Freitag, 25. April 2025
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Wann kann ich in Rente gehen?
Dass das Renteneintrittsalter angehoben wird, hat sich wohl mittlerweile bei Jedermann herum gesprochen. Doch wie genau funktioniert das eigentlich? Nun, ganz einfach: Die Regierung beginnt ab 2012 mit der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters. Bis zum Jahre 2024 erfolgt die Erhöhung des Renteneintrittsalters jeweils um einen Monat, danach in Schritten von zwei Monaten, bis man schlussendlich bei den 67 Jahren angekommen ist.Diese Regelung wurde nötig, da die Lebenserwartung des Einzelnen stark angestiegen ist, er also der Rentenkasse länger „zur Last fällt“. Dem gegenüber stehen die stetig sinkenden Geburtenraten. Es werden weniger Kinder geboren, die für die Rente aufkommen könnten. Durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters werden die Lebensarbeitszeiten verlängert, die Beitragszeiten ebenfalls, der tatsächliche Bezug der Rente jedoch verkürzt. Man kann also dann frühestens mit dem 67. Lebensjahr in Rente gehen, will man keine Abzüge bei der Rentenzahlung in Kauf nehmen.
Frauen können zwar auch weiterhin mit 60 Jahren ihre Rente antreten, allerdings nur, wenn sie mit Abzügen von bis zu 18 Prozent einverstanden sind. Mit 65 Jahren kann hingegen jeder in Rente gehen, der mindestens 45 Jahre Beitragszeiten nachweisen kann. Dabei fallen keine Abzüge an. Zu den Beitragszeiten zählen dabei auch Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnte Lebensjahr der Kinder.
Auch ein Eintritt in die Rente mit 63 Jahren ist unter Umständen möglich. Voraussetzung dafür: Man muss mindestens über 35 Jahre Beitragszeiten verfügen. Ferner muss man mit einem Abzug von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Renteneintritts rechnen, bei einer Differenz von vier Jahren ergibt sich hier ein Abschlag von 14,4 Prozent. Dieser wird lebenslänglich abgerechnet.
Auch bei schwerbehinderten Menschen wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Natürlich ist auch hier eine vorzeitige Verrentung auf Antrag möglich. Aber auch schwerbehinderte Menschen müssen mit Abzügen von 0,3 Prozent pro Monat, also höchstens 10,8 Prozent rechnen.
Durch die schrittweise Anpassung wird der Geburtenjahrgang von 1964 der erste sein, der die vollen zwei Jahre länger arbeiten muss. Je nachdem wann man in Rente geht, richtet sich auch die Höhe der Versorgungsleistungen im Alter. Je früher man in Rente geht, desto höher die Abzüge und desto geringer auch die Rente. Kein Wunder, dass Vater Staat diese Fehlbeträge nicht über die Sozialleistungen ausgleichen will, sondern seine Bürger bereits heute dazu animiert, privat fürs Alter vorzusorgen. Mit der Riester Rente wurde hier die Möglichkeit geschaffen, mit hohen staatlichen Zulagen und geringen Eigenbeiträgen erhebliche Ansparungen von Kapital zu erreichen. Diese Möglichkeit sollte deshalb jeder in Anspruch nehmen, der ein Recht darauf hat.
Frauen können zwar auch weiterhin mit 60 Jahren ihre Rente antreten, allerdings nur, wenn sie mit Abzügen von bis zu 18 Prozent einverstanden sind. Mit 65 Jahren kann hingegen jeder in Rente gehen, der mindestens 45 Jahre Beitragszeiten nachweisen kann. Dabei fallen keine Abzüge an. Zu den Beitragszeiten zählen dabei auch Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnte Lebensjahr der Kinder.
Auch ein Eintritt in die Rente mit 63 Jahren ist unter Umständen möglich. Voraussetzung dafür: Man muss mindestens über 35 Jahre Beitragszeiten verfügen. Ferner muss man mit einem Abzug von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Renteneintritts rechnen, bei einer Differenz von vier Jahren ergibt sich hier ein Abschlag von 14,4 Prozent. Dieser wird lebenslänglich abgerechnet.
Auch bei schwerbehinderten Menschen wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Natürlich ist auch hier eine vorzeitige Verrentung auf Antrag möglich. Aber auch schwerbehinderte Menschen müssen mit Abzügen von 0,3 Prozent pro Monat, also höchstens 10,8 Prozent rechnen.
Durch die schrittweise Anpassung wird der Geburtenjahrgang von 1964 der erste sein, der die vollen zwei Jahre länger arbeiten muss. Je nachdem wann man in Rente geht, richtet sich auch die Höhe der Versorgungsleistungen im Alter. Je früher man in Rente geht, desto höher die Abzüge und desto geringer auch die Rente. Kein Wunder, dass Vater Staat diese Fehlbeträge nicht über die Sozialleistungen ausgleichen will, sondern seine Bürger bereits heute dazu animiert, privat fürs Alter vorzusorgen. Mit der Riester Rente wurde hier die Möglichkeit geschaffen, mit hohen staatlichen Zulagen und geringen Eigenbeiträgen erhebliche Ansparungen von Kapital zu erreichen. Diese Möglichkeit sollte deshalb jeder in Anspruch nehmen, der ein Recht darauf hat.
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