Freitag, 25. April 2025

Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit im Vergleich

Durch die Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit wird es Kreditnehmern ermöglicht, einen Kredit zu erhalten. Jedoch unterscheiden sich die Begriffe deutlich voneinander. So sind die meisten Bankkunden kreditfähig, verfügen aber nicht unbedingt über eine gute Kreditwürdigkeit, die es dem Kreditgeber erlaubt, dem Kreditantrag stattzugeben. Die Kreditfähigkeit ist eine gesetzlich zugesicherte Eigenschaft von natürlichen Personen, die Banken vor Abschluss eines Kreditgeschäftes überprüfen müssen. Die Überprüfung gestaltet sich mittels des Personalausweises besonders einfach. Dabei ist jede natürliche Person, die voll geschäftsfähig ist, auch kreditfähig.

Es handelt sich in der Regel um Personen ab 18 Jahren, die Geschäfte ohne Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters rechtswirksam durchführen können. Neben natürlichen Personen können aber auch juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften sowie Personen des öffentlichen Rechts über eine Kreditfähigkeit verfügen. Minderjährige sind somit nur beschränkt geschäftsfähig und können nicht ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, wie beispielsweise der Eltern, rechtswirksam einen Kreditvertrag abschließen. Neben der Kreditfähigkeit, die gesetzlichen Regelungen unterliegt, gibt es bei der Vergabe von Krediten noch die Kreditwürdigkeit zu beachten. Jedoch unterliegt diese keinen gesetzlichen Vorgaben, sodass Banken die Regelungen selbst festlegen können. Bei der Kreditwürdigkeit eines Bankkunden wird die Bonität betrachtet. Anhand dieser kann das kreditgebende Institut einschätzen, ob der Kreditnehmer den in Anspruch genommenen Kredit voraussichtlich zurückzahlen kann. Anhand der Kreditwürdigkeit kann die Bank somit nicht nur entscheiden, ob ein Kredit überhaupt gewährt werden soll, sondern zugleich können Laufzeit und Höhe des Kreditrahmens besser bestimmt werden.

Die Kreditwürdigkeit lässt sich in die persönliche und materielle Kreditwürdigkeit unterteilen. Mit der persönlichen Kreditwürdigkeit ist die Zuverlässigkeit des Kreditnehmers gemeint und zur Einschätzung der materiellen Kreditwürdigkeit müssen zunächst die individuellen Einkommensverhältnisse des Kreditnehmers überprüft werden. Zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit spielt somit die Höhe des regelmäßigen Einkommens genauso eine Rolle, wie die Art der Tätigkeit. Häufig ist demnach wichtig, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits bestand. Zudem wird in der Regel noch eine Abfrage bei der Schufa durchgeführt, anhand deren Daten der Kreditgeber die Bonität besser einschätzen kann. Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit sind somit zwei ganz unterschiedliche Dinge, die sich im Rahmen einer Kreditanfrage jedoch ergänzen. Denn erst, wenn eine Kreditfähigkeit vorliegt, kann ein Kreditantrag bearbeitet werden. Anschließend erfolgt in der Regel eine Abschätzung der Kreditwürdigkeit, wodurch der Kreditgeber das Kreditrisiko für sich senken kann.
 
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