Sonntag, 10. November 2024
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Die Rente versteuern
Für viele war es eine einzige große Schreckensmeldung, als heraus kam, dass die Rente versteuert werden muss. Bereits seit 2005 greift diese Regelung. Doch ist es wirklich so schlimm, seine Rente zu versteuern? Im Grunde genommen eigentlich nicht, denn die Verpflichtung, etwas zu versteuern, heißt nicht auch gleichzeitig, dass man tatsächlich Steuern zahlen muss. Hier müssen immer erst wichtige Grenzen überschritten werden, bevor überhaupt eine Steuerzahlung in Betracht kommt.Die erstmalige Versteuerung der Rente kam dabei im Jahre 2005 auf. Damals mussten 50 Prozent der Einnahmen aus Renten versteuert werden. Dieser Prozentsatz wird dabei schrittweise angehoben und steigt jährlich um weitere zwei Prozent. Das Ganze hört sich erst einmal recht kompliziert an, doch hat man den Sinn erst einmal verstanden, ist es das keineswegs mehr.
So errechnet man sein jährliches Einkommen aus der Rente und nimmt davon den jeweiligen Prozentsatz, aktuell also 56 Prozent. Geht man von einer monatlichen Rente von 1.000 Euro aus, so erhält man einen jährlichen Betrag von 12.000 Euro. 56 Prozent davon entsprechen 6.720 Euro. Der Fiskus sagt nun, wer keine Einnahmen oberhalb des Existenzminimums hat, der muss auch keine Steuern zahlen. Das Existenzminimum liegt aktuell bei 7.664 Euro, also oberhalb dem anteiligen zu versteuernden Einkommen. Unserem Beispielrentner entsteht somit also keine Steuerschuld.
Sollte die Rente entsprechend höher sein und der prozentuale, zu versteuernde Anteil oberhalb des Existenzminimum liegen, dann muss man jedoch auch nicht in jedem Fall Steuern zahlen. In diesen Fällen können Rentner eine Pauschale für Werbungskosten in Höhe von 102 Euro ansetzen. Ferner können die Beiträge zur privaten Haftpflicht und zur Kfz Haftpflicht abgesetzt werden. Das heißt, diese Beträge verringern das zu versteuernde Einkommen, sodass man in der Regel unter den Grenzwert von 7.664 Euro fällt. Und damit werden auch hier keine Steuern fällig.
Geht man nun von einem „normalen“ Lebensstandard aus, bei dem die üblichen Kosten steuerlich geltend gemacht werden, bleiben jährlich bis zu etwa 18.900 Euro an Rentenzahlungen steuerfrei.
Anders sieht es freilich aus, wenn man noch weitere Einnahmen erwirtschaftet. Wer als Rentner einer Nebenbeschäftigung nachgeht, muss sich dennoch nicht um zu hohe Steuern kümmern. Die Nebenbeschäftigung wird in der Regel pauschal vom Arbeitgeber versteuert. Allerdings kann der Rentner die Fahrtkosten zu dieser Beschäftigung wiederum steuerlich geltend machen.
Wer hingegen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erhält, der wird vermutlich Steuern zahlen müssen. Aber auch hier kann man Kosten, etwa für die Renovierung und Instandhaltung der vermieteten Objekte steuerlich absetzen und die Steuer damit verringern.
So errechnet man sein jährliches Einkommen aus der Rente und nimmt davon den jeweiligen Prozentsatz, aktuell also 56 Prozent. Geht man von einer monatlichen Rente von 1.000 Euro aus, so erhält man einen jährlichen Betrag von 12.000 Euro. 56 Prozent davon entsprechen 6.720 Euro. Der Fiskus sagt nun, wer keine Einnahmen oberhalb des Existenzminimums hat, der muss auch keine Steuern zahlen. Das Existenzminimum liegt aktuell bei 7.664 Euro, also oberhalb dem anteiligen zu versteuernden Einkommen. Unserem Beispielrentner entsteht somit also keine Steuerschuld.
Sollte die Rente entsprechend höher sein und der prozentuale, zu versteuernde Anteil oberhalb des Existenzminimum liegen, dann muss man jedoch auch nicht in jedem Fall Steuern zahlen. In diesen Fällen können Rentner eine Pauschale für Werbungskosten in Höhe von 102 Euro ansetzen. Ferner können die Beiträge zur privaten Haftpflicht und zur Kfz Haftpflicht abgesetzt werden. Das heißt, diese Beträge verringern das zu versteuernde Einkommen, sodass man in der Regel unter den Grenzwert von 7.664 Euro fällt. Und damit werden auch hier keine Steuern fällig.
Geht man nun von einem „normalen“ Lebensstandard aus, bei dem die üblichen Kosten steuerlich geltend gemacht werden, bleiben jährlich bis zu etwa 18.900 Euro an Rentenzahlungen steuerfrei.
Anders sieht es freilich aus, wenn man noch weitere Einnahmen erwirtschaftet. Wer als Rentner einer Nebenbeschäftigung nachgeht, muss sich dennoch nicht um zu hohe Steuern kümmern. Die Nebenbeschäftigung wird in der Regel pauschal vom Arbeitgeber versteuert. Allerdings kann der Rentner die Fahrtkosten zu dieser Beschäftigung wiederum steuerlich geltend machen.
Wer hingegen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erhält, der wird vermutlich Steuern zahlen müssen. Aber auch hier kann man Kosten, etwa für die Renovierung und Instandhaltung der vermieteten Objekte steuerlich absetzen und die Steuer damit verringern.
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