Samstag, 20. April 2024

Übersicht Gebühren Hamburg

Bei einer Erhebung von Gebühren gilt grundsätzlich, dass diese kostendeckend sein müssen. Der Hamburger Senat legt diese für die öffentliche Verwaltung und Anstalten des öffentlichen Rechts der Hansestadt Hamburg fest. Die allgemeinen Studiengebühren in Hamburg betragen 500 € pro Semester und werden im Verlauf des Studiums fällig. Für alle wird ein Verwaltungskostenbeitrag von 50 € pro Semester erhoben.

Ausnahmen von der Gebührenpflicht sind z. B. Urlaubssemester, ein Studium an einer staatlichen Verwaltungshochschule, das praktische Jahr bei Arzt/Ärztin, Promotionsstudium und ausländische Austauschstudierende. Befreit von den Studiengebühren sind Studierende mit Kindern unter 14 Jahren, mit Behinderung, Hochbegabte, z. B. bei herausragenden Leistungen während des Studiums, Praxissemester, wenn es in der Studienordnung verpflichtend vorgesehen ist (Kann-Bestimmung), in bestimmten Fällen ausländische Studenten. Mittellose Studenten können von den Studiengebühren befreit werden durch die Härtefallregelung. Dies ist z. B. der Fall bei Ausländern, die nicht aus einem EU-Land kommen und kein Darlehen erhalten können.

Die Gebühren für die Betreuung in Kindertagesstätten sind in Hamburg im Vergleich zu anderen Großstädten hoch. Geringverdiener mit einem Bruttoeinkommen von 25.000 € pro Jahr bezahlen für die Betreuung eines Kindes 468 €, für zwei Kinder 624 € im Jahr. Bei Durchschnittsverdienern mit einem Bruttogehalt von 45.000 € pro Jahr wird eine Gebühr von 1656 € für ein Kind und in Höhe von 2000 € für zwei Kinder fällig. Gutverdiener, 80000 € Bruttoverdienst, zahlen einen Beitrag in Höhe von 1836 € für ein Kind und 2448 € für zwei Kinder pro Jahr. Die Preise gelten für eine durchschnittliche Betreuungsdauer von 4 bis 5 Stunden am Tag. Das Mittagessen ist mit eingeschlossen.

Die GEZ-Gebühren sind bundeseinheitlich und betragen 204,36 € pro Jahr für Rundfunk, Fernsehen und internetfähigem Computer.

Die Abwassergebühren sind seit 1998 stabil und betragen 2,16 € pro Kubikmeter Schmutzwasser, mit Regenwasser zusammen 2,58 €.

Einige weitere Gebühren fallen z. B. bei der Verwahrung abgeschleppter Autos in Hamburg in Höhe von 63,00 € pro Tag , für LKW über 12 Tonnen von 251 € pro Tag an. Für eine An- oder Ummeldung innerhalb Hamburgs wird eine Gebühr von 6,00 € erhoben, ebenso wie für eine einfache Meldeauskunft aus dem Melderegister. Archivauskünfte über Personen, die von 1946 bis 1987 in Hamburg gemeldet waren, kosten 16,50 €.

Die Höhe der Gebühren für Kfz-Zulassungen betragen für die Neuzulassung eines PKW 26,30 €, für ein Wunschkennzeichen werden 10,20 € fällig. Die Umschreibung bei Halterwechsel innerhalb Hamburgs kostet 18,60 €.

Die Beantragung eines Führerscheins kostet 24,00 €, ein Ersatz bei Verlust 65,00 €.
 
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