Freitag, 25. April 2025
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Übersicht Gebühren Köln
Die Gebühren der Stadt Köln werden vom Kölner Senat für die öffentliche Verwaltung und für Anstalten des öffentlichen Rechts festgelegt. Für Studienanfänger werden seit Oktober 2006 Studiengebühren, für alle anderen Studenten ab dem Sommer 2007 in Höhe von 500,00 € pro Semester erhoben. Seit dem Wintersemester 2007/2008 gilt dies auch an den staatlichen Fachhochschulen. Die Mittel hieraus dienen der Verbesserung der Lehre sowie der Studienbedingungen. Ausgenommen von den Studiengebühren sind Studierende im Urlaubssemester, Studenten, die im Rahmen zwischenstaatlicher, übernationaler oder Hochschulabkommen eingeschrieben sind, die eine Gebührenfreiheit garantieren, Studenten, die ein Praxis- oder Auslandssemester absolvieren.Eine Befreiung von den Gebühren oder eine Ermäßigung dieser ist bei der Pflege oder Erziehung minderjähriger Kinder, jedoch nur während der Regelstudienzeit, bei Masterstudiengängen für höchstens zwei Semester, möglich. Ermäßigungen können auch Studenten erhalten, die in bestimmten studentischen Organisationen und Vereinen, wie im Allgemeinen Studierendenausschuss oder im Studentenparlament, mitarbeiten.
Die GEZ-Gebühren sind bundeseinheitlich und betragen 204,36 € pro Jahr für Rundfunk, Fernsehen und internetfähigem Computer.
Die Abwassergebühren der Stadt Köln betragen im Jahr 2008 für Niederschlagswasser 1,21 € pro Quadratmeter und 1,36 € pro Kubikmeter für Schmutzwasser.
Straßenreinigungsgebühren werden z. B. in Höhe von 3,26 € für die Reinigung einer Anliegerstraße als Fahrbahn, für Gehwege in Höhe von 4,68 € und für Fußgängergeschäftsstraßen in Höhe von 10,07 € bis 12,22 € erhoben.
Das An-, Ab- und Ummelden ist in Köln gebührenfrei. Bei einem Antrag auf Ersterteilung eines Führerscheins werden 42,60 €, bei Probezeit 43,40 € fällig. Der Ersatz bei Verlust kostet, je nach Aufwand, zwischen 37,30 € und 43,90 €. Für einen Umtausch des Führerscheins gegen einen neuen wird eine Gebühr von 24,00 € erhoben.
Die Ausstellung eines Personalausweises ist bis zum 21. Lebensjahr gebührenfrei, sonst kostet sie zwischen 8,00 € und 13,00 €. Für den Reisepass werden Gebühren zwischen 37,50 € für Personen unter 24 Jahren, für Personen darüber in Höhe von 59,00 € fällig .
Die Neuzulassung eines Autos kostet 26,30 €, die Reservierung eines Wunschkennzeichens 10,20 €, Online, bzw. 12,80 €, telefonisch. Eine Umschreibung eines Kennzeichens von außerhalb nach Köln schlägt mit 26,80 € ohne Halterwechsel und mit 28,90 € mit Halterwechsel zu Buche.
Die Gebühren für Kindertagesstätten betragen für Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 25.000 € für ein bis zwei Kinder 313,00 €, mit einem Einkommen von 45.000 € 943,00 € und für Gutverdiener mit einem Jahresbruttoeinkommen von 80.000 € für ein bis zwei Kinder 1.980 € pro Jahr, jeweils für die Halbtagsbetreuung.
Die GEZ-Gebühren sind bundeseinheitlich und betragen 204,36 € pro Jahr für Rundfunk, Fernsehen und internetfähigem Computer.
Die Abwassergebühren der Stadt Köln betragen im Jahr 2008 für Niederschlagswasser 1,21 € pro Quadratmeter und 1,36 € pro Kubikmeter für Schmutzwasser.
Straßenreinigungsgebühren werden z. B. in Höhe von 3,26 € für die Reinigung einer Anliegerstraße als Fahrbahn, für Gehwege in Höhe von 4,68 € und für Fußgängergeschäftsstraßen in Höhe von 10,07 € bis 12,22 € erhoben.
Das An-, Ab- und Ummelden ist in Köln gebührenfrei. Bei einem Antrag auf Ersterteilung eines Führerscheins werden 42,60 €, bei Probezeit 43,40 € fällig. Der Ersatz bei Verlust kostet, je nach Aufwand, zwischen 37,30 € und 43,90 €. Für einen Umtausch des Führerscheins gegen einen neuen wird eine Gebühr von 24,00 € erhoben.
Die Ausstellung eines Personalausweises ist bis zum 21. Lebensjahr gebührenfrei, sonst kostet sie zwischen 8,00 € und 13,00 €. Für den Reisepass werden Gebühren zwischen 37,50 € für Personen unter 24 Jahren, für Personen darüber in Höhe von 59,00 € fällig .
Die Neuzulassung eines Autos kostet 26,30 €, die Reservierung eines Wunschkennzeichens 10,20 €, Online, bzw. 12,80 €, telefonisch. Eine Umschreibung eines Kennzeichens von außerhalb nach Köln schlägt mit 26,80 € ohne Halterwechsel und mit 28,90 € mit Halterwechsel zu Buche.
Die Gebühren für Kindertagesstätten betragen für Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 25.000 € für ein bis zwei Kinder 313,00 €, mit einem Einkommen von 45.000 € 943,00 € und für Gutverdiener mit einem Jahresbruttoeinkommen von 80.000 € für ein bis zwei Kinder 1.980 € pro Jahr, jeweils für die Halbtagsbetreuung.
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