Freitag, 25. April 2025

Mahnung Muster - so sieht eine Mahnung aus

Eine Mahnung hat in seinem Leben sicher jeder schon einmal erhalten. Es passiert nun einmal, dass man die Bezahlung einer Rechnung übersieht. Daran ist ja auch nichts Verwerfliches, sondern vielmehr ist dies menschlich. In der Regel sehen das auch die mahnenden Unternehmen so. Sie weisen mit der ersten Mahnung, die häufig noch als Zahlungserinnerung bezeichnet wird, darauf hin, dass man die Zahlung wohl übersehen hat und bitten entsprechend um Ausgleich der noch offenen Rechnung. Erst ab der zweiten Mahnung wird der Umgangston schon etwas schärfer.

Die erste Mahnung stellt also eine freundliche Zahlungserinnerung dar. Grundsätzlich sind dabei auf der Mahnung die Anschrift und der Name des Zahlungspflichtigen, also des Rechnungsempfängers zu hinterlegen. Daneben taucht in der Regel das Mahndatum und die Kundennummer auf. Ferner wird in der Mahnung die Rechnung, auf die sich diese bezieht, samt Rechnungsnummer, dem Datum dieser, deren Fälligkeit und dem Betrag ausgewiesen. So kann der Schuldner einfach nachvollziehen, um welchen Betrag es geht und diesen entsprechend zuordnen. Sollte der Betrag zu Unrecht gefordert werden, kann man gegen die Mahnung noch Einspruch erheben. Ein formloses Schreiben an den Gläubiger wird dabei ausreichen.

Ist man schon bei der zweiten Mahnung angekommen, so wird man auf dieser die gleichen Angaben wie oben auch finden. Allerdings wird man nun doch einem etwas schärferen Ton entgegen sehen, da das Unternehmen ja nun wirklich sein Geld erhalten möchte. Zusätzlich zu den oben erwähnten Angaben werden hier meist noch Mahngebühren auf der Mahnung auftauchen und evtl. Verzugszinsen. Diese berechnen sich nach Tagen des Verzugs, weshalb die zugrunde liegenden Zinstage in der Regel ebenfalls auf der Mahnung vermerkt sind.

Die meisten Unternehmen arbeiten hier mit professionellen Programmen für die Fakturierung und Buchhaltung zusammen. Von daher ist es dann nicht nötig, eine eigene Mahnungsvorlage zu erstellen, da diese in den Programmen meist ohnehin vorgegeben sind. Dabei lassen sich die Vorlagen aber auch problemlos an die eigenen Bedürfnisse anpassen. So kann man zum Beispiel festlegen, dass bei der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von fünf Euro berechnet wird, bei der dritten Mahnung dagegen schon zehn Euro.

Dies wird dann automatisch mit auf der entsprechenden Mahnung ausgewiesen. Auch kann man in den Programmen auswählen, für welche Rechnungen die Mahnung geschrieben werden soll. Sämtliche Rechnungsangaben werden dann automatisch mit übernommen. So stellt das Schreiben von Mahnungen für die Unternehmen in der Regel nur einen sehr geringen Zeitaufwand dar. Denn hier können sie sich voll und ganz auf die Automatik der Programme verlassen.
 
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