Freitag, 25. April 2025
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Immobilienfinanzierung - Richtige Tilgung und andere „Geheimtipps“
Auch wenn man aufgrund der zur Zeit sehr geringen Hypothekenzinsen bei einer Immobilienfinanzierung kaum etwas falsch machen kann, so gibt es dennoch einige „Geheimtipps“, die zu einer optimalen Nutzung der Immobilienfinanzierung beitragen können. Der grundlegende Tipp besteht derzeit natürlich darin, dass man durch Vereinbarung einer Zinsfestschreibung versuchen sollte, sich die niedrigen Zinsen für einen möglichst großen Zeitraum zu sichern.Empfohlen werden derzeit Zinsfestschreibungen von mindestens 15 Jahren. Wenn es möglich ist sollte man sogar versuchen, die Zinsfestschreibung bis zum Ende der Laufzeit des Darlehens zu vereinbaren. In dem Zusammenhang darf man sich auch nicht davon „täuschen“ lassen, dass die Banken bei den variablen Zinsen einen noch günstigeren Zinssatz als bei der Zinsfestschreibung anbieten. Denn den Kreditgebern wäre es natürlich lieber, wenn man sich als Kunde nicht so langfristig an die niedrigen Zinssätze binden würde. Auch die Wahl der „richtigen“ Tilgung kann eine Rolle spielen, wenn es um die optimale Finanzierung im Immobilienbereich geht.
Meistens entscheiden sich die Kreditnehmer für eine anfängliche Tilgung von einem Prozent. Daraus resultiert jedoch eine Gesamtlaufzeit des Darlehens, die bei rund 40 Jahren liegt. Da es aber keine Zinsbindungsfrist über einen so großen Zeitraum hinweg gibt, ist der Kreditnehmer in der Zukunft bei Fälligkeit der Zinsfestschreibung einem Zinsrisiko ausgesetzt. Um dieses Zinsrisiko zu vermeiden oder zumindest zu verringern, empfiehlt sich eine anfängliche Tilgung von mindestens zwei Prozent, noch besser wären drei Prozent.
Bei der Nutzung von so genannten Schnelltilgerdarlehen kann sich die Gesamtlaufzeit auf 20 Jahre reduzieren, sodass man für die gesamte Rückzahlungsdauer einen Zinssatz garantiert bekommt. Ein weiterer Tipp im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung ist, dass man nicht auf staatliche Förderungen verzichten sollte. Damit sind nicht nur Wohnriester und KfW-Darlehen gemeint, sondern viele Bundesländer vergeben auch sehr günstige Darlehen beim Bau oder Kauf einer privat genutzten Immobilie. Wenn man derzeit bereits einen Immobilienkredit mit einer Zinsfestschreibung nutzt, dann sollte man versuchen, sich die momentan niedrigen Zinsen durch eine vorzeitige Anschlussfinanzierung zu sichern.
Möglich ist das im Rahmen des Forward Darlehens, mit Hilfe dessen man sich jetzt einen günstigen Zinssatz für die Zukunft sichern kann. Der „Haken“ besteht allerdings darin, dass die meisten Banken ein Forward Darlehen nur dann anbieten, wenn die bisherige Zinsfestschreibung noch maximal zwei Jahre läuft. Sollte man also einen Immobilienkredit nutzen, dessen Zinsfestschreibung noch mehr als zwei Jahre besteht, dann wäre es überlegenswert, das bestehende Darlehen vorzeitig zu kündigen, auch wenn dann mit der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu rechnen ist.
Meistens entscheiden sich die Kreditnehmer für eine anfängliche Tilgung von einem Prozent. Daraus resultiert jedoch eine Gesamtlaufzeit des Darlehens, die bei rund 40 Jahren liegt. Da es aber keine Zinsbindungsfrist über einen so großen Zeitraum hinweg gibt, ist der Kreditnehmer in der Zukunft bei Fälligkeit der Zinsfestschreibung einem Zinsrisiko ausgesetzt. Um dieses Zinsrisiko zu vermeiden oder zumindest zu verringern, empfiehlt sich eine anfängliche Tilgung von mindestens zwei Prozent, noch besser wären drei Prozent.
Bei der Nutzung von so genannten Schnelltilgerdarlehen kann sich die Gesamtlaufzeit auf 20 Jahre reduzieren, sodass man für die gesamte Rückzahlungsdauer einen Zinssatz garantiert bekommt. Ein weiterer Tipp im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung ist, dass man nicht auf staatliche Förderungen verzichten sollte. Damit sind nicht nur Wohnriester und KfW-Darlehen gemeint, sondern viele Bundesländer vergeben auch sehr günstige Darlehen beim Bau oder Kauf einer privat genutzten Immobilie. Wenn man derzeit bereits einen Immobilienkredit mit einer Zinsfestschreibung nutzt, dann sollte man versuchen, sich die momentan niedrigen Zinsen durch eine vorzeitige Anschlussfinanzierung zu sichern.
Möglich ist das im Rahmen des Forward Darlehens, mit Hilfe dessen man sich jetzt einen günstigen Zinssatz für die Zukunft sichern kann. Der „Haken“ besteht allerdings darin, dass die meisten Banken ein Forward Darlehen nur dann anbieten, wenn die bisherige Zinsfestschreibung noch maximal zwei Jahre läuft. Sollte man also einen Immobilienkredit nutzen, dessen Zinsfestschreibung noch mehr als zwei Jahre besteht, dann wäre es überlegenswert, das bestehende Darlehen vorzeitig zu kündigen, auch wenn dann mit der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu rechnen ist.
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