Freitag, 25. April 2025
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Übersicht Gema Gebühren
Jeder der Musik in Umlauf bringen möchte, kennt die Gema. Diese verteidigt das Copyright im Musikbusiness. Schließlich machen Musiker ihre Werke nicht nur zum Spaß, sondern wollen auch davon ihren Lebensunterhalt bestreiten. Die Gema ist ungefähr so wie ein Patent bei einem Erfinder.In welcher Höhe und wofür Gemagebühren zu bezahlen sind, ist in dem sehr umfangreichen Tarifkatalog der Gema geregelt. Hierbei wird die Nutzungsart und die Art der Musik in die Entscheidung mit einbezogen. Die Gema ist per Gesetz dazu verpflichtet, für urheberrechtlich geschützte Werke Tarife zu erstellen. Die Tarife der Gema müssen einen angemessenen Preis ermöglichen, und einige gesetzliche Bestimmungen über sich ergehen lassen.
Die Tarife der Gema sind in verschiedene Bereiche aufgegliedert.
1.) Aufführung von Live Musik
2.) Wiedergabe von Tonträgern und Bildtonträgern
3.)Wiedergabe von Funksendungen, also Radio (hierzu zählt auch das Webradio, egal ob privat oder kommerziell betrieben)
4.) Filmvorführungen
5.) Weiterübertragung von Tonträgern und Bildtonträgern
6.) Weiterübertragung von Funksendungen
7.) Vervielfältigung von Tonträgern und deren Verbreitung
8.) Herstellung von Bildtonträgern
9.) Vermietung und Verleih von bespielten Tonträgern
10.) Nutzung von Karaoke ( hier singen sie zwar selber, aber die Lieder sind ja nicht selber komponiert )
Alle Tarife sind noch einmal in Unterkategorien untergliedert, und bieten wirklich für jede Art der Nutzung den geeigneten Tarif an.
Neben der Berechnung der tatsächlich genutzten Titel, bietet die Gema auch Pauschaltarife an. Diese werden auf die an der Verbreitung beteiligten Geräte angerechnet. Bestes Beispiel hierzu sind Elektronikfachmärkte, die ja jede Menge Fernseher im Angebot haben, die auch alle Filme oder Musik spielen. hier wird nicht nach Titel berechnet, sondern ein Pauschalbetrag, der sich an der Anzahl der abspielenden Geräte orientiert. Auch Warteschleifenmusik bei z.B. Arztpraxen sind hierzu zu zählen, genauso wie Hintergrundmusik im Kaufhaus.
Wichtig ist noch zu erwähnen, dass es zwar gemafreie Musik gibt, trotzdem werden Gebühren fällig für diese Lieder bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten VGL. Diese vertritt die Interessen der ausübenden Künstler sowie der Hersteller von Tonträgern und Musikvideos. Den detaillierten Tarifkatalog können Sie auf der Homepage der Gema einsehen. Hier finden Sie auch Onlineformulare um die für Sie am besten geeignete Lizenz zu erwerben.
Eines sollte allen klar sein. Wer Das Copyright der Künstler ( ob nun gewollt oder ungewollt ) verletzt macht sich strafbar.
Die Tarife der Gema sind in verschiedene Bereiche aufgegliedert.
1.) Aufführung von Live Musik
2.) Wiedergabe von Tonträgern und Bildtonträgern
3.)Wiedergabe von Funksendungen, also Radio (hierzu zählt auch das Webradio, egal ob privat oder kommerziell betrieben)
4.) Filmvorführungen
5.) Weiterübertragung von Tonträgern und Bildtonträgern
6.) Weiterübertragung von Funksendungen
7.) Vervielfältigung von Tonträgern und deren Verbreitung
8.) Herstellung von Bildtonträgern
9.) Vermietung und Verleih von bespielten Tonträgern
10.) Nutzung von Karaoke ( hier singen sie zwar selber, aber die Lieder sind ja nicht selber komponiert )
Alle Tarife sind noch einmal in Unterkategorien untergliedert, und bieten wirklich für jede Art der Nutzung den geeigneten Tarif an.
Neben der Berechnung der tatsächlich genutzten Titel, bietet die Gema auch Pauschaltarife an. Diese werden auf die an der Verbreitung beteiligten Geräte angerechnet. Bestes Beispiel hierzu sind Elektronikfachmärkte, die ja jede Menge Fernseher im Angebot haben, die auch alle Filme oder Musik spielen. hier wird nicht nach Titel berechnet, sondern ein Pauschalbetrag, der sich an der Anzahl der abspielenden Geräte orientiert. Auch Warteschleifenmusik bei z.B. Arztpraxen sind hierzu zu zählen, genauso wie Hintergrundmusik im Kaufhaus.
Wichtig ist noch zu erwähnen, dass es zwar gemafreie Musik gibt, trotzdem werden Gebühren fällig für diese Lieder bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten VGL. Diese vertritt die Interessen der ausübenden Künstler sowie der Hersteller von Tonträgern und Musikvideos. Den detaillierten Tarifkatalog können Sie auf der Homepage der Gema einsehen. Hier finden Sie auch Onlineformulare um die für Sie am besten geeignete Lizenz zu erwerben.
Eines sollte allen klar sein. Wer Das Copyright der Künstler ( ob nun gewollt oder ungewollt ) verletzt macht sich strafbar.
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