Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Rente bekommen, wenn man im Ausland wohnt?
Viele Rentner wollen sich nach einem langen und harten Arbeitsleben einen lange gehegten Traum erfüllen und wandern ins Ausland aus. Dort, wo immer die Sonne scheint, dort, wo wunderschöne Berge und Naturlandschaften sich finden, genau an diesen Orten will man dann seinen Lebensabend verbringen. Generell ist dies auch kein Problem. Denn in den meisten Staaten erhält man auch problemlos ein Visum, um sich dauerhaft dort aufhalten zu können. Dies liegt einfach daran, dass man ja ein regelmäßiges monatliches Einkommen erhält und somit auch nicht dem jeweiligen Gastland zur Last fällt.Doch bevor man auswandern kann, sollte man sich in jedem Fall mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Grundsätzlich ist die Überweisung der Rente ins Ausland kein Problem, allerdings kann sie unter bestimmten Umständen auch mit Kürzungen und Abschlägen belastet werden. Hierzu sollte man sich allerdings mit dem zuständigen Träger der Rentenversicherung in Verbindung setzen. Am besten ist es, wenn man bereits vor dem Umzug ein Gespräch mit dem Träger der Rentenversicherung vereinbart. Zum einen kann dadurch die pünktliche Fortzahlung der Rente auch ins Ausland gewährleistet werden. Zum anderen erfährt man in diesem Gespräch auch, ob man mit evtl. Kürzungen rechnen muss.
Sollte man innerhalb der EU auch nach dem Auswandern verbleiben, gibt es jedoch keine Kürzungen bei der Rentenzahlung. Hier werden die Renten in voller Höhe ausgezahlt. Auch andere Staaten, mit denen Deutschland ein zweiseitiges Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, sind dabei zu nennen. Hier erfolgt ebenfalls die Auszahlung in voller Höhe. Ob mit dem gewünschten Staat, in den man auswandern will, ein solches Abkommen besteht, kann man natürlich ebenfalls beim Rentenversicherungsträger erfragen.
Anders sieht es hingegen mit den staatlich geförderten Zusatzrenten aus. Sollte man eine Riester Rente in Deutschland abgeschlossen und bespart haben und will im Alters ins Ausland auswandern, ergeben sich hierbei gewisse Probleme. Denn in diesen Fällen sind sämtliche Zulagen, die man in der Ansparphase erhalten hat, auch wieder zurück zu zahlen. Gleiches gilt für die Steuervergünstigungen. Dabei kann der Betrag auch in Raten gezahlt werden, wobei direkt bei der Auszahlung der Rente ein prozentualer Anteil einbehalten wird.
Dieser sollte mindestens 15 Prozent des Rückzahlungsbetrages betragen. Das heißt, die angesparte Riester Rente verringert sich erheblich, wenn man im Alter auswandern will. Dies sollte man in jedem Fall bedenken, bevor man sich fürs Auswandern entscheidet. Denn die Kürzung ist doch erheblich und sollte keinesfalls zu leichtfertig gesehen werden.
Sollte man innerhalb der EU auch nach dem Auswandern verbleiben, gibt es jedoch keine Kürzungen bei der Rentenzahlung. Hier werden die Renten in voller Höhe ausgezahlt. Auch andere Staaten, mit denen Deutschland ein zweiseitiges Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, sind dabei zu nennen. Hier erfolgt ebenfalls die Auszahlung in voller Höhe. Ob mit dem gewünschten Staat, in den man auswandern will, ein solches Abkommen besteht, kann man natürlich ebenfalls beim Rentenversicherungsträger erfragen.
Anders sieht es hingegen mit den staatlich geförderten Zusatzrenten aus. Sollte man eine Riester Rente in Deutschland abgeschlossen und bespart haben und will im Alters ins Ausland auswandern, ergeben sich hierbei gewisse Probleme. Denn in diesen Fällen sind sämtliche Zulagen, die man in der Ansparphase erhalten hat, auch wieder zurück zu zahlen. Gleiches gilt für die Steuervergünstigungen. Dabei kann der Betrag auch in Raten gezahlt werden, wobei direkt bei der Auszahlung der Rente ein prozentualer Anteil einbehalten wird.
Dieser sollte mindestens 15 Prozent des Rückzahlungsbetrages betragen. Das heißt, die angesparte Riester Rente verringert sich erheblich, wenn man im Alter auswandern will. Dies sollte man in jedem Fall bedenken, bevor man sich fürs Auswandern entscheidet. Denn die Kürzung ist doch erheblich und sollte keinesfalls zu leichtfertig gesehen werden.
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