Montag, 17. März 2025

GEZ nicht bezahlt

Eine der lästigsten Zahlungsverpflichtungen ist für viele wohl die GEZ. Die GEZ steht als Abkürzung für Gebühreneinzugszentrale. Jeder Mensch, der nun ein Rundfunkgerät sein Eigen nennt, muss diese Gebühren auch an die GEZ bezahlen. In der Regel werden diese quartalsweise direkt vom Konto abgebucht, wobei aber auch eine halbjährliche oder jährliche Zahlung unter Umständen möglich ist.

Sobald junge Menschen aus ihrem Elternhaus ausziehen oder jemand umzieht, wird er diverse Schreiben von der GEZ erhalten. Darin wird er aufgefordert, seine Rundfunkgeräte anzumelden. Grundsätzlich ist auch jeder zu dieser Anmeldung verpflichtet. Allerdings versucht die GEZ oft auch mit ihren Außendienstmitarbeitern heraus zu finden, ob jemand einen Fernseher, ein Radio oder ein Autoradio, neuerdings auch Computer oder ein Handy hat. Diese Mitarbeiter muss man aber nicht in die eigene Wohnung lassen, damit sie sich umsehen können, auch wenn sie oft etwas anderes behaupten.

Sollte man dann ordnungsgemäß angemeldet sein, so erhält man in der Regel keine Rechnung von der GEZ, sondern nur ein einmaliges Schreiben, dass man den fälligen Betrag immer zu einem bestimmten Termin vom Konto abbuchen wird. Hier hat der Gebührenpflichtige noch einmal die Chance, zu überprüfen, ob seine Angaben stimmen und das richtige Konto usw. angegeben ist.

Kann man die GEZ einmal nicht bezahlen, zum Beispiel weil das Konto nicht ausreichend gedeckt ist, so muss man auch mit Mahnungen von der GEZ rechnen. Diese werden meist recht zeitnah zugestellt, sodass man hier binnen kurzer Zeit angemahnt werden wird. Reagiert man auf diese Mahnungen nicht, so kann das Ganze böse enden. Denn die GEZ ist nicht gerade zimperlich, wenn es darum geht, ihre Forderungen einzutreiben. Insofern sollte man hier nicht die Vogel Strauß Methode anwenden und den Kopf in den Sand stecken, sondern sich lieber mit der GEZ in Verbindung setzen, um noch eine gütliche Lösung, wie etwa eine Ratenzahlung, zu finden.

Andernfalls kommt es auch schnell zum gerichtlichen Mahnverfahren mit dem anfänglichen Mahnbescheid, dem Vollstreckungsbescheid und schließlich auch dem Besuch durch den Gerichtsvollzieher. Insofern sollte man sich schon frühzeitig um eine gütliche Einigung direkt mit der GEZ bemühen. Nun meinen zwar immer noch viele Menschen, die GEZ sei ein knallharter Verhandlungspartner, doch oftmals lassen auch deren Mitarbeiter durchaus mit sich reden und man kann eine entsprechende Einigung erzielen. Dafür ist es aber auch immer wichtig, dass man sich frühzeitig bei der GEZ meldet, wenn man einmal tatsächlich nicht zahlen kann.
 
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