Freitag, 25. April 2025
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Rechtsanwalt Gebühren - was darf ein Anwalt eigentlich kosten?
Seit dem 1 Juli 2004 wurde das Rechtsanwaltsvergütungsrecht (rgv) durch die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung abgelöst. Die RGV regelt sämtliche Anwaltsgebühren die ein niedergelassener Anwalt in Deutschland nehmen darf. Dies vereinfacht die Suche nach dem passenden Anwalt da es keine Preiswettbewerbe gibt. Die Ausnahme ist eine Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant wobei die Gebühren nicht niedriger als vorgeschrieben sind, sein dürfen.Die Höhe der Gebühren wird aus dem Streitwert oder Gegenstandswert errechnet. Da gibt es eine Vielzahl von Vorschriften. Bei Geldbeträgen ist die Höhe des Streitwertes so hoch wie der Geldbetrag. Das 12 fache einer Monatskaltmiete ist zum Beispiel der Streitwert beim Mietrecht, wenn es um eine Räumungsklage geht. Beim Kündigungsschutzgesetz richtet sich der Wert nach 3 Monatsgehältern. Erhöht können die Gebühren durch weitere Anträge werden.
Grundsätzlich richtet sich die Gebühr nach der Art von Rechtsanwalt und dessen Tätigkeit. Wobei der Anwalt bei seinen Mandanten wenn es sich um einen Verbraucher im Privaten Bereich handelt, eine Beratungsgebühr von höchstens 250,00 Euro berechnen darf. Sofern es sich um eine außergerichtliche Beratung handelt und keine Honorarvereinbarung getroffen wurde. Für ein erstmaliges Beratungsgespräch dürfen höchstens 190,00 Euro berechnet werden.
Führt der Anwalt zum Beispiel Schriftverkehr mit dem Gegenkläger fällt statt einer Beratungsgebühr eine Geschäftsgebühr an. Bei einem Gegenstandswert von ca. 5000 Euro wären das ca. 391,30 Euro. Kommt es zur Gerichtsverhandlung erhält der Anwalt normalerweise eine Verfahrens und Termingebühr. Findet vor Gericht ein Vergleich statt bekommt er zusätzlich noch eine Einigungsgebühr. Hinzu kommen noch Kosten Zum Beispiel für Kopierkosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Anwaltsgebühren sind unabhängig vom Aufwand des Anwaltes.
Wenn aus finanziellen Gründen ein Anwaltsgespräch nicht möglich ist gibt es mehrere Möglichkeiten finanzielle Hilfen zu bekommen. Der Prozessfinanzierer wäre die erste Möglichkeit. Er überprüft den Fall auf Erfolgsaussichten und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen alle Kosten. Im Siegesfall lässt er sich vom Kläger einen Teil des Streitwertes auszahlen.
Die zweite Möglichkeit wäre bei der Rechtsberatung beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein zu beantragen. Damit besteht die Möglichkeit zu einem Anwalt seiner Wahl zu gehen. Dieser kann allerdings eine Schutzgebühr von 10,00 Euro erheben.
Möglichkeit Prozesskostenhilfe. Sie wird nach Einkommen, Vermögen und Erfolgsausichten berechnet. Ändert sich das Gehalt des Klägers in den nächsten 10 Jahren kann es sein das er die Kosten auf Raten zurückzahlen muss.
Zusätzlich gibt es die Rechtsschutzversicherung die man abschließen kann. Dort sollte man sie aber genauestens überprüfen welche Risiken sie birgt, da oft im Familien und Erbrecht nur die Beratung sichergestellt ist.
Grundsätzlich richtet sich die Gebühr nach der Art von Rechtsanwalt und dessen Tätigkeit. Wobei der Anwalt bei seinen Mandanten wenn es sich um einen Verbraucher im Privaten Bereich handelt, eine Beratungsgebühr von höchstens 250,00 Euro berechnen darf. Sofern es sich um eine außergerichtliche Beratung handelt und keine Honorarvereinbarung getroffen wurde. Für ein erstmaliges Beratungsgespräch dürfen höchstens 190,00 Euro berechnet werden.
Führt der Anwalt zum Beispiel Schriftverkehr mit dem Gegenkläger fällt statt einer Beratungsgebühr eine Geschäftsgebühr an. Bei einem Gegenstandswert von ca. 5000 Euro wären das ca. 391,30 Euro. Kommt es zur Gerichtsverhandlung erhält der Anwalt normalerweise eine Verfahrens und Termingebühr. Findet vor Gericht ein Vergleich statt bekommt er zusätzlich noch eine Einigungsgebühr. Hinzu kommen noch Kosten Zum Beispiel für Kopierkosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Anwaltsgebühren sind unabhängig vom Aufwand des Anwaltes.
Wenn aus finanziellen Gründen ein Anwaltsgespräch nicht möglich ist gibt es mehrere Möglichkeiten finanzielle Hilfen zu bekommen. Der Prozessfinanzierer wäre die erste Möglichkeit. Er überprüft den Fall auf Erfolgsaussichten und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen alle Kosten. Im Siegesfall lässt er sich vom Kläger einen Teil des Streitwertes auszahlen.
Die zweite Möglichkeit wäre bei der Rechtsberatung beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein zu beantragen. Damit besteht die Möglichkeit zu einem Anwalt seiner Wahl zu gehen. Dieser kann allerdings eine Schutzgebühr von 10,00 Euro erheben.
Möglichkeit Prozesskostenhilfe. Sie wird nach Einkommen, Vermögen und Erfolgsausichten berechnet. Ändert sich das Gehalt des Klägers in den nächsten 10 Jahren kann es sein das er die Kosten auf Raten zurückzahlen muss.
Zusätzlich gibt es die Rechtsschutzversicherung die man abschließen kann. Dort sollte man sie aber genauestens überprüfen welche Risiken sie birgt, da oft im Familien und Erbrecht nur die Beratung sichergestellt ist.
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