Freitag, 25. April 2025

Umschulung bezahlt von Arbeitgeber oder Staat

Viele Menschen machen heute eine Umschulung, was aus den unterschiedlichsten Gründen nötig wird. Hierbei kann die Umschulung erfolgen, weil man keine Chance mehr auf einen Job in dem erlernten und bisher ausgeübten Beruf hat oder auch weil man diesen aufgrund von Krankheit oder anderen Dingen nicht mehr ausüben kann.

Doch wer kommt für die Kosten einer solchen Umschulung auf? Ist man arbeitslos und findet keine Anstellung mehr im erlernten Beruf trotz zahlloser nachgewiesener Bemühungen, so wird die Bundesagentur für Arbeit der betreffenden Person oft eine Umschulung anbieten. Dafür muss man meist erst einmal einen Eignungstest ablegen, durch den nachgewiesen wird, dass man für die betreffende Umschulung geeignet ist und auch gewillt ist, diese erfolgreich durchzuführen. Die Kosten für die Umschulung trägt in diesen Fällen dann die Bundesagentur, wobei der Arbeitslose auch noch weiterhin Arbeitslosengeld erhält.

Auch eine Erstattung für evtl. nötige Fahrtkosten oder die Kinderbetreuung wird hierbei möglich. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, sich von selbst an die Bundesagentur zu wenden und nach einer Umschulung zu fragen, etwa weil man Interesse an einer anderen Tätigkeit hat. Kann man hier eindeutig belegen, dass man mit dieser Umschulung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, so wird diese in der Regel auch genehmigt.

Aber auch der Arbeitgeber kann für eine Umschulung aufkommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er einen Mitarbeiter zum Beispiel in einem bestimmten Bereich weiterbilden lassen will, damit er andere oder mehr Aufgaben übernehmen kann. Hier wird mitunter eine Umschulung erforderlich, um die Tätigkeiten zu erlernen. Für diese kommt dann in der Regel der Arbeitgeber auf.

Will man jedoch aus freien Stücken und ohne wichtig Voraussetzung eine Umschulung durchführen, etwa einfach weil man sich beruflich neu orientieren möchte, so muss man die Kosten für diese auch selbst tragen. Ebenso besteht hierbei aber auch die Möglichkeit, dass man sich nach einer Ausbildung in dem gewünschten Bereich umschaut, statt eine Umschulung zu machen. Der Vorteil dabei: Es entstehen bei einer betrieblichen Ausbildung keine Kosten und man erhält sogar eine Ausbildungsvergütung, sprich ein Einkommen.

Es gibt also viele Möglichkeiten, wie man sich beruflich neu orientieren kann. Auch die Rentenversicherungsträger kommen unter Umständen für die Kosten einer Umschulung auf. Dabei werden insbesondere die Kosten für Menschen übernommen, die andernfalls nicht mehr arbeiten könnten und demzufolge den Rentenkassen auf der Tasche liegen würden. Um ihnen nun die Chance zu geben, einen neuen Job zu finden, wird auch eine Umschulung für sie finanziert.
 
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