Freitag, 14. Februar 2025

Was ist bei einer Schuldnermodifikation zu beachten?

Wenn im Darlehensbereich ein Wechsel des Schuldners stattfindet, dann wird dieser Vorgang auch als eine Schuldnermodifikation bezeichnet. Generell handelt es sich dabei eher um eine Ausnahme, denn in den meisten Fällen zahlt derjenige Schuldner ein Darlehen der Bank vollständig zurück, der dieses auch aufgenommen hat. Das ist im Prinzip bei den Standardkrediten Dispositionskredit und Ratenkredit der Fall.

Lediglich in der Sparte der Hypothekendarlehen kommt es in der Praxis häufiger zu einem Schuldnerwechsel. Was ist der Grund dafür und was ist bei einer Schuldnermodifikation generell zu beachten? Dass der Schuldnerwechsel nahezu ausschließlich im Zuge einer Immobilienfinanzierung vorkommt, liegt zunächst einmal an der meistens sehr langen Laufzeit des Darlehens, in der sich auch beim bisherigen Schuldner Einiges ändern kann. Zudem wird eben nur durch einen Immobilienkredit ein so langlebiges Gut wie eine Immobilie finanziert. Und da nicht wenige Personen ihre Immobilie im Laufe ihres Lebens wieder verkaufen, ist das bereits die Grundlage für eine anstehende Schuldnermodifikation. In der Praxis findet der Schuldnerwechsel also meistens dann statt, wenn der bisherige Schuldner, Kreditnehmer und Immobilieneigentümer sein Eigenheim an eine andere Person veräußert.

Durch den erhaltenen Kaufbetrag kann der bisherige Schuldner zunächst sein Darlehen ablösen. Nun gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten. Zunächst hat der neue Eigentümer die Möglichkeit, sich selbst eine Bank zu suchen und einen Immobilienkredit aufzunehmen, dann würde kein Schuldnerwechsel stattfinden, da die bisherige Bank nicht mehr an der Finanzierung beteiligt wäre. Die zweite Möglichkeit besteht alternativ darin, dass bisherige Immobiliendarlehen des vorherigen Eigentümers zu übernehmen, entweder zu den gleichen oder zu angepassten Konditionen. Solch ein Fall wäre dann die klassische Schuldnermodifikation. Allerdings ist zu beachten, dass man selbstverständlich bei einer geplanten Schuldnermodifikation auf die Zustimmung des Kreditgebers angewiesen ist. Die Bank wird zunächst die Kreditwürdigkeit des eventuell neuen Vertragspartners prüfen, und zwar im Grunde im gleichen Umfang, wie es zuvor beim noch aktuellen Kreditnehmer bei dessen Beantragung des Kredites geschehen ist.

Die Prüfung der Kreditwürdigkeit beinhaltet vor allem die Abfrage der Schufa-Daten und das Feststellen eines vorhandenen Einkommens. Darüber hinaus muss natürlich auch der neue Schuldner wieder eine Grundschuld auf die zu finanzierende Immobilie als Sicherheit eintragen lassen. Sind diese Punkte geklärt und stimmt die Bank einem Schuldnerwechsel zu, ist der Ablauf wie folgt: Der Käufer und Verkäufer schließen den Kaufvertrag ab und der Käufer überweist dem Verkäufer die vereinbarte Kaufsumme. Die Darlehensverträge und die Grundbucheintragung werden dann auf den neuen Eigentümer umgeschrieben, sodass dieser nun der Schuldner der Kreditforderung ist. Für den Verkäufer und bisherigen Schuldner ist der gesamte Vorgang damit erledigt.
 
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