Mittwoch, 9. Oktober 2024
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In Rente die Krankenversicherung bezahlen
Auch Rentner müssen sich in einer Krankenversicherung versichern. Denn gerade diese Personengruppe wird doch häufiger krank und muss von daher die Leistungen der Krankenkassen häufiger in Anspruch nehmen. Dabei gibt es die Möglichkeit, dass man freiwillig gesetzlich versichert ist, pflichtversichert oder auch privat versichert ist.Grundsätzlich trägt die Rentenkasse den hälftigen Beitrag zur Krankenversicherung, sofern diese gesetzlich ist. Die andere Hälfte zahlt der Rentner, sie wird wie bei Arbeitnehmern auch, gleich von der Rente abgezogen. Bei der freiwilligen gesetzlichen Versicherung wird dabei ein ermäßigter Beitragssatz zugrunde gelegt, bei der Pflichtversicherung der normale Beitrag.
Ebenfalls müssen die Rentner auch die geltenden Zuzahlungen und Praxisgebühren leisten. Sind sie jedoch chronisch erkrankt, ist die Zuzahlung nur bis zu einem bestimmten prozentualen Betrag der gesamten Renteneinkommen zu zahlen. Danach übernimmt die Krankenversicherung alle weiteren anfallenden Kosten. Wichtig dabei ist es, dass man die Belege und Quittungen gut aufhebt. Hat man ein Prozent des Einkommens erreicht, so kann man einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung bei seiner Krankenkasse stellen.
Hierfür werden der letzte Rentenbescheid sowie alle bereits bezahlten Zuzahlungen und deren Belege benötigt. Lässt die Kasse den Antrag zu, erhält der Versicherte einen entsprechenden Ausweis, den er beim nächsten Arztbesuch oder auch in der Apotheke vorzeigen muss. In diesen Fällen muss er keine weiteren Zuzahlungen mehr leisten.
Sollte die chronische Erkrankung schon längere Zeit bestehen, so kann man auch gleich zu Beginn des neuen Jahres den Antrag stellen. Die Kasse wird dann in der Regel die Überweisung des Eigenbeitrags anfordern und nachdem diese eingegangen ist, auch entsprechend den Ausweis ausstellen. Das heißt also, der Patient muss keine weiteren Zuzahlungen leisten, da diese mit der Überweisung an die Kasse bereits abgegolten sind. Die Kasse trägt nun alle weiteren Leistungen.
Wer hingegen beim Renteneintritt in der privaten Krankenversicherung versichert ist, der hat es mitunter schwer. Die Beiträge sind hier im Alter sehr hoch und müssen selbst bezahlt werden. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse ist ab dem 55. Lebensjahr jedoch nicht mehr möglich. Denn der Gesetzgeber untersagt dieses Verfahren aus einem einfachen Grund: Wer in jungen Jahren von den niedrigen Beiträgen der privaten Krankenversicherung profitiert, der dürfe im Alter auch nicht der gesetzlichen Kasse zur Last fallen.
Die privaten Krankenversicherungen sind zwar angehalten, einen Tarif anzubieten, der genauso hoch wie bei der gesetzlichen Krankenkasse ist, jedoch bemisst sich dieser nach den Beitragsbemessungsgrenzen, also dem höchstmöglichen Einkommen. Auch sind die Leistungen hierbei in der Regel geringer.
Ebenfalls müssen die Rentner auch die geltenden Zuzahlungen und Praxisgebühren leisten. Sind sie jedoch chronisch erkrankt, ist die Zuzahlung nur bis zu einem bestimmten prozentualen Betrag der gesamten Renteneinkommen zu zahlen. Danach übernimmt die Krankenversicherung alle weiteren anfallenden Kosten. Wichtig dabei ist es, dass man die Belege und Quittungen gut aufhebt. Hat man ein Prozent des Einkommens erreicht, so kann man einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung bei seiner Krankenkasse stellen.
Hierfür werden der letzte Rentenbescheid sowie alle bereits bezahlten Zuzahlungen und deren Belege benötigt. Lässt die Kasse den Antrag zu, erhält der Versicherte einen entsprechenden Ausweis, den er beim nächsten Arztbesuch oder auch in der Apotheke vorzeigen muss. In diesen Fällen muss er keine weiteren Zuzahlungen mehr leisten.
Sollte die chronische Erkrankung schon längere Zeit bestehen, so kann man auch gleich zu Beginn des neuen Jahres den Antrag stellen. Die Kasse wird dann in der Regel die Überweisung des Eigenbeitrags anfordern und nachdem diese eingegangen ist, auch entsprechend den Ausweis ausstellen. Das heißt also, der Patient muss keine weiteren Zuzahlungen leisten, da diese mit der Überweisung an die Kasse bereits abgegolten sind. Die Kasse trägt nun alle weiteren Leistungen.
Wer hingegen beim Renteneintritt in der privaten Krankenversicherung versichert ist, der hat es mitunter schwer. Die Beiträge sind hier im Alter sehr hoch und müssen selbst bezahlt werden. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse ist ab dem 55. Lebensjahr jedoch nicht mehr möglich. Denn der Gesetzgeber untersagt dieses Verfahren aus einem einfachen Grund: Wer in jungen Jahren von den niedrigen Beiträgen der privaten Krankenversicherung profitiert, der dürfe im Alter auch nicht der gesetzlichen Kasse zur Last fallen.
Die privaten Krankenversicherungen sind zwar angehalten, einen Tarif anzubieten, der genauso hoch wie bei der gesetzlichen Krankenkasse ist, jedoch bemisst sich dieser nach den Beitragsbemessungsgrenzen, also dem höchstmöglichen Einkommen. Auch sind die Leistungen hierbei in der Regel geringer.
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