Freitag, 25. April 2025
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Rechnung doppelt bezahlt
Zunehmend häufiger passiert es, dass Menschen eine Rechnung übersehen und diese versehentlich nicht bezahlen. Genauso oft kommt es aber auch vor, dass man versehentlich seine Rechnung doppelt bezahlt hat. Da aber nun einmal niemand ausreichend Geld zur Verfügung hat, um diese doppelte Zahlung einfach stehen zu lassen, sucht man nach Mitteln und Wegen, um das Geld zurück zu erhalten.Am einfachsten ist es natürlich, sich mit dem Unternehmen, welches die Rechnung gestellt hat, in Verbindung zu setzen. Dort kann man dem jeweiligen Sachbearbeiter den Sachverhalt schildern und dementsprechend auch um die Rücküberweisung des Geldes bitten. In der Regel sollte dies auch kein Problem sein, da die Unternehmen eine doppelte Zahlung nicht einfach so verbuchen können. Beim Ausgleich der offenen Posten wird eine doppelte Zahlung dabei auf ein Konto für durchlaufende Posten gebucht und das Ganze wird problemlos zurück überwiesen.
Ebenfalls kann das Unternehmen dem Kunden eine Gutschrift erteilen, sodass man hier entsprechend bei der nächsten Rechnung diesen Betrag abzieht oder man das Geld zurück überwiesen bekommt. Ist man Stammkunde so wird dies die einfachste Lösung sein.
Sollte das Unternehmen trotz allem nicht auf die Forderung der Rückzahlung eingehen, so muss man auch damit rechnen, dass es hier zu Streitigkeiten kommt. In diesen Fällen ist es ratsam, seine Forderung für die Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrages schriftlich geltend zu machen. Dies geschieht am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit man auch etwas in der Hand hat. Reagiert das Unternehmen dennoch nicht, so sollte man fachliche Hilfe in Anspruch nehmen. Mit Hilfe eines Anwalts, von dessen Seite reicht meist ein einfaches Schreiben aus, sollte es eigentlich kein Problem sein, die Zahlung kurzfristig erstattet zu bekommen.
In den meisten Fällen lässt sich die Doppelzahlung aber auch mit einem einfachen Gespräch wieder aus der Welt schaffen. Die Rücküberweisung ist ohnehin Pflicht des Unternehmens und letztlich wissen das auch alle Unternehmen, sodass man hier auf deren Rückzahlung hoffen kann. Andernfalls kann eben der Weg über den Anwalt oftmals Wunder wirken. Reicht hier tatsächlich ein einfaches Schreiben aus, so sind die Kosten auch in einem erträglichen Rahmen, sodass sich die Einschaltung des Anwalts durchaus lohnen kann. Insbesondere bei den Stammkunden werden die Unternehmen hier binnen kürzester Zeit das Geld erstatten oder aber zum Abzug bei der nächsten Zahlung auffordern. Andernfalls würde man sich ja die eigenen Kunden vergraulen, was wohl im Sinne keines Unternehmens sein kann.
Ebenfalls kann das Unternehmen dem Kunden eine Gutschrift erteilen, sodass man hier entsprechend bei der nächsten Rechnung diesen Betrag abzieht oder man das Geld zurück überwiesen bekommt. Ist man Stammkunde so wird dies die einfachste Lösung sein.
Sollte das Unternehmen trotz allem nicht auf die Forderung der Rückzahlung eingehen, so muss man auch damit rechnen, dass es hier zu Streitigkeiten kommt. In diesen Fällen ist es ratsam, seine Forderung für die Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrages schriftlich geltend zu machen. Dies geschieht am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit man auch etwas in der Hand hat. Reagiert das Unternehmen dennoch nicht, so sollte man fachliche Hilfe in Anspruch nehmen. Mit Hilfe eines Anwalts, von dessen Seite reicht meist ein einfaches Schreiben aus, sollte es eigentlich kein Problem sein, die Zahlung kurzfristig erstattet zu bekommen.
In den meisten Fällen lässt sich die Doppelzahlung aber auch mit einem einfachen Gespräch wieder aus der Welt schaffen. Die Rücküberweisung ist ohnehin Pflicht des Unternehmens und letztlich wissen das auch alle Unternehmen, sodass man hier auf deren Rückzahlung hoffen kann. Andernfalls kann eben der Weg über den Anwalt oftmals Wunder wirken. Reicht hier tatsächlich ein einfaches Schreiben aus, so sind die Kosten auch in einem erträglichen Rahmen, sodass sich die Einschaltung des Anwalts durchaus lohnen kann. Insbesondere bei den Stammkunden werden die Unternehmen hier binnen kürzester Zeit das Geld erstatten oder aber zum Abzug bei der nächsten Zahlung auffordern. Andernfalls würde man sich ja die eigenen Kunden vergraulen, was wohl im Sinne keines Unternehmens sein kann.
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