ist.
Wenn man Negativmerkmale in der Schufa hat, sollte man schnellstmöglich den offenen Saldo begleichen und dann eben schlimmstenfalls die drei Jahre warten, bis der Eintrag gelöscht wird, bevor man irgendeinem Dienstleister viel Geld bezahlt ohne die Sicherheit zu haben, dass auch wirklich eine Löschung der Negativdaten stattfindet
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