Samstag, 27. Juli 2024

Übersicht Gebühren Bayern

Der Bayerische Landtag beschloss im Mai 2006, das Kabinett bereits im Oktober 2005, Studiengebühren in Bayern einzuführen. Diese werden nun seit dem Sommersemester 2007 erhoben. Dabei werden die Beiträge durch die verschiedenen Hochschulen individuell festgesetzt. Die Mindeststudiengebühren betragen an den Universitäten und Kunsthochschulen 300,00 €, an Fachhochschulen 100,00 €. Höchstens wird jedoch eine Gebühr von bis zu 500,00 € pro Semester erhoben.

Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind Studenten im Urlaubs- oder Praxissemester, im Praktischen Jahr bei Arzt/Ärztin oder während des Promotionsstudiums. Befreit werden können sie auf entsprechendem Antrag, wenn sie Kinder unter zehn Jahren oder sie selbst zwei weitere Geschwister, für die noch Kindergeld bezogen wird, haben. Die Universitäten haben die Möglichkeit, ca. zehn Prozent ihrer Studenten von der Gebührenpflicht zu befreien, etwa bei Hochbegabung, sie also sehr gute Leistungen nachweisen können oder sich für studentische Zwecke engagieren. In bestimmten Fällen werden ausländische Studenten von der Gebührenpflicht befreit.

Bundesweit hat der Freistaat Bayern mit die niedrigsten Abwassergebühren. Die Gebühren werden gesplittet nach Niederschlags- und Schmutzwasser. Eine Zusammenveranlagung ist nicht erlaubt. Dabei ist die Festsetzung der Gebühren Sache der Gemeinden und erfolgt individuell. Das durchschnittliche Abwasserentgelt beträgt 99,00 € pro Einwohner und Jahr oder 1,60 € pro Kubikmeter und ist im Bundesvergleich, der bei durchschnittlich 117,00 € liegt, günstig.

Die GEZ-Gebühr ist bundeseinheitlich und beträgt 204,36 € pro Jahr für Rundfunk, Fernsehen und internetfähigem Computer.

Die Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindertagesstätten sind in Bayern günstig und vorbildlich. Insgesamt gilt, dass ca. 20 Prozent der Betreuungskosten auf die Eltern umgelegt werden. Diese sind unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die Gebühren für die Kinderbetreuung sind vielmehr in den einzelnen Städten und Gemeinden unterschiedlich und werden individuell festgelegt. Hierbei gilt insgesamt, dass sie nach der Betreuungszeit, Betreuungsstunden, gestaffelt sind.

Alle Kindertagesstätten, zumindest in den größeren Städten und Gemeinden, bieten eine Ganztagsbetreuung, also mit Mittagsbetreuung bzw. Mittagessen, einige sogar mit einem Abendessen, an. So kostet ein Platz in der Kita in Amberg mit Mittagsbetreuung 79,40 € pro Monat, das Mittagessen kostet extra 2,40 € pro Tag. Eine Halbtagsbetreuung für das erste Kind kostet in Ansbach 60,00 €, für das zweite Kind 45,00 € pro Monat, die Ganztagsbetreuung für das erste Kind 98,00 €, für das zweite Kind 73,00 €. In Coburg ist sogar eine Betreuung von mehr als 12 Stunden täglich möglich und kostet dann pro Monat 137,00 €. Ein Mittagessen gibt es für 2,10 € pro Tag, ein Abendessen für 12,00 € pro Monat.
 
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