Freitag, 13. Dezember 2024
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Gebühren und Laufzeiten beim Inkassoscheck beachten
Beim Inkassoscheck handelt es sich um eine besondere Scheckart. Zwar kann der Begünstigte diesen Scheck zunächst bei jedem beliebigen Kreditinstitut zur Gutschrift einreichen, jedoch erhält dieser den Gegenwert nicht direkt ausbezahlt oder gutgeschrieben. So liegt die Besonderheit des Inkassoschecks darin, dass das Kreditinstitut grundsätzlich abwartet, ob der Geldbetrag für den Scheck auch eingeht. Erst wenn das Kreditinstitut den gesamten Gegenwert für den Scheck von dem bezogenen Kreditinstitut erhalten hat, erhält auch der Begünstigte die Gutschrift.Handelt es sich bei dem Inkassoscheck um einen Scheck in Fremdwährung, dann bestimmt der Vorlagetag über den Devisenkurs. Da das Kreditinstitut zunächst die Gutschrift abwartet, kann es bei einem Inkassoscheck in der Auszahlung oftmals zu Verzögerungen kommen. So muss der Begünstigte normalerweise einige Wochen einplanen, bis die Gutschrift erfolgt. Insbesondere bei Inkassoschecks, bei welchen sich das bezogene Kreditinstitut im Ausland befindet, kommt es häufig vor, dass die Gutschrift vier bis sechs Wochen in Anspruch nimmt. Zudem sind die meisten Inkassoschecks Auslandsschecks. Bei Inlandsschecks werden normalerweise die Schecks genutzt, bei welchen die Auszahlung an den Begünstigten sofort erfolgt. Neben der Wartezeit bis zur endgültigen Gutschrift des Scheckgegenwertes auf dem Konto des Begünstigten ist bei einem Inkassoscheck zudem auch häufig mit hohen Gebühren zu rechnen.
So können diese für einen Auslands-Inkassoscheck bei über 40 Euro liegen. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich allerdings nach dem Gegenwert des Schecks. Dabei gilt normalerweise, je höher der Wert, desto höher sind auch die Gebühren. Bei den einzelnen Kreditinstituten gibt es jedoch deutlichere Unterschiede in der Höhe der Gebühren, so dass sich oftmals ein Vergleich lohnt. Zugleich kann es sinnvoll sein, vor der Ausstellung des Schecks die Gebühren bereits zu kennen. Nur so erhält der Begünstigte die Möglichkeit, mit dem Aussteller des Schecks über die Höhe des Scheckwertes zu verhandeln, denn die Gebühren werden vom Scheckwert abgezogen und mindern so den Auszahlungsbetrag für den Begünstigten.
Nach der Ausstellung des Inkassoschecks hat der Begünstigte nicht beliebig viel Zeit, diesen bei einem Kreditinstitut einzulösen, denn für die Einlösung von Inkassoschecks sind die Scheckvorlagefristen zu beachten. Diese sind je nach Region unterschiedlich. So gibt es für Deutschland für den Inkassoscheck eine Vorlagefrist von acht Tagen. Für einen Inkassoscheck aus dem restlichen Europa liegt diese Frist bei 20 Tagen und bei einem Inkassoscheck aus Übersee bei 70 Tagen. Allerdings gibt es bei einem Inkassoscheck aus den USA die Besonderheit, dass das aufgedruckte Verfallsdatum über die Vorlagefrist bestimmt. Nach Ablauf der Vorlagefrist kann das Kreditinstitut die Annahme verweigern. Bei einem Scheck in Fremdwährung ist zudem zu beachten, dass es vorkommen kann, dass das Kreditinstitut diesen in Einzelfällen auch nicht entgegen nimmt, wenn die bezogene Bank nicht bekannt ist.
So können diese für einen Auslands-Inkassoscheck bei über 40 Euro liegen. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich allerdings nach dem Gegenwert des Schecks. Dabei gilt normalerweise, je höher der Wert, desto höher sind auch die Gebühren. Bei den einzelnen Kreditinstituten gibt es jedoch deutlichere Unterschiede in der Höhe der Gebühren, so dass sich oftmals ein Vergleich lohnt. Zugleich kann es sinnvoll sein, vor der Ausstellung des Schecks die Gebühren bereits zu kennen. Nur so erhält der Begünstigte die Möglichkeit, mit dem Aussteller des Schecks über die Höhe des Scheckwertes zu verhandeln, denn die Gebühren werden vom Scheckwert abgezogen und mindern so den Auszahlungsbetrag für den Begünstigten.
Nach der Ausstellung des Inkassoschecks hat der Begünstigte nicht beliebig viel Zeit, diesen bei einem Kreditinstitut einzulösen, denn für die Einlösung von Inkassoschecks sind die Scheckvorlagefristen zu beachten. Diese sind je nach Region unterschiedlich. So gibt es für Deutschland für den Inkassoscheck eine Vorlagefrist von acht Tagen. Für einen Inkassoscheck aus dem restlichen Europa liegt diese Frist bei 20 Tagen und bei einem Inkassoscheck aus Übersee bei 70 Tagen. Allerdings gibt es bei einem Inkassoscheck aus den USA die Besonderheit, dass das aufgedruckte Verfallsdatum über die Vorlagefrist bestimmt. Nach Ablauf der Vorlagefrist kann das Kreditinstitut die Annahme verweigern. Bei einem Scheck in Fremdwährung ist zudem zu beachten, dass es vorkommen kann, dass das Kreditinstitut diesen in Einzelfällen auch nicht entgegen nimmt, wenn die bezogene Bank nicht bekannt ist.
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