Freitag, 29. März 2024

Versicherung nicht bezahlt

Immer wieder kommen die Menschen in finanzielle Notlagen. Die Folge sind dann oft unbezahlte Rechnungen von den unterschiedlichsten Gläubigern. So können viele Menschen auch ihre Versicherung nicht mehr bezahlen, was natürlich ganz schlecht ist. Denn zahlt man die Versicherung nicht rechtzeitig, so kann dies auch die Kündigung des Vertrages, in jedem Fall aber den Ausschluss jeglicher Leistungen bedeuten, solange man sich im Verzug befindet.

Zugegeben, es muss nicht sofort so schlimm werden, denn auch Versicherungen werden nach dem Versand der Rechnung auch erst einmal eine Zahlungserinnerung schicken, wenn der Kunde nun noch nicht bezahlt hat. Auf diese Zahlungserinnerung sollte man nun aber in jedem Fall reagieren und nachsehen, ob man die zugehörige Rechnung überhaupt bekommen hat. Ist dies der Fall und man hat einfach nur übersehen, die Rechnung zu begleichen, so sollte man in jedem Fall die Rechnung sofort bezahlen. Kann man dies nicht, ist ein umgehendes Gespräch mit dem Versicherer anzuraten, in dem man beispielsweise die Zahlungsweise von jährlich auf halbjährlich, vierteljährlich oder auch monatlich umstellen lassen kann. Zwar werden hier geringfügige Aufschläge berechnet, jedoch kann man die niedrigeren Beträge mitunter besser bezahlen.

Zusätzlich kommt es auch immer darauf an, um was für eine Versicherung es sich handelt. Geht es um eine Versicherung zum Kapitalaufbau oder zur Altersvorsorge, so kann man hier mit dem Versicherer auch reden, dass die Versicherung einmal beitragsfrei gestellt wird. Dies sollte jedoch in jedem Fall vor einer Mahnung oder Zahlungserinnerung erfolgen, damit der Versicherer das Ganze noch rechtzeitig regeln kann. Geht es hingegen um die Kfz Versicherung, ist die Beitragsfreistellung nicht möglich. Hier muss man in jedem Fall zahlen und zwar möglichst schnell.

Denn die Versicherer sind verpflichtet, auch dem Ordnungsamt gegenüber Mitteilung zu machen, wenn es darum geht, dass die Kfz Versicherung nicht bezahlt wurde. Dies wird spätestens dann geschehen, wenn die Versicherung den Versicherungsschutz aufhebt. Das Ordnungsamt ist dann dazu angehalten, das Auto stillzulegen, wobei eine regelmäßige Absprache zwischen Versicherung und Amt stattfindet, sollte die Zahlung zwischenzeitlich doch noch erfolgen und das Auto wieder versichert sein. Denn damit darf es dann auch wieder am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Grundsätzlich gilt aber auch hier, dass man sich so früh wie möglich mit der Versicherung in Verbindung setzen sollte, wenn man einmal nicht bezahlen kann. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn man zum Beispiel auch die Krankenversicherung nicht zahlen kann. Denn hier gilt keine Gnade für säumige Zahler, wird der Beitrag nicht entrichtet, kann die Krankenversicherung gar die Insolvenz einleiten, was im Übrigen auch fürs Finanzamt gilt. Dennoch lassen auch diese Unternehmen und Institutionen mit sich reden, sodass eine Stundung oder Ratenzahlung vereinbart werden kann.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^