Freitag, 25. April 2025
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Rechnung Vordruck - so schreibt man eine Rechnung
Rechnungen zu schreiben, ist für einen jeden Unternehmer ganz besonders wichtig. Denn nur, wer regelmäßig seine Leistungen in Rechnung stellt, kann auch davon ausgehen, dass er von seinem Unternehmen und mit seinem Unternehmen weiterhin überleben kann. Dabei sieht auch der Gesetzgeber vor, dass die Rechnungen für gelieferte Waren und Dienstleistungen zeitnah gestellt werden sollen.Dennoch tun sich gerade junge Existenzgründer mitunter recht schwer, was das Schreiben von Rechnungen angeht. Sie scheuen sich davor, aus Angst, ihre Kunden mit einer zu schnellen Rechnungsstellung zu erschrecken. Doch Kunden sehen die zeitnahe Rechnung nicht als erschreckend an, sondern vielmehr als professionelles Handeln des Unternehmers.
Damit die Rechnung aber auch korrekt wird und beim Finanzamt vorgelegt werden kann, was insbesondere bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmen von Bedeutung ist, gilt es, einige Formvorschriften zu beachten. So hat der Gesetzgeber genau festgelegt, welche Kriterien man erfüllen muss, damit die Rechnung auch anerkannt. Notwendig sind hierbei die Adressangaben des ausstellenden Unternehmens sowie des Empfängers. Ferner muss jede Rechnung im Unternehmen fortlaufend nummeriert werden.
Auch die Angabe der Steuernummer bzw. der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Unternehmens, welches die Rechnung stellt, darf hierbei nicht fehlen. Ab einem Rechnungsbetrag von 150 Euro muss in jedem Fall auch die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Diese ist gleichzusetzen mit der Umsatzsteuer. Ausnahmen gelten ausschließlich für Kleinunternehmer, die nach § 19 UStG von der Abführung und Ausweisung der Mehrwertsteuer befreit sind. Diese müssen allerdings einen entsprechenden Hinweis auf ihre Befreiung auf der Rechnung vermerken.
Nur wenn diese Angaben allesamt auf der Rechnung erscheinen, wird diese auch vom Finanzamt anerkannt und berechtigt beispielsweise Unternehmen zum Vorsteuerabzug. Da in der Hektik des Alltags durchaus einmal vergessen werden könnte, die eine oder andere Angabe zu tätigen, sollte man hier in jedem Fall eine Vorlage für seine Rechnungen erstellen. Diese sollte bereits alle notwendigen, „pauschalen“ Angaben enthalten, sodass man nur noch die individuellen Angaben, wie Kundendaten oder gelieferte Waren und Preise eintragen muss. So geht man jeder Gefahr aus dem Wege, eine wichtige Angabe beim Rechnungen schreiben zu vergessen.
Derartige Vorlagen kann man sich dabei selbst erstellen oder sie aus dem Internet herunter laden. Hier wird jedoch oft eine einmalige Gebühr verlangt. Ferner besteht die Möglichkeit, sich spezielle Software zu besorgen, die ein rechtlich einwandfreies Formular für die Rechnung bereits integriert hat. Durch regelmäßige Aktualisierungen und Updates werden auch Änderungen in der Rechtsprechung, insbesondere beim Umsatzsteuersatz berücksichtigt und automatisch angepasst. Eine falsche Rechnung zu stellen, wird damit nahezu unmöglich.
Damit die Rechnung aber auch korrekt wird und beim Finanzamt vorgelegt werden kann, was insbesondere bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmen von Bedeutung ist, gilt es, einige Formvorschriften zu beachten. So hat der Gesetzgeber genau festgelegt, welche Kriterien man erfüllen muss, damit die Rechnung auch anerkannt. Notwendig sind hierbei die Adressangaben des ausstellenden Unternehmens sowie des Empfängers. Ferner muss jede Rechnung im Unternehmen fortlaufend nummeriert werden.
Auch die Angabe der Steuernummer bzw. der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Unternehmens, welches die Rechnung stellt, darf hierbei nicht fehlen. Ab einem Rechnungsbetrag von 150 Euro muss in jedem Fall auch die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Diese ist gleichzusetzen mit der Umsatzsteuer. Ausnahmen gelten ausschließlich für Kleinunternehmer, die nach § 19 UStG von der Abführung und Ausweisung der Mehrwertsteuer befreit sind. Diese müssen allerdings einen entsprechenden Hinweis auf ihre Befreiung auf der Rechnung vermerken.
Nur wenn diese Angaben allesamt auf der Rechnung erscheinen, wird diese auch vom Finanzamt anerkannt und berechtigt beispielsweise Unternehmen zum Vorsteuerabzug. Da in der Hektik des Alltags durchaus einmal vergessen werden könnte, die eine oder andere Angabe zu tätigen, sollte man hier in jedem Fall eine Vorlage für seine Rechnungen erstellen. Diese sollte bereits alle notwendigen, „pauschalen“ Angaben enthalten, sodass man nur noch die individuellen Angaben, wie Kundendaten oder gelieferte Waren und Preise eintragen muss. So geht man jeder Gefahr aus dem Wege, eine wichtige Angabe beim Rechnungen schreiben zu vergessen.
Derartige Vorlagen kann man sich dabei selbst erstellen oder sie aus dem Internet herunter laden. Hier wird jedoch oft eine einmalige Gebühr verlangt. Ferner besteht die Möglichkeit, sich spezielle Software zu besorgen, die ein rechtlich einwandfreies Formular für die Rechnung bereits integriert hat. Durch regelmäßige Aktualisierungen und Updates werden auch Änderungen in der Rechtsprechung, insbesondere beim Umsatzsteuersatz berücksichtigt und automatisch angepasst. Eine falsche Rechnung zu stellen, wird damit nahezu unmöglich.
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