Sonntag, 10. November 2024
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Hundesteuer nicht bezahlt
Wer einen Hund als Haustier hält, der hat damit ein Luxusobjekt und muss die entsprechende Luxussteuer, sprich Hundesteuer bezahlen. Diese wird in der Regel einmal jährlich fällig, wobei die Fälligkeit meist zum 01.07. eines Jahres gegeben ist. Neuerdings verschicken die Städte und Gemeinden auch keine Bescheide mehr über die Hundesteuer, sodass die Hundebesitzer selbst an die Zahlung der Hundesteuer denken müssen. Aufgrund eines fehlenden schriftlichen Bescheids und der einmaligen jährlichen Fälligkeit wird hier jedoch die rechtzeitige Zahlung der Hundesteuer häufig vergessen. Doch was passiert, wenn die Hundesteuer nicht bezahlt wurde?Die Stadt bzw. die Gemeinde wird in der Regel eine Mahnung schreiben, in der auf die Fälligkeit der Hundesteuer hingewiesen wird und dass diese noch nicht beglichen wurde. Weiterhin wird man gebeten, den Betrag bis zu einem festgelegten Zeitpunkt zu bezahlen, da sonst weitere Mahnungen und dergleichen mehr eingeleitet werden müssten. Diesen Bescheid bzw. diese Mahnung sollte man nun keinesfalls unbeachtet lassen. Denn die Hundesteuer muss bezahlt werden und die Städte und Gemeinden haben durchaus Möglichkeiten, diese einzutreiben.
Zahlt man nicht, so folgen weitere Mahnungen, was sogar bis zu einer Kontenpfändung gehen kann. Dabei darf dem Schuldner kein Geld mehr von seinem eigenen Konto ausgezahlt werden und auch Überweisungen oder Abbuchungen werden nicht mehr ermöglicht. Der Schuldner hat nun 14 Tage Zeit, einen Antrag auf Pfändungsschutz zu stellen, der ihm in der Regel auch gewährt wird. Dabei darf er über einen bestimmten Betrag monatlich verfügen. Alles, was darüber hinaus geht, muss aber der Stadt bezahlt werden, um die Hundesteuer damit abzutragen. Oftmals kann man hier auch eine Ratenzahlung beantragen, was insbesondere dann sinnvoll wird, wenn es gilt, die Hundesteuer für mehrere Hunde zu bezahlen. Denn dies kann schon ins Geld gehen.
Hält man sich jedoch nicht an die Ratenzahlung und bleibt auch die Kontenpfändung erfolglos, so muss man auch mit einem Haftbefehl rechnen. Dieser wird von der Polizei vollstreckt, die den Schuldner dann gar vom Arbeitsplatz abholen kann. Der Schuldner muss dann seine Strafe absitzen oder kann diese doch noch bezahlen. Zusätzlich fallen hierbei noch Kosten für den Polizeieinsatz an, die ebenfalls nicht unerheblich sind. Die Kosten können unter Umständen auch von der Erstattung der Einkommenssteuer abgezogen werden, sollten diese bis zur Abgabe der Steuererklärung noch nicht bezahlt worden sein. Man sollte also die Hundesteuer so schnell als möglich bezahlen, der Stadt am besten eine Einzugsermächtigung vorlegen, um die Fälligkeit nicht zu verpassen.
Zahlt man nicht, so folgen weitere Mahnungen, was sogar bis zu einer Kontenpfändung gehen kann. Dabei darf dem Schuldner kein Geld mehr von seinem eigenen Konto ausgezahlt werden und auch Überweisungen oder Abbuchungen werden nicht mehr ermöglicht. Der Schuldner hat nun 14 Tage Zeit, einen Antrag auf Pfändungsschutz zu stellen, der ihm in der Regel auch gewährt wird. Dabei darf er über einen bestimmten Betrag monatlich verfügen. Alles, was darüber hinaus geht, muss aber der Stadt bezahlt werden, um die Hundesteuer damit abzutragen. Oftmals kann man hier auch eine Ratenzahlung beantragen, was insbesondere dann sinnvoll wird, wenn es gilt, die Hundesteuer für mehrere Hunde zu bezahlen. Denn dies kann schon ins Geld gehen.
Hält man sich jedoch nicht an die Ratenzahlung und bleibt auch die Kontenpfändung erfolglos, so muss man auch mit einem Haftbefehl rechnen. Dieser wird von der Polizei vollstreckt, die den Schuldner dann gar vom Arbeitsplatz abholen kann. Der Schuldner muss dann seine Strafe absitzen oder kann diese doch noch bezahlen. Zusätzlich fallen hierbei noch Kosten für den Polizeieinsatz an, die ebenfalls nicht unerheblich sind. Die Kosten können unter Umständen auch von der Erstattung der Einkommenssteuer abgezogen werden, sollten diese bis zur Abgabe der Steuererklärung noch nicht bezahlt worden sein. Man sollte also die Hundesteuer so schnell als möglich bezahlen, der Stadt am besten eine Einzugsermächtigung vorlegen, um die Fälligkeit nicht zu verpassen.
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