Freitag, 25. April 2025
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Wer bezahlt die Beerdigung? Staatliche Hilfen?
Es ist sicher immer traurig, wenn ein naher Verwandter oder ein guter Freund verstirbt. Doch neben der Trauer haben die Angehörigen dann oft auch das Problem, dass sie sich um die Beerdigung des Verblichenen kümmern müssen. Das heißt, sie müssen sich mit einem Bestatter in Verbindung setzen und alles in die Wege leiten, damit die Beerdigung entsprechend vonstatten gehen kann. Auch die Kosten haben dabei die Angehörigen zu tragen. Das bisher bekannte Sterbegeld, welches zumindest einen Teil der Beerdigungskosten abfangen konnte, gibt es heute nicht mehr, weshalb es natürlich schwieriger wird, die Beerdigung zu finanzieren. Staatliche Hilfen gibt es dabei heute kaum noch.Grundsätzlich werden also die nächsten Angehörigen für die Beerdigungskosten heran gezogen. Gibt es keine Angehörigen mehr, so werden die Beerdigungen anonym von den Kommunen ausgerichtet. Das heißt, der Verstorbene erhält kein Grab im eigentlichen Sinne, sondern wird vielmehr unter dem grünen Rasen bestattet, ohne Grabstein und dergleichen.
Sinnvoll ist es deshalb, wenn man bereits zu Lebzeiten für die eigene Beerdigung vorsorgt. Hier kann eine Sterbegeldversicherung Abhilfe schaffen. Diese kann zum Beispiel als Bezugsberechtigten einen Bestatter beinhalten. Mit ihm kann der Versicherungsnehmer dann schon zu Lebzeiten klären, wie seine Beerdigung ablaufen soll, welchen Sarg er wünscht usw. Wird die Versicherung direkt an den Bestatter vermacht, so kann auch das Arbeitsamt im Falle von Hartz IV die Versicherung nicht auflösen. Wird die Versicherung hingegen an die Angehörigen ausgezahlt, die damit dann die Beerdigung ausrichten sollen, so kann das Arbeitsamt auch die Auflösung der Versicherung fordern. Hier muss man also genau schauen, wie man diese Sterbegeldversicherung letztlich tatsächlich abschließt.
Da man heute bereits mit Kosten von etwa 5.000 Euro für die Beerdigung rechnen muss, ist die Vorsorge natürlich durchaus sinnvoll und angebracht, will man seine Hinterbliebenen nicht mit diesen Kosten alleine lassen. Ob die Sterbegeldversicherung an sich jedoch die richtige Methode ist, bleibt dabei fraglich, da hier oft über Jahre hinweg eingezahlt wird, um einen recht geringen Betrag daraus zu erhalten. Deshalb entscheiden sich auch viele Menschen das Geld einfach auf einem verzinsten Konto anzusparen, wo es dann für die Beerdigung entnommen werden kann.
Sinnvoll ist es dabei, wenn die Angehörigen hier schon zu Lebzeiten mit zur Unterschrift berechtigt werden, damit sie nach dem Tod nicht erst ewig warten müssen, bis sie an das Geld auch tatsächlich heran kommen. Auch das Hinterlegen des Geldes beim Bestatter ist eine Variante, die man durchaus wählen kann. So müssen sich die Angehörigen in ihrer Trauer nicht auch noch mit der Organisation der Beerdigung herum plagen.
Sinnvoll ist es deshalb, wenn man bereits zu Lebzeiten für die eigene Beerdigung vorsorgt. Hier kann eine Sterbegeldversicherung Abhilfe schaffen. Diese kann zum Beispiel als Bezugsberechtigten einen Bestatter beinhalten. Mit ihm kann der Versicherungsnehmer dann schon zu Lebzeiten klären, wie seine Beerdigung ablaufen soll, welchen Sarg er wünscht usw. Wird die Versicherung direkt an den Bestatter vermacht, so kann auch das Arbeitsamt im Falle von Hartz IV die Versicherung nicht auflösen. Wird die Versicherung hingegen an die Angehörigen ausgezahlt, die damit dann die Beerdigung ausrichten sollen, so kann das Arbeitsamt auch die Auflösung der Versicherung fordern. Hier muss man also genau schauen, wie man diese Sterbegeldversicherung letztlich tatsächlich abschließt.
Da man heute bereits mit Kosten von etwa 5.000 Euro für die Beerdigung rechnen muss, ist die Vorsorge natürlich durchaus sinnvoll und angebracht, will man seine Hinterbliebenen nicht mit diesen Kosten alleine lassen. Ob die Sterbegeldversicherung an sich jedoch die richtige Methode ist, bleibt dabei fraglich, da hier oft über Jahre hinweg eingezahlt wird, um einen recht geringen Betrag daraus zu erhalten. Deshalb entscheiden sich auch viele Menschen das Geld einfach auf einem verzinsten Konto anzusparen, wo es dann für die Beerdigung entnommen werden kann.
Sinnvoll ist es dabei, wenn die Angehörigen hier schon zu Lebzeiten mit zur Unterschrift berechtigt werden, damit sie nach dem Tod nicht erst ewig warten müssen, bis sie an das Geld auch tatsächlich heran kommen. Auch das Hinterlegen des Geldes beim Bestatter ist eine Variante, die man durchaus wählen kann. So müssen sich die Angehörigen in ihrer Trauer nicht auch noch mit der Organisation der Beerdigung herum plagen.
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