Freitag, 25. April 2025
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Girokonto ohne Schufa
In der Regel ist es bei einer in Deutschland ansässigen Bank so, dass man eine Schufa-Erklärung unterschreiben muss, bevor man als Kunde ein Girokonto erhalten kann. Die Schufa-Auskunft dient der Bank dazu, die Bonität des Kunden zu überprüfen und diesen bezüglich seiner Kreditwürdigkeit einzuordnen. Da viele Kunden einen Dispokredit in Anspruch nehmen, ist diese Überprüfung auch bei der Eröffnung eines Girokontos notwendig. Es gibt aber dennoch die Möglichkeit, ein Girokonto ohne Schufa zu nutzen.Es handelt sich bei diesem Konto im Grunde zunächst einmal um kein spezielles Girokonto als Produkt, sondern das „ohne Schufa“ bezieht sich nur darauf, dass die Bank der Kontoeröffnung auch zustimmt, obwohl der Kunde entweder keine Einverständniserklärung zum Einholen von Daten aus der Schufa gibt oder er hat negative Merkmale in der Schufa. In diesem Fall erhalten viele Kunden heutzutage dennoch ein ansonsten voll funktionsfähiges Girokonto, welches allerdings in einer Hinsicht nicht nutzbar ist, nämlich insoweit, dass keine Überziehungen erfolgen dürfen. Die Besonderheit des Girokontos ohne Schufa besteht darin, dass man als Folge das Konto nicht überziehen darf. Es wird also von der Bank fast ohne Ausnahme weder ein Dispositionskredit eingeräumt, noch werden generell Überziehungen des Kontos zugelassen. Das Girokonto ohne Schufa darf also nicht im Soll geführt werden und wird daher als so genanntes Guthabenkonto oder auch Girokonto auf Guthabenbasis geführt.
Für den Kunden besteht also hinsichtlich der Verfügungsmöglichkeit nur insoweit eine Beschränkung, dass er das Konto nur dann nutzen kann, wenn ein Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Ansonsten ist das Girokonto aber in allen weiteren Funktionen des Zahlungsverkehrs nutzbar, dass bedeutet man kann Überweisungen veranlassen, Daueraufträge einrichten und mittels Kundenkarte auch Bargeld verfügen. Auch die Nutzung als Onlinekonto ist natürlich möglich, aber auch hier ist darauf zu achten, dass Aufträge nur dann ausgeführt werden, wenn das auf dem Konto vorhandene Guthaben ausreichend ist. Neben den Guthabenkonten, die aufgrund des zuvor angesprochenen Zusammenhangs mit der Schufa-Auskunft eröffnet werden, ist das Guthabenkonto zudem auch bei allen minderjährigen Kunden die übliche Form des Girokontos, weil auch hier, dieses Mal aus gesetzlichen Gründen, keine Überziehung des Kontos zugelassen werden darf.
Für den Kunden besteht also hinsichtlich der Verfügungsmöglichkeit nur insoweit eine Beschränkung, dass er das Konto nur dann nutzen kann, wenn ein Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Ansonsten ist das Girokonto aber in allen weiteren Funktionen des Zahlungsverkehrs nutzbar, dass bedeutet man kann Überweisungen veranlassen, Daueraufträge einrichten und mittels Kundenkarte auch Bargeld verfügen. Auch die Nutzung als Onlinekonto ist natürlich möglich, aber auch hier ist darauf zu achten, dass Aufträge nur dann ausgeführt werden, wenn das auf dem Konto vorhandene Guthaben ausreichend ist. Neben den Guthabenkonten, die aufgrund des zuvor angesprochenen Zusammenhangs mit der Schufa-Auskunft eröffnet werden, ist das Guthabenkonto zudem auch bei allen minderjährigen Kunden die übliche Form des Girokontos, weil auch hier, dieses Mal aus gesetzlichen Gründen, keine Überziehung des Kontos zugelassen werden darf.
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