Freitag, 25. April 2025
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Rente für Beamte
Jahrelang galt in der Bevölkerung der Grundsatz, Beamte seien privilegiert. Sie erhalten bereits während der Arbeitszeiten deutlich höhere Einkommen und auch im Alter stehe ihnen eine wesentlich höhere Versorgung in Form der Rente bzw. Pension zu. Doch damit soll nun Schluss sein. Denn Vater Staat hat bereits seit Jahr und Tag erkannt, dass die staatlichen Versorgungseinrichtungen fürs Alter aufgrund des massiven demographischen Wandels nicht mehr länger leistungsfähig bleiben können, wenn alles bleibt, wie bisher.Deshalb mussten nun auch die Beamten erhebliche Kürzungen bei ihren Ansprüchen in der Altersversorgung hinnehmen. Es wurde beschlossen, dass nicht nur die normalen Arbeitnehmer bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten sollen, nein dies gilt nun auch für Beamte. Dabei wird das Renteneintrittsalter ab dem Jahre 2012 schrittweise angehoben. Im Jahre 2029 ist man dann bei der aktuell beschlossenen Grenze von 67 Jahren angekommen. Aber auch hier gibt es noch Ausnahmeregelungen. Wer bereits 45 Dienstjahre nachweisen kann, der kann auch bereits mit 65 Jahren in Rente gehen, ohne dafür Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Alle anderen müssen mit 0,3 Prozent Abschlägen pro Monat rechnen, den sie vorzeitig in Rente gehen.
Weitere Kürzungen sind auch im Bereich des Versorgungsniveaus beschlossene Sache. Hier soll dieses abgesenkt werden auf 66,78 Prozent. Auch die Ausbildungszeiten sollen künftig nicht mehr angerechnet werden. Bisher konnte man ein Studium mit bis zu drei Jahren für die Pension anrechnen, diese Regelung soll gekappt werden. Damit erreichen verbeamtete Richter und Staatsanwälte nicht mehr die nötigen 40 Jahre, um den Höchstversorgungssatz von derzeit 73,78 Prozent zu erhalten.
Aber auch dieser soll künftig abgesenkt werden, und zwar auf 71,13 Prozent. Ebenfalls wird darüber diskutiert, die Ausbildungszeiten nicht mehr als erhöhende Anwartschaft anzurechnen. Diese waren bisher mit drei Jahren schon förderlich. Für Beamte sollen nur noch Hochschulzeiten bis 2,4 Jahre angerechnet werden. So lässt sich für Länder, Bund und Kommunen alleine bis 2010 eine Summe von gut einer Milliarde Euro bei der Rente für Beamte einsparen.
Insofern wird es also auch für Beamte immer wichtiger, zusätzlich privat vorzusorgen. Die betriebliche Altersversorgung ist für sie aber nicht möglich. Die günstigste Vorsorge für Beamte ist deshalb die Riester Rente, bei der man auch mit hohen staatlichen Förderungen rechnen kann. Die Rürup Rente ist eine weitere Möglichkeit. Die Beiträge hierzu wirken sich allerdings nur steuermindernd aus, weitere Zulagen oder ähnliches werden hier nicht gewährt. Eine Kapitallebensversicherung kann ebenfalls sinnvoll sein. Diese ist auch weiterhin steuerbegünstigt, wenn sie mindestens 12 Jahre lang läuft und eine Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt.
Weitere Kürzungen sind auch im Bereich des Versorgungsniveaus beschlossene Sache. Hier soll dieses abgesenkt werden auf 66,78 Prozent. Auch die Ausbildungszeiten sollen künftig nicht mehr angerechnet werden. Bisher konnte man ein Studium mit bis zu drei Jahren für die Pension anrechnen, diese Regelung soll gekappt werden. Damit erreichen verbeamtete Richter und Staatsanwälte nicht mehr die nötigen 40 Jahre, um den Höchstversorgungssatz von derzeit 73,78 Prozent zu erhalten.
Aber auch dieser soll künftig abgesenkt werden, und zwar auf 71,13 Prozent. Ebenfalls wird darüber diskutiert, die Ausbildungszeiten nicht mehr als erhöhende Anwartschaft anzurechnen. Diese waren bisher mit drei Jahren schon förderlich. Für Beamte sollen nur noch Hochschulzeiten bis 2,4 Jahre angerechnet werden. So lässt sich für Länder, Bund und Kommunen alleine bis 2010 eine Summe von gut einer Milliarde Euro bei der Rente für Beamte einsparen.
Insofern wird es also auch für Beamte immer wichtiger, zusätzlich privat vorzusorgen. Die betriebliche Altersversorgung ist für sie aber nicht möglich. Die günstigste Vorsorge für Beamte ist deshalb die Riester Rente, bei der man auch mit hohen staatlichen Förderungen rechnen kann. Die Rürup Rente ist eine weitere Möglichkeit. Die Beiträge hierzu wirken sich allerdings nur steuermindernd aus, weitere Zulagen oder ähnliches werden hier nicht gewährt. Eine Kapitallebensversicherung kann ebenfalls sinnvoll sein. Diese ist auch weiterhin steuerbegünstigt, wenn sie mindestens 12 Jahre lang läuft und eine Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt.
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