Freitag, 25. April 2025

Anleitung - so bekommen Sie Ihre Gebühren zurück

In Punkto GEZ ist das eigentlich relativ einfach, solange Sie keine Arbeit haben oder noch in der Ausbildung sind, denn Leute, die unter dem Durchschnitt verdienen brauchen keine GEZ zahlen.

Wenn Sie also Azubi sind, lassen Sie sich von Ihrer Ausbildungsstelle eine Kopie ihres Ausbildungsvertrages geben oder eine Bescheinigung, seit wann sie in der Ausbildung sind und wie lange sie vorrausichtlich dauern wird. Mit diesem Schein gehen Sie dann zu Ihrem Rathaus und holen sich dort einen Schein auf Befreiung der GEZ Gebühren.

Füllen Sie den Bogen auf die GEZ Befreiung aus, kontrollieren Sie ihn noch mal und legen diesen mit der Kopie des Ausbildungsvertrages oder der Bescheinigung auf Ausbildung mit in den Briefumschlag. Für bereits während der Ausbildung entrichtete Gebühren schreiben Sie einen separaten Brief an die GEZ, in dem drin steht dass Sie z.B. seit dem 01.09.2008 eine Ausbildung machen, die Gebühren schon eingezahlt haben, obwohl sie eigentlich befreit sind, und nun darum bitten, da das Azubigeld knapp ist, dass diese zurückgezahlt werden.

So ist es auch bei Hartz 4 Empfängern, Sie können auch eine Befreiung in Ihrem Rathaus einholen. Nur anstatt des Ausbildungsvertrages schicken Sie den Bewilligungsbescheid mit um so zu beweisen, dass Sie wirklich arbeitslos sind und sich die Gebühren nun mal nicht leisten können. Und solange der Bewilligungsbescheid läuft, wird sich die GEZ nicht bei Ihnen melden. Sollten Sie schon eingezahlt haben, können Sie beantragen, dass Sie das eingezahlte Geld zurück haben möchten. Einzig den Briefverkehr müssen sie selbst bezahlen, aber es lohnt sich.

Soziale Härtefälle können sich - ebenfalls auf Antrag - zum Beispiel auch von den Gebühren eines Telefonanschlusses befreien lassen. Hier gilt es, sich u.a. mit dem Telefonanbieter in Verbindung zu setzen, die eigene Lage schriftlich zu erklären und zusätzlich die Angelegenheit mit der Bundesagentur für Arbeit durchzusprechen.

Gebühren sparen in den verschiedensten Bereichen können oftmals auch Studenten; Voraussetzung ist meistens die Vorlage eines Studentenausweises bzw. der Immatrikulationsbescheinigung.
 
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