Freitag, 19. April 2024

Was bezahlt die Krankenkasse?

Jeder, der Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse ist, erschreckt sich immer wieder vor den katastrophalen Meldungen, wie viele Leistungen hier gestrichen werden. Doch im Grunde kann man sich noch glücklich schätzen, denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nach wie vor einen Großteil der Kosten für die medizinische Versorgung eines Jeden.

So werden sämtliche Kosten für einen Arzt von der Kasse übernommen. Ebenfalls zahlt die Kasse für Medikamente. Allerdings muss der Patient hier eine Zuzahlung selbst tragen, die je nach Medikament unterschiedlich hoch sein kann, mindestens aber fünf Euro beträgt. Zusammen mit der gezahlten Praxisgebühr ergibt sich hier eine zusätzliche Belastung für die Patienten. Damit diese nicht ins Unermessliche steigt, gibt es hier jedoch bestimmte Grenzen. Sobald diese erreicht sind, kann man sich auf Antrag von der Zuzahlung befreien lassen. Die Grenzen liegen bei zwei Prozent des Jahreseinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent.

Die Kasse zahlt auf Antrag und bei medizinischer Notwendigkeit aber auch für zahlreiche andere Dinge. So werden regelmäßig Kuren bezahlt. Häufig handelt es sich dabei auch um Mutter Kind Kuren. Diese sind zwar oftmals für die Gesundheit der Kinder förderlich, doch benötigen diese immer auch eine Aufsichtsperson, sodass auch der Kuraufenthalt eines Elternteils mit übernommen wird.

Ferner werden sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Krankenkasse bezahlt. Hierzu gehören die regelmäßigen, halbjährlichen Untersuchungen beim Zahnarzt oder auch beim Frauenarzt. Ab einem bestimmten Alter werden hier auch weiter gehende Untersuchungen von der Kasse übernommen, beim Frauenarzt etwa die Kontrolle auf Brustkrebs oder regelmäßige Abstriche, um zu sehen, ob mit den Fortpflanzungsorganen noch alles in Ordnung ist. Ebenfalls kann ein kompletter Check beim Hausarzt ab einem bestimmten Alter übernommen werden. Und auch die Kosten für ärztliche Untersuchungen, die nötig werden, weil man krank ist, werden getragen. Man erhält hier also durchaus eine Rundumversorgung.

Das Einzige, was Patienten zahlen müssen, sind eben bestimmte Zuzahlungen. So etwa beim Zahnersatz. Hier kann man sich einen Teil der Kosten aber auch erstatten lassen, wenn man sein Bonusheft regelmäßig geführt hat, also mindestens einmal im Jahr beim Zahnarzt zur Kontrolluntersuchung war. Außerdem trägt die Kasse keine Kosten für operative Maßnahmen, die nicht medizinisch notwendig sind, sondern einzig und allein aus ästhetischen Gründen durchgeführt werden.

Dies ist aber auch insofern verständlich, als dass die gesamte Gemeinschaft der Versicherten für sämtliche Kosten aufkommen muss und man dabei nicht einzelnen Personen zu mehr Schönheit verhelfen kann. Doch alles, was medizinisch notwendig ist, wird auch von der Kasse getragen, sodass hier recht geringe Kosten anfallen.
 
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