Freitag, 19. April 2024

Gebühr bezahlt Empfänger

Immer wieder flattern einem die unterschiedlichsten Werbeschreiben ins Haus. Dabei wird man häufig auch um Antwort gebeten oder soll irgendwelche Fragebögen ausfüllen. Als Anreiz wird oft ein Gewinn in Aussicht gestellt. Ebenfalls sollen Kunden dazu animiert werden, eine Bestellung auszulösen usw. Dabei liegt den Schreiben in der Regel ein Antwortumschlag bei. An der Stelle, wo es normalerweise die Briefmarke aufzukleben gilt, findet man dann einen Vermerk "Gebühr bezahlt Empfänger". Viele sind sich noch nicht ganz schlüssig darüber, was mit diesem Vermerk tatsächlich gemeint ist, obwohl er ja eigentlich unmissverständlich formuliert ist.

Das Ganze bedeutet im Grunde genommen nichts anderes, als dass man den Antwortumschlag direkt an den Empfänger zurück senden kann, ohne dass eine Briefmarke aufgeklebt werden muss. Es entstehen für die Rücksendung des Briefes, des Fragebogens oder der Bestellung also keine Portokosten. Die Post stellt den Brief dem Empfänger zu und lässt sich dabei das Porto von diesem bezahlen. Ohne Zahlung der Gebühr darf die Post diesen nicht überreichen.

Doch häufig kommt man um das Porto auch in anderen Fällen herum. Häufig findet man Antwortumschläge, bei denen an Stelle der Briefmarke der Vermerk "Bitte freimachen, falls Marke zur Hand" findet. Auch diese Postsachen müssen nicht selbst frankiert werden. Die Unternehmen, die derartige Antwortumschläge versenden, versuchen damit nur, die Kunden zu animieren, das Porto selbst zu tragen, um so Kosten einsparen zu können. Grundsätzlich wird das Porto aber auch vom Unternehmen bezahlt, wenn der Kunde eben doch "keine Marke zur Hand hatte".

Generell kann man auf diese Art und Weise viel Porto sparen. So ist es auch so, dass man jeden Umschlag und jede Postkarte, die man an ein Unternehmen zurück schicken soll, nicht frankieren muss, sofern über dem Adressfeld das Wörtchen "Antwort" steht. In diesen Fällen stellt die Post die Briefe und Postkarten auch ohne Frankierung zu und holt sich das Geld für das Porto eben direkt beim Empfänger.

Auch ungeliebte Post wird oft unfrankiert verschickt. So kann man zum Beispiel die Bestätigung über den Erhalt einer Kündigung unfrankiert zurück senden. Dabei muss man auf den Brief nur schreiben "Porto zahlt Empfänger". In der Regel gehen auch diese Schreiben durch.

Allerdings kann es einem umgekehrt ebenfalls passieren, dass man einen Brief mit diesem Vermerk erhält. Klingelt der Postbote nun also an der Tür und will das Porto für den Brief kassieren, hat man selbst eine solche Postsendung erhalten. Doch muss man diese nicht annehmen, sofern es sich nicht um eine Absprache handelt. Da das Porto jedoch meist im Cent Bereich liegt, wird wohl kaum jemand den Brief ablehnen, zumal man ja auch wissen möchte, was man da erhält.
 
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