Freitag, 25. April 2025
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Finanzierungskosten und mögliche Steuervorteile vergleichen
Nahezu jeder Verbraucher, der sich für die Aufnahme eines Kredites entscheidet, hat dabei auch die Kosten im Blick. Im Wesentlichen konzentriert man sich dabei meistens auf die Zinsen als Hauptkostenfaktor, aber darüber hinaus gibt es oftmals noch weitere Kostenfaktoren, die im Zuge der Kreditaufnahme auftreten können. Sämtliche Kosten, die in Verbindung mit einem Kredit auf den Kreditnehmer zukommen (können), werden auch als Finanzierungskosten bezeichnet. Der Begriff leitet sich natürlich daher ab, dass diese Kosten ausschließlich im Zusammenhang mit der geplanten Finanzierung auftreten.Es gibt verschiedene Kostenarten, die allesamt in den Bereich der Finanzierungskosten fallen. Die meisten Kostenarten findet man in der Regel im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Immobilienkredites, aber auch bei anderen Kreditarten kommen auf den Kunden oftmals diverse Kostenarten zu. Die Zinsen, die der Kreditnehmer an den Kreditgeber zu zahlen hat, stellen natürlich auch heute noch den mit Abstand größten Kostenfaktor dar. Daher haben die Zinsen auch den größten Anteil an den gesamten Finanzierungskosten, zumindest als Einzelfaktor. Je nachdem, für welche Kreditart man sich entscheidet, können die Zinsen bei lediglich drei Prozent (Immobilienkredit), aber auch bei bis zu 13 Prozent (Dispositionskredit) betragen.
Ein neben den Zinsen ebenfalls häufig auftretender Kostenfaktor sind Gebühren, die von der Bank im Zuge der Kreditvergabe als weitere Finanzierungskosten berechnet werden. Oftmals sind das zum Beispiel Bearbeitungsgebühren oder auch Schätzgebühren, die vorrangig im Bereich der Immobilienfinanzierung auftreten. Das Disagio gehört ebenfalls zu den Finanzierungskosten und kommt ebenfalls vor allem im Bereich der Immobilienkredite zum Tragen. Dies trifft auch auf weitere Finanzierungskosten zu, nämlich auf die Bereitstellungszinsen. Es gibt aber nicht nur Finanzierungskosten, die auf direkte Art und Weise mit dem aufgenommenen Darlehen zu tun haben, sondern auch die sogenannten indirekten Finanzierungskosten. In diesen Bereich fallen zum Beispiel die Kosten, die beim Grundbuchamt für die Eintragung der Grundschuld oder Hypothek anfallen.
Diese Eintragung ist deshalb notwendig, weil der Kreditgeber bei der Vergabe eines Immobilienkredites stets eine Grundschuld/Hypothek als Sicherheit verlangt. Da natürlich auch diese Kosten der Finanzierung dienen, werden sie ebenfalls als Finanzierungskosten bezeichnet. Einen wichtigen Unterschied gibt es bezüglich der Finanzierungskosten übrigens dorthin gehend, ob der Kreditnehmer den Kredit gewerblich oder privat nutzt. Bei privater Nutzung, wie zum Beispiel für den Kauf eines selbstgenutzten Eigenheims, sind nämlich keine Finanzierungskosten steuerlich absetzbar. Kauft man das Haus aber, um es anschließend zu vermieten und Einkünfte zu erzielen, dient dies einem gewerblichen Zweck und somit sind die Finanzierungskosten in großem Umfang von der Steuer absetzbar.
Ein neben den Zinsen ebenfalls häufig auftretender Kostenfaktor sind Gebühren, die von der Bank im Zuge der Kreditvergabe als weitere Finanzierungskosten berechnet werden. Oftmals sind das zum Beispiel Bearbeitungsgebühren oder auch Schätzgebühren, die vorrangig im Bereich der Immobilienfinanzierung auftreten. Das Disagio gehört ebenfalls zu den Finanzierungskosten und kommt ebenfalls vor allem im Bereich der Immobilienkredite zum Tragen. Dies trifft auch auf weitere Finanzierungskosten zu, nämlich auf die Bereitstellungszinsen. Es gibt aber nicht nur Finanzierungskosten, die auf direkte Art und Weise mit dem aufgenommenen Darlehen zu tun haben, sondern auch die sogenannten indirekten Finanzierungskosten. In diesen Bereich fallen zum Beispiel die Kosten, die beim Grundbuchamt für die Eintragung der Grundschuld oder Hypothek anfallen.
Diese Eintragung ist deshalb notwendig, weil der Kreditgeber bei der Vergabe eines Immobilienkredites stets eine Grundschuld/Hypothek als Sicherheit verlangt. Da natürlich auch diese Kosten der Finanzierung dienen, werden sie ebenfalls als Finanzierungskosten bezeichnet. Einen wichtigen Unterschied gibt es bezüglich der Finanzierungskosten übrigens dorthin gehend, ob der Kreditnehmer den Kredit gewerblich oder privat nutzt. Bei privater Nutzung, wie zum Beispiel für den Kauf eines selbstgenutzten Eigenheims, sind nämlich keine Finanzierungskosten steuerlich absetzbar. Kauft man das Haus aber, um es anschließend zu vermieten und Einkünfte zu erzielen, dient dies einem gewerblichen Zweck und somit sind die Finanzierungskosten in großem Umfang von der Steuer absetzbar.
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